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ExStra-Finale: Wie kommen eigentlich die Entscheidungen zustande?

39 Wissenschaftler, 17 Wissenschaftsminister, zwei Gremien und ein Ampelsystem: ein Überblick über ein ausgeklügeltes Auswahlverfahren.

VOM HEUTIGEN DIENSTAG AN an sitzen sie zusammen: die 39 Wissenschaftler, viele davon von ausländischen Universitäten, die das sogenannte Expertengremium der Exzellenzstrategie bilden.

Sie waren auch von Februar bis April dabei, als alle 19 Exzellenzuniversitäts-Bewerber nacheinander von international zusammengesetzten Gutachtergruppen besucht wurden. Nach dem immer gleichen Verfahren haben die Gutachter jeweils zwei Tage lang Präsentationen der Hochschulleitungen und der am Antrag beteiligten Wissenschaftler angehört, sie haben Fragen zu den Anträgen gestellt, und am Ende des zweiten Tages haben sie eine so genannte Evaluation Summary verfasst, eine englischsprachige Bewertung, so wie die ganze Begehung auf Englisch stattfand. Die Summary orientierte sich an den zu Beginn der "ExStra" vom Expertengremium festgelegten Kriterien, sie durfte nach der Begehung nicht mehr verändert werden und ist, wenn man so möchte, das entscheidende Dokument, das über Wohl und Wehe eines Antrages entscheidet.

19 Evaluation Summaries und 19 Begutachtungsberichte

Die Geschäftsstelle Wissenschaftsrates, das die zweite ExStra-Förderlinie administriert (bei den Clustern war die Deutsche Forschungsgemeinschaft zuständig), hat aus der Summary dann einen deutschsprachigen Bericht formuliert, zusammen mit den jeweils vier Mitgliedern des Expertengremiums, die pro Begehung ...

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