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Der Kampf ums Kleingedruckte

Ohne die so genannte Musterrechtsverordnung ist der Staatsvertrag zur Akkreditierung kaum mehr als eine nette Willensbekundung. Gegner und Befürworter der Reform bringen sich ein letztes Mal in Stellung.

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Artikelbild: Der Kampf ums Kleingedruckte

LANGE NICHTS MEHR von der Akkreditierung gehört? Wir erinnern uns: Kurz vor Weihnachten hatten sich die Kultusminister nach monatelangem Tauziehen auf einen Staatsvertrag geeinigt , der die externe Begutachtung von Studiengängen auf eine neue, juristisch einwandfreie Grundlage stellen soll.



Doch damit haben die 16 Ressortchefs die Hausaufgaben, zu der sie das Bundesverfassungsgericht vor genau einem Jahr verdonnert hatte , nur teilweise erledigt. Was noch fehlt, ist die so genannte Musterrechtsverordnung, eine in unserer (ich formuliere mal positiv) föderalen Bildungsvielfalt entscheidende Form des Kleingedruckten. Und die muss vorliegen, bevor der Staatsvertrag in Kraft tritt, was laut Verfassungsgericht spätestens am 31. Dezember 2017 sein muss. Noch reichlich Gelegenheit also zum Geschubse hinter den Kulissen.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: So eine Musterrechtsverordnung ist keineswegs verpflichtend, im Gegenteil: Theoretisch darf jedes Land separat definieren, wie es den Staatsvertrag in konkrete Anwendungsregeln umzusetzen gedenkt. Allerdings könnte man sich dann die ganze Mühe eigentlich auch gleich sparen, wenn 16 unterschiedliche Auslegungen nebeneinander stünden.

Was sicher nicht so kommen wird. Denkbar ist ...

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Kommentare

#1 -

tutnichtszursache | Mi., 08.02.2017 - 16:57
Danke für den Hinweis auf den Jenaer Text, der m.E. allerdings überwiegend in der bordkorbschen Fundamentalopposition verbleibt, wenngleich ein wenig camoufliert. Wenn man de facto fordert, für die Akkreditierung (oder wofür auch immer) müsste vorab oder jedenfalls unverzüglich eine wissenschaftliche konsensuale Totalaufarbeitung erfolgen, dann weiß jeder Wissenschaftler, dass derlei in einer solchen Gänze nicht zu leisten ist, vgl. die Technikfolgenabschätzung.

Schlimmer ist aber, dass die Autoren nicht hinreichend recherchiert haben. Sie fordern eine "valide empirische Bestandsaufnahme und belastbare Wirkungsanalysen" mit der Unterstellung, all dieses gebe es nirgends. Sie erwähnen das Wissenschaftsratspapier aus 2012, nehmen es aber nur selektiv wahr. Ein ...

#2 -

Matthias Stoetzer | Mo., 13.02.2017 - 13:33
Generell.: Das Paper des Kollegen Klaus Watzka und mir plädiert für eine Abschaffung der Zwangsakkreditierung. Wir argumentieren, dass eine optionale Akkreditierung den jeweiligen Umständen einzelner Studiengänge und Fakultäten/Fachbereiche eher adäquat ist.

Das Paper setzt sich auf 50 Seiten mit wichtigen Aspekten der Akkreditierung (recht) ausführlich auseinander. Kommt aber zu dem Ergebnis, dass eine Zwangsakkreditierung der Studiengänge an den staatlichen Hochschulen nicht begründbar ist. Ich denke, dies kann man kaum als „Camouflage“ einer Fundamentalopposition bezeichnen.

Konkret zum Hinweis auf die vorhandenen Forschungsprojekte zur Akkreditierung. Zunächst Danke für den Hinweis auf das Impala-Projekt. Dies war uns tatsächlich entgangen. Allerdings sind soweit uns ...

#3 -

Jakob Wassink | Di., 14.02.2017 - 22:30
Endlich gibt es für alle interessierten Leserinnen und Leser einen Einblick ins "Kleingedruckte" Die Entwurfsfassung des Staatsvertrages ist auf den Seiten des Landtags NRW abrufbar:
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4769.pdf

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