Warum wir uns nicht um eine Gefälligkeitsevaluation bewerben
Das BMBF hatte die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ausgeschrieben. Doch es bringt nichts, sich daran zu beteiligen.
Ein Offener Brief des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft
an Anja Karliczek.

Foto: Mike Lawrence / flickr - CC BY 2.0
SEHR GEEHRTE FRAU MINISTERIN, sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die gesetzlich für 2020 vorgesehene Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) nun ausgeschrieben hat. Da wir im Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft seit mehreren Jahren Informationen und Erfahrungsberichte zur Lage der befristet Beschäftigten an den deutschen Hochschulen sammeln und die Auswirkungen des WissZeitVG kritisch beobachten, hätten wir gerne die Chance genutzt, unsere Aufklärungsarbeit mit Ihrer Unterstützung und zu beiderseitigem Nutzen solide finanziert fortzusetzen. Doch aus einigen substantiellen Gründen müssen wir von einer Bewerbung absehen.
Bei der Lektüre Ihrer Ausschreibung mussten wir nämlich feststellen, dass die Erkenntnisziele der Evaluation willkürlich auf den Teilaspekt eingeschränkt wurden, die Entwicklung von Vertragslaufzeiten zu prüfen: "Im Hinblick auf das mit der Novelle verfolgte Kernanliegen, unsachgemäße Kurzbefristungen zu unterbinden, sollen Erkenntnisse über die Vertragslaufzeiten sowie über die Gestaltung der individuellen Vertragsdauer in der Praxis gewonnen werden." Das ist ein wichtiger Aspekt, doch ...
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