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30 Prozent ist dreifach falsch

Vor genau einem Jahr forderte das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung des Medizin-NCs. Die Reform, auf die sich die Wissenschaftsminister geeinigt haben, enthält viele positive Elemente – und eine kapitale Fehlentscheidung.

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Artikelbild: 30 Prozent ist dreifach falsch

Foto: Pixabay/Moos-Media

DIE WISSENSCHAFTSMINISTER HABEN es geschafft, mit einer einzigen Entscheidung drei Fehler zu machen. Vor genau einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht ihnen aufgetragen, die Studienplatzvergabe im Fach Medizin neu zu regeln. Das haben sie getan: Vor zehn Tagen hat die Kultusministerkonferenz (KMK) die Reform beschlossen, die für die medizinischen Studiengänge und für die Pharmazie gelten und Anfang 2020 in Kraft treten soll.

Ein Detail sticht dabei heraus. Künftig sollen im sogenannten Hauptverfahren statt 20 satte 30 Prozent der Studienplätze allein über die Abiturnote vergeben werden. Der inoffizielle Grund: Zumindest alle 1,0-Abiturienten sollen zum Zug kommen können.

Fehler Nummer eins: Die KMK wertet die Bedeutung des Abischnitts auf, obwohl dessen Aussagekraft angesichts der anhaltenden Noteninflation abnimmt. Daran ändern auch die geplanten Ausgleichsverfahren nichts, zumal sie nur im Vergleich zwischen den Bundesländern gelten. Tatsächlich unterscheidet sich die Benotung nämlich schon regional und innerhalb eines Bundeslandes erheblich. Doch die KMK beugt sich offenbar dem Druck der Gymnasiallobby. Indes ist absehbar, dass in Kürze auch die 30 Prozent ...

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Kommentare

#2 -

Egal | Di., 18.12.2018 - 10:38
Alle halbwegs seriösen Studien zeigen ganz klar, dass zwischen Abiturnote und Erfolg im Studium eine große Korrelation besteht. Geringfügig höhere Korrelationen erzielt man in einigen (nicht in allen Studiengängen) nur durch studiengangsspezifische Eignungstests.

Studierende, die über die Wartezeit und/oder über Quoten der beruflichen Qualifikation zugelassen werden und ein Studium aufnehmen, haben hingegen im Durchschnitt höhere Abbruchquoten und schlechtere Ergebnisse im Studium.



Von daher ist es durchaus sinnvoll, die Wartezeit abzuschaffen - aber für junge, studierwillige Menschen ist es wenig sinnvoll, Hoffnung mittels einer Talent-/Erfahrungsquote zu wecken, die dann in den ersten Semestern an der harten Realität des Studiums zerbrechen.



Aber ...

#3 -

Ruth Himmelreich | Mi., 19.12.2018 - 12:33
Die Zahl der Medizinstudienplätze reicht aus. Das Problem ist ein anderes: die Absolventen sind handverlesen, leistungsorientiert, belastbar und stressresistent, sie sind überall gefragt und es stehen ihnen alle Möglichkeiten offen. Es muss einen nicht wundern, dass sie diese Möglichkeiten auch wahrnehmen.



Eine andere Möglichkeit: man setzt für das extrem teure Studium Studiengebühren zu Vollkosten an, rückzahlbar nach dem Studium, wobei für jedes Jahr Arbeit im staatlichen Gesundheitssystem in D zehn Prozent abgezogen werden. Wer zehn Jahre als Arzt/Ärztin arbeitet, zahlt nichts und hat die Ausbildung somit umsonst, wer lieber in die Industrie geht oder ins Ausland, muss die Studiengebühren ganz ...

#4 -

Michael | Fr., 21.12.2018 - 12:11
Sehr geehrter Herr Wiarda,



ich liebe ihren Blog und ihre Kommentare sehr. Nur hier sind sie einem Trugschluss verfallen, den ich aufklären möchte. Denn ausnahmsweise hat die KMK-Konferenz etwas tatsächlich Sinnvolles gemacht.



Erster Fehler: Die jetzige Abiturquote von "20%" war untragbar. Das Medizinische Auswahlverfahren beruht ja, so wird es immer suggeriert, auf dieser 20-20-60 Regel (Abi, Wartezeit, AdH). Es gibt noch Vorabquoten, die nach der Auswahlsatzung etwa 12,5% ausmachen und vorher wegfallen (Nicht-Eu-Ausländer, Härtefällantrage usw.).

Wenn man diese nun von 100% abzieht, müssten von 87,5% verbliebenen Plätzen 20% an die Abiturienten gehen - das bedeutet 17,5% bleiben für die Abiquote.

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