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Eine Weiche, die nur geradeaus zeigt

Was passiert, wenn ein FH-Student nach dem Bachelor an die Uni wechseln will – und warum viele Hochschulen offenbar Bologna missverstanden haben.

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Artikelbild: Eine Weiche, die nur geradeaus zeigt

ES WAR eines der großen Versprechen der Bologna-Studienreform: Künftig spielt es keine Rolle mehr, wo jemand seinen Bachelor gemacht hat, ob nun an einer Fachhochschule oder Universität. Solange er die Leistung bringt, stehen ihm für den Master alle Türen offen. Vor Bologna war die Welt feinsäuberlich in Diplom (FH) und in Diplom (Uni) unterteilt. Und heute? Ja, heute, dachte Christian Schäfer, dürfte es doch eigentlich kein Problem mehr sein, wenn man mit einem FH-Bachelor an die Uni will.



Was dann passierte, berichte ich in der ZEIT von heute. Von den Absagen, die Schäfer erhielt trotz seines Einser-Abschlusses an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin, von Uni-Professoren, die ihm schrieben, es reiche nicht, "die Namen der Module zu nehmen und die Punkte zusammenzuzählen". Frei nach dem Motto: Nur weil deine FH behauptet, dass du etwas gemacht hast, muss ich das ja nicht glauben.



Dass Christian Schäfer, der in Wirklichkeit anders heißt, kein Einzelfall ist, bestätigten mir während meiner Recherche viele Gesprächspartner. Das Problem: Es gibt dazu keine Statistiken, ...

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Kommentare

#1 -

Josef König | Do., 19.01.2017 - 14:09
Lieber Jan-Martin,



Dein Beitrag hier und in der heutigen ZEIT hat unser Frühstückstisch heute dominiert. Ich hatte ihn meiner Freundin zu lesen gegeben; sie arbeitet in der Studienberatung. Sie meinte, Deine Beispiele seien gut gewählt.



Ein BA nach einem Dualen-Studium an einer FH (so genannten "university for applied science) oder Akademie hat nichts mit einem BA an der Uni gemein, und natürlich prüfen - insbesondere die Fakultäten/Fächer - ob der Bewerber die Voraussetzungen für den Master erfüllt - und die werden nunmal von der aufnehmenden Uni/Hochschule festgelegt. Das ist nicht nur von FH zu Uni so und wird so bleiben, ...

#2 -

Klaus Diepold | Fr., 20.01.2017 - 13:50
Lieber Herr König,

sicher sind viele Hoffnungen und Erwartungen, die im Rahmen der BA/MA Reformen existierten nicht realisiert worden. Ich stimme Ihrer Analyse zu, dass die Enttäuschungen viel auf ministeriale Bürokratie und vor allem auf eine mangelnden Bereitschaft zum Wandel vieler Hochschullehrer und -lehrerinnen zurückzuführen ist. Dabei sticht hervor, dass die Hochschulen bzw. deren Protagonisten eben genau keinen Willen und keinen Sinn in einer gesteigerten Diversität sehen und gesehen haben, sondern vielmehr der zunehmende Mangel an Homogenität in den Kohorten bemängelt werden. Dazu bedürfte es einer grundlegenden Neuorientierung der Lehrphilosophie. In einem anderen Kontext würde man diese Situation als einen ...

#3 -

Josef König | Sa., 21.01.2017 - 23:51
Lieber Herr Diepold,



meine Ablehnung von ECTS und studienbegleitenden Prüfungen kann ich gern begründen. ECTS gibt an, wieviel Stunden studiert werden muss, damit man Punkte bekommt (erinnert an Rabattmarken), und stellt damit eine Gleichung von Leistung = Zeit auf, als ob es darauf ankomme. Zugleich zementiert diese Gleichung den Gedanken, wenn diese Zeit erbracht wurde, habe man die Leistung erbracht. Das tötet intrinsische Motivation.



Studienbegleitenden Prüfungen haben den Nachteil, dass die erbrachte Leistung = Note schon im 1. Semester in die Endnote eingeht. Das erzeugt einen Druck, der kontraproduktiv ist zur Freiheit des sich ausprobieren, was ja ein Studium auch ...

#5 -

Peter Greisler | So., 22.01.2017 - 09:44
Es gibt kein Versprechen, dass alles anerkannt wird. Es gibt das Versprechen, dass alles anerkannt wird, was nicht wesentlich ungleich ist. Die aufnehmende Hochschule, die etwas nicht anerkennen will, ist beweispflichtig dafür, dass es wesentliche Unterschiede gibt. Die Tatsache, dass jemand an einer Fachhochschule und nicht an der Universität studiert hat ist sicher allein kein wesentlicher Unterschied. Aber natürlich kann es solche Unterschiede geben und die Namensgleichheit von Studienangeboten ist kein Beweis der Gleichheit. Das Recht auf Anerkennung eines BA ist einklagbar und die Hochschule muss die wesentlichen Unterschiede beweisen. Das ist nicht leicht.

Wenn nicht die von Herrn König ...

#6 -

Josef König | Mo., 23.01.2017 - 11:09
Sehr geehrter Herr Geisler,



aus dem Stil Ihrer Antwort liest man nicht nur den Juristen heraus, sondern - verzeihen Sie die Deutlichkeit - auch den politischen Beamten im BMBF, dem der Alltag in den Hochschulen und Unis völlig fremd ist. Es sind leider genau solche gleichsam apodiktischen Antworten, die aus der Politik Versprechungen transportieren und in der Praxis Ratlosigkeit hinterlassen. Mittlerweile sind die Studienberatungen in den Hochschulen so stark ausgebaut, weil nicht zuletzt aufgrund der politischen Träume individualisierter Lebensläufe die jungen Leute von der Wiege bis zur Bahre an die Hand genommen werden müssen.

Zu guter (??) Letzt hat die ...

#7 -

Marcel schütz | Mo., 23.01.2017 - 13:01
Wie andere Streitthemen in der Bologna-Welt, geht auch dieses auf einige ziemlich banale Probleme zurück. Die Universitäten unterstellen, dass Fachhochschulen grundsätzlich "andere" Studierende beschulen und Absolventen produzieren als sie es tun. Daran hat die Bologna-Reform nichts oder nur ein wenig geändert. Die in BA/MA-Angelegenheiten formal weitgehend aufgehobene Differenzierung der Hochschulen wird informell weiterhin unterlaufen. Und umgekehrt gilt selbiges. So können Fachhochschulen mit Blick auf ihre Masterprogramme bei universitären Bachelorabsolventen theoretischen Tiefgang zulasten praktischer Erfahrung bemängeln. Die einen haben ihre alten Vorbehalte gegenüber den anderen. Und diese Vorbehalte werden informell umso wahrscheinlicher, als formale Unterscheidungen inzwischen juristisch engere Grenzen haben.



Tatsächlich ...

#8 -

Klaus Diepold | Di., 24.01.2017 - 09:35
Lieber Herr König,



ich kann durchaus akzeptieren, dass Sie ECTS und studienbegleitende Prüfungen ablehnen. Allerdings sind Ihre Gründe persönlicher Natur und nicht notwendigerweise auf Fakten beruhend. Zum einen ist es nur den Studierenden gegenüber fair anzugeben, mit welchem zeitlichen Aufwand Sie als Dozent den Umfang des Lehrstoffes und den erforderlichen Zeitaufwand kalkulieren. Warum soll die Zeiteinheit, die eine Professorin im Hörsaal steht eine Grundlage sein, den studentischen Aufwand zu kalkulieren. Und früher (auch in den 70 Jahren) gab es Obergrenzen für die Anzahl der SWS pro Semester und für ein gesamtes Studium. Nur die zugrunde Aufwandsrechnung war aus Sicht der ...

#9 -

Werner Weber | Di., 31.01.2017 - 17:02
Schon die Unterüberschrift zeigt, dass der Autor von einer falschen Vorstellung ausgeht bzw. eine solche unterstützt: Anders als die Allgemeine Hochschulreife, die eine fachunabhängige Studienberechtigung darstellt und nur im Falle staatlich angeordneter Zulassungsbeschränkungen nicht eine bedingungslose Einschreibeberechtigung für einen von dem Inhaber des Reifezeugnisses gewählten Studiengang darstellt, stellt ein Bachelor juristisch keinerlei (Studien)Berechtigung dar. Vielmehr stellt er nur die unspezifische Bestätigung einer Qualifikation der ersten akademischen Stufe dar. Anbieter von Programmen der zweiten akademischen Stufe (Master, Doktorat) haben ihre Studienprogramme aber so gestaltet, dass nur Studierende mit einem vorauszusetzenden spezifischen Qualifikationsprofil an diesen mit Erfolg teilnehmen können. („Qualifikationsprofil“ steht für ...

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