Behördliche Chats sind nicht privat
Nicht nur das Forschungsministerium, sondern auch viele andere Bundesbehörden nutzen Messenger-Dienste für die interne Kommunikation. Sie dürfen nicht geheim bleiben. Die Grundfesten transparenten Regierens stehen auf dem Spiel.

"Trusted by Millions of People Worldwide" – und genutzt von deutschen Bundesministerien: Screenshot der Wire-Website .
DIE LEAKS kompromittierender "Wire"-Chats in der BMBF-Fördermittelaffäre haben dem Messengerdienst einen Bekanntheitsschub beschert. Zuletzt ergab eine Anfrage der Linken im Bundestag, dass in den meisten Bundesministerien der Einsatz von "Wire" und ähnlichen Diensten längst zum Alltag gehört.
Wenn das BMBF die Veröffentlichung interner "Wire"-Nachrichten von Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und ihrer mächtigsten Mitarbeiter ablehnt, obwohl diese, worauf die Leaks hindeuten, entscheidend zur Aufklärung beitragen könnten, handelt es sich also um einen Vorgang, der weit über die Wissenschaftspolitik hinausgeht. Er berührt die Grundfesten transparenten Regierungshandelns.
Die betreffenden "Wire"-Nachrichten stellten keine amtlichen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) dar, beschied das BMBF der Online-Plattform "FragDenStaat", die mit Berufung aufs IFG die Herausgabe verlangt hatte. "Chatnachrichten dienen der informellen, persönlichen Kommunikation und werden in aller Regel nicht zu den Akten genommen, sondern bilden – wie Telefonate – lediglich den Anlass für eine Aufzeichnung, sofern aktenwürdige Inhalte enthalten sind."
Ministerielle Entscheidungen und die tatsächlichen ...
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Kommentare
#1 - …
https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-zu-oeffentlichem-brief-ueber-wire/917404/anhang/13746145-4500-2024-863201-antragserwiderung-ua_geschwaerzt.pdf
"Nach den Nutzungsvorgaben des BMBF (geregelt in der Ergänzenden Geschäftsordnung des BMBF, EGO-BMBF) dürfen für Dienstgeschäfte und zur dienstlichen Aufgabenerfüllung nur dienstlich bereitgestellte Hard- und Software verwendet werden (Ziff. 7.2 Nr. 2 EGO-BMBF). Dienstlich bereitgestellt wird in diesem Kontext „Wire (Bund)“. Die private Nutzung der dienstlich bereitgestellten Geräte ist in geringem Maße zulässig, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen (Ziff. 7.1 EGO-BMBF, § 2 Nr. 2 DV IKT). Die Nutzungsvorgaben sind nochmals für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sog. „Lektion Mobile Ge- räte“(überreicht als Anlage AG 2) zusammengefasst. Danach dürfen keine dienstlichen Daten in privaten Apps verarbeitet ...
#2 - Wenn die Aktenführung (Schriftlichkeit) in der…
#3 - "But her e-mails!"Und da hatte Trump ausnahmsweise mal…
Und da hatte Trump ausnahmsweise mal recht. Es ist nun mal nicht außergewöhnlich, dass Regierende sich nicht zu genau auf die Finger schauen lassen möchten. Und genau deshalb gibt es da entsprechende Regeln, um Regierungshandeln überprüfbar zu machen.
Wer allerdings Gesetze macht, wonach es zulässig ist, Unterlagen zu vernichten, bevor einschlägige Verjährungsfristen ablaufen, hat auch sonst so seine Probeme mit dieser vielbeschworenen Transparenz.
#4 - Quod non est in actis non est in mundo. Dieses wichtige…
Was Kommentator Kaktus oben an Nutzungsregeln zitiert und was inhaltlich über die Kommunikation bekannt ist, lässt keinen Zweifel: Die Wire-Diskussionen im BMBF sind dienstlich, sind zu den Akten zu nehmen und verlangen nach einer Stellungnahme.
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