Unter uns
Privatschulen sollen offen für alle sein, so schreibt es die Verfassung vor. Die Realität sieht anders aus.
SCHON IHRE ERSTE Studie hatte Aufsehen erregt. Im November berichteten Forscher des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), dass die Privatschulen in Deutschland sich systematisch abschotteten durch teilweise exorbitante Schulgelder – und dass die Bundesländer sie gewähren ließen. Jetzt haben die Wissenschaftler die Fortsetzung ihrer Recherche veröffentlicht – und die Ergebnisse dürften die Politik noch stärker unter Druck setzen.
Dass es ein Problem mit dem Zugang zu vielen Privatschulen gibt, wissen die Kultusministerien schon lange. Vor 25 Jahren betonte das Bundesverfassungsgericht in einer viel beachteten Entscheidung, das im Grundgesetz-Artikel 7 enthaltene "Sonderungsverbot" sei von Schulen in freier Trägerschaft "strikt" zu beachten. Denn die Verfassung garantiert zwar die Freiheit, private Schulen einzurichten und als so genannte "Ersatzschulen" zu unterhalten. Doch dürfen die dürfen nur genehmigt werden, wenn an ihnen »eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird«. Soll heißen: Die Schulen dürfen sich ihre Schüler nicht einfach nach dem Geldbeutel aussuchen. Im Gegenzug übernimmt der Staat nach einer Probephase von bis zu drei Jahren rund zwei Drittel der Schulkosten. Für den Rest müssen die privaten Träger selbst aufkommen.
Die ...
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Kommentare
#1 - Gibt es eigentlich vergleichbare Regeln und Vorschriften…
Nachdem selbst unser öffentliches Bildungssystem starrk sozial selektiv ist, beunruhigt mich der beschriebene Befund eigentlich nicht wirklich.
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