Darf's ein bisschen mehr sein?
Privatschulen dürfen sehr wohl exorbitante Schulgelder verlangen, solange der Einstieg sozial verträglich gestaltet ist, sagt die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf und widerspricht einer heftig diskutierten WZB-Studie. Allerdings gibt es auch Gemeinsamkeiten in den Einschätzungen.
DER VERBAND DEUTSCHER PRIVATSCHULVERBÄNDE (VDP) hat als erste Reaktion eine geradezu euphorische Pressemitteilung verschickt. "Dieses Gutachten gibt den Privatschulen endlich Rechtssicherheit!", kann man da nachlesen. Gemeint ist die Studie der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, die die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung gestern veröffentlicht hat. " Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen ", lautet der Titel, und die Kernbotschaft lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) hat Unrecht. Dessen "Vorschläge und Forderungen", so der VDP, stünden nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.
Was insofern eine fast schon amüsante Retourkutsche ist, weil erst vor wenigen Wochen WZB-Forscher vielen Privatschulen vorgeworfen hatten, mit ihrer Schulgeldpraxis gegen das Grundgesetz zu verstoßen . Die Hauptverantwortung liege aber bei der Politik, so schrieben Michael Wrase, Laura Jung und Marcel Helbig in einem so genannten "Discussion Paper", da die zuständigen Stellen in den meisten Bundesländern weder eindeutige Vorgaben zum Schulgeld machten noch die Einhaltung dieser Vorgaben dann überwachten. Bezogen etwa auf Berlin folgerten die Forscher: "Wir haben es ...
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