Keine Zukunft mit Wissenschaftszeitvertragsgesetz? Keine Zukunft fürs Wissenschaftszeitvertragsgesetz!
Warum die Aktion "#95vsWissZeitVG" so wichtig war – und das bestehende Gesetz den Zielkonflikt zwischen Flexibilität und besseren Arbeitsbedingungen nicht wird lösen können. Ein Gastbeitrag von Wiebke Esdar und Jule Specht.

Wiebke Esdar ist SPD-Bundestagsabgeordnete und Hochschulexpertin. Jule Specht ist Professorin für Psychologie an der Humboldt-Universität zu Berlin und Gründungsmitglied des Netzwerks Wissenschaftspolitik von Sozialdemokrat*innen (SPDWisspol). Fotos: privat.
ERST KÜRZLICH HABEN WISSENSCHAFTLERINNEN und Wissenschaftler 95 Thesen formuliert, um zu verdeutlichen: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bietet kaum Perspektiven für gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. Diese Kritik ist berechtigt. Ursprünglich dazu gedacht, endlose Kettenbefristungen in der Wissenschaft zu begrenzen, zeigt sich mittlerweile: Nach der Höchstbefristungsdauer folgt nicht etwa die Entfristung, sondern oftmals das Ende der wissenschaftlichen Karriere.
Das Gesetz mit dem sperrigen Namen steht daher synonym für geringe Chancen auf eine langfristige Karriere-, Lebens- und Familienplanung, eine Benachteiligung von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen (denn nicht jede:r kann sich diese lange Phase der unsicheren Beschäftigung leisten), ständig wechselndes Lehrpersonal, einen riesigen Verwaltungsaufwand und die Sorge, nach etwa 12 Jahren aus dem Wissenschaftsbetrieb herausgedrängt zu werden. Daneben zeigt sich, dass Argumente für das WissZeitVG weit und breit nicht in Sicht sind. Daraus muss die Politik Konsequenzen ziehen.
Heute mag kaum jemand bezweifeln, dass es im großen Umfang prekär beschäftige Wissenschaftler:innen sind, die den Wissenschaftsbetrieb am Laufen halten. Oft immer noch etwas abschätzig als "wissenschaftlicher Nachwuchs" bezeichnet, tragen sie maßgeblich zur Forschungs- und Lehrleistung im deutschen Wissenschaftssystem bei. Doch bleibt für die meisten die Dauerstelle unerreichbar. Stattdessen hangelt sich wissenschaftliches Personal von einem Arbeitsvertrag zum nächsten. Dabei wuchs seit Einführung des WissZeitVG im Jahr 2007 der Anteil des – überwiegend befristet angestellten – wissenschaftlichen Personals ohne Professuren an Hochschulen: nämlich um vier Prozentpunkte auf ca. 82 Prozent. Wohlgemerkt obwohl die Anzahl des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals im Vergleich zu 2007 insgesamt um die Hälfte gewachsen ist (256.000 im Vergleich zu 173.000).
Das Gesetz war ja gut gemeint, aber...
Dabei war das WissZeitVG ursprünglich gut gemeint. Es sollte die ausufernde Befristungspraxis in der Wissenschaft eindämmen. So sollte die Zwölfjahresregel (in der Medizin Fünfzehnjahresregel) die Endlosschleife an Befristungen für wissenschaftliches Personal beenden. Maximal sechs Jahre für die Promotion, maximal sechs (in der Medizin neun) Jahre für die Phase nach der Promotion, anschließend Entfristung: das sollte die Regel sein. In der Realität kam es anders.
Der Gesetzgeber hat sich bemüht, schlechte Auswirkungen des WissZeitVG zu beheben. Dazu verabschiedete der Bundestag 2016 eine Novelle. Seitdem muss die Befristungsdauer so gestaltet sein, "dass sie der angestrebten Qualifizierung angemessen ist". Auch muss die Vertragsdauer von Drittmittelbefristungen dem Projektzeitraum entsprechen. Und zusätzlich hat man, neben anderen Anpassungen, beschlossen, dass das WissZeitVG nur für wissenschaftliches Personal gilt. Doch es bleiben erhebliche Probleme bestehen. So müssen noch immer Arbeitsgerichte klären, was genau Qualifizierungsziele sind und was eine angemessene Befristungsdauer ist. Gerade diese Unklarheit ist es aber, die Kettenbefristungen in der Wissenschaft Tür und Tor offen hält.
Nachbesserungen am WissZeitVG werden hier keine Abhilfe schaffen. Denn die eigentliche Krux liegt in einem Zielkonflikt, den keine Novellierung des WissZeitVG lösen wird: Will man die Situation nämlich verbessern und Benachteiligungen ausgleichen, gelingt das bisher nur über Ausnahmen und Verlängerungen für betroffene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Dieser Logik folgend, hat sich der Gesetzgeber in der Vergangenheit ja zurecht bemüht und zum Beispiel mit einer Familienkomponente die Höchstbefristungsdauer pro Kind um zwei Jahre verlängert. Auch wenn bemerkenswert dabei ist, dass Männer, die sich weniger um Kindererziehung kümmern, mehr von der Regelung profitieren, als Frauen, die bis heute traditionell stärker in Care-Arbeit eingebunden sind.
Doch positiv ist: Wer Kinder bekommt oder Angehörige pflegt, bekommt extra Zeit für die Qualifizierung. Aktuelles Beispiel, das derselben Logik folgt: Wer wegen Corona nur eingeschränkt forschen kann, für den ist ebenfalls eine Verlängerung möglich. Doch so fair solche Nachteilsausgleiche daherkommen, so ehrlich muss benannt werden: Nicht die Befristung zu verlängern, ist hier die eigentliche Lösung, sondern im Gegenteil früher zu entfristen! Denn wer zwölf Jahre gelehrt und geforscht hat, ist bestens für die Wissenschaft qualifiziert, weniger jedoch für eine adäquate Beschäftigung außerhalb der Wissenschaft. Das wird auch nach 14, 16 oder 18 Jahren nicht einfacher.
...es ist Zeit zu erkennen: Wir müssen das WissZeitVG abschaffen
Aus diesem Zielkonflikt wird sich das WissZeitVG nicht befreien können. Darum ist es an der Zeit zu erkennen: Wir müssen das WissZeitVG abschaffen und durch ein neues Gesetz ersetzen: Ein Gesetz für Perspektiven in der wissenschaftlichen Laufbahn. Dieses neue Gesetz soll reguläre Befristungen nur während der Arbeit an der Promotion erlauben. Zudem soll es ab der Post-Doc-Phase mit Tenure Track und Dauerstellen klare Karriereperspektiven bieten und Anreize setzen, damit Hochschulen endlich mehr unabhängige, unbefristete Stellen schaffen.
Denn Fakt ist, dass es bisher nicht gelungen ist, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft grundsätzlich zu verbessern.
Das liegt nicht nur am Wissenschaftszeitvertragsgesetz, sondern vor allem an der Stellenstruktur der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Auch wenn der Bund den Ländern unter die Arme greift, indem er ab 2021 knapp zwei Milliarden Euro jährlich für Hochschulen zur Verfügung stellt, nutzen bisher zu wenig Länder und Hochschulen ihre Spielräume, um mehr Dauerstellen zu schaffen. Eben weil das WissZeitVG die alten Strukturen bestehen lässt. Darum muss der Gesetzgeber Rahmenbedingungen setzen, um einen Kulturwandel in der Wissenschaft anzustoßen.
Erstens soll das neue Gesetz Befristungen klare Grenzen setzen. So sollten nur Promovierende regulär befristet beschäftigt sein. Dabei soll die Vertragslaufzeit des ersten Vertrages mindestens der üblichen Dauer der Promotion entsprechen. Verlängerungen bis zu einer Dauer von sechs Jahren wären zulässig. Zudem sollte festgeschrieben sein, dass mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit für die Qualifizierung zur Verfügung stehen.
Zweitens soll das Gesetz eine langfristige Perspektive im Wissenschaftsbetrieb bieten. Diese sieht eine unbefristete Beschäftigung nach der Promotion vor, sei es auf einer Tenure Track-Professur oder einer unbefristeten Stelle im wissenschaftlichen Mittelbau.
Und drittens soll das Gesetz Anreize für Departmentstrukturen und Dauerstellenkonzepte für den wissenschaftlichen Mittelbau setzen, ebenso wie für eine transparente Qualitätssicherung im Tenure Track. Das Ziel soll sein, dass Hochschulen ihre Grundfinanzierung vor allem für Stellen mit Perspektive investieren: Dauerstellen im Mittelbau, Tenure Track-Stellen und Professuren. Damit würden die Haushaltsmittel in Dauerstellen für Daueraufgaben investiert und zu einer sinnvollen Ergänzung zur großen Zahl der befristet eingesetzten Drittmittel.
Fest steht: Nur mit einem Gesetz für Perspektiven in der wissenschaftlichen Laufbahn können wir dauerhaft faire und chancengerechte Arbeitsbedingungen an den Hochschulen schaffen. Gerade auch, um wissenschaftliche Karrieren planbarer und familienfreundlicher gestalten.
Kommentare
#1 - Ist es wirklich ein Zielkonflikt, der nicht aufzulösen…
#2 - Vielen Dank für den Beitrag, möge der Vorschlag…
#3 - Zitat: "maximal sechs (in der Medizin neun) Jahre für die…
Nein, das war nicht als Regel gedacht. Es war beabsichtigt, denen, die nicht für eine Professor geeignet sind, frühzeitig zu signalisieren, dass sie sich nach alternativen Stellen außerhalb der Wissenschaft umsehen müssen, weil es nach zwölf Jahren nicht mehr weitergeht.
Als es mit dem Gesetz in den 90er Jahren begann - vor dem großen Drittmittelrausch, der auch immer mehr Postdocstellen gebracht hat - war das Problem insofern feststellbar, dass es regelmäßig die "Sozialfälle" gab, die man damals noch nicht Postdocs nannte. Es waren zumeist ehemalige Assistenten, bei denen es für eine Professur nicht reichte (nicht nur wegen der Umstände, auch von der Qualität der Leistungen her), die dann "gnadenhalber" auf irgendwelchen Projektstellen hin- und hergeschoben wurden und der Lehrstuhlinhaber dann barmte "aber der Mann hat Familie - ich kann ihn doch nicht in die Arbeitslosigkeit schicken". Waren ja alles Männer damals. Kurz vor Emeritierung oder Pensionierung hat der besagte Lehrstuhlinhaber dann alles getan, um den ehemaligen Assistenten, der dann auch schon in Ehren ergraut war, noch irgendwie auf eine Dauerstelle zu schieben.
War das erfolgreich, konnte man ziemlich sicher darauf wetten, dass der Neuberufene auf die Professur entweder noch in den Berufungsverhandlungen oder bald nach Dienstantritt beim Rektorat aufschlug, eine weitere Stelle forderte und über den verstetigten Mitarbeiter sagte "mit dem kann ich in meiner Forschung nichts anfangen, der passt überhaupt nicht zu dem, was ich mache." Der Steuerzahlen hat den aber tapfer bezahlt, bis zur Verrentung, wenn es mit der Verbeamtung altersmäßig nicht mehr hingehauen hat. Der Mitarbeiter hat dann noch seine Lehre gemacht, aber sonst kam da bis zum Ruhestand wegen der geänderten Forschungsschwerpunkte im Institut nicht mehr viel raus.
Die einzige Lösung, die ich heutzutage sehe, wäre es, bei den Postdocstellen wesentlich restriktiver vorzugehen, und zwar vor allem in den Fächern, in denen die Verdienstmöglichkeiten in der Wirtschaft nicht so hoch sind und die Stelleninhaber deswegen mit aller Kraft im System bleiben wollen, statt rechtzeitig zu sagen "ich mache etwas anderes."
#4 - Vielen Dank an Ruth Himmelreich für diese klaren Worte! Es…
#5 - @ Literaturwissenschaftlerin:Danke für das positive…
Danke für das positive Feedback!
Und zu Ihrer kritischen Anmerkung: Verstehe den Frust, gerade nach dem #ACertainDegreeOfFlexibility-Tweet kürzlich, aber auch nach der #BayreutherBankrottErklärung vor einiger Zeit. Sowas ist einfach zynisch und nützt weder Wissenschaftler:innen noch Wissenschaft etwas. Wird echt Zeit, dass sich was ändert und dieser Gastkommentar ist hoffentlich ein Beitrag für eine solche Veränderung.
#6 - @ Mascha Hansen:Ja, stimme zu! Ich halte eine Verbesserung…
Ja, stimme zu! Ich halte eine Verbesserung der Karrierewege in der Wissenschaft auch für eine win-win-Situation. Zusätzlich zu den von Ihnen genannten Argumenten, die ich teile: Wir verlieren ja auch einfach regelmäßig super Leute (vor allem - aber nicht nur - Frauen), die ins Ausland gehen oder die Wissenschaft verlassen, weil die Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft hier einfach zu schlecht sind, da geht uns unnötig viel Potenzial verloren. (Und ungerecht ist es so natürlich auch, was an sich schon Grund genug wäre, etwas zu ändern.)
#7 - @Ruth Himmelreich: Die von Ihnen genannten Probleme würden…
#8 - Eine frühere Entscheidung über einen dauerhaften Weg in…
Soll es dann weiterhin Drittmittelprojekte geben? Die Gesellschaft mag das Instrument um Themen stärker zu beleuchten. Können darin auch Dauerbeschäftigte mitwirken? Und wer übernimmt dann deren Aufgaben? Muss ein Drittmittelgeber bei Besetzung mit Promovierenden dann auch die 50% Promotionszeit zusätzlich bezahlen? (Warum nicht?)
Hieße die Vergabe einer Dauerstelle eigentlich, dass man in den ersten Jahren trotzdem ausgiebig Arbeitszeit für Forschung nutzen darf? Oder werden das dann alles LfbA-Stellen mit 16 SWS Lehre?
Können wir die von Frau Himmelreich beschriebene Situation verhindern, dass da jemand noch jahrelang auf seiner/ihrer Dauerstelle wenig mehr beiträgt, als zu lehren?
Und wenn wir jetzt binnen weniger Jahre alles auf Dauerstellen umstellen, sind die dann nicht ersteinmal alle auf Jahre besetzt, sodass eine Nachwuchsgeneration ohne echte Perspektive käme?
Vor allem aber bezweifle ich, dass damit in Fächern mit schwierigem Arbeitsmarkt außerhalb der Uni alles gut wird. Wer nur bis Ende der Promotion beschäftigt sein darf, wird dieses Ende eben, so lange es geht, hinauszögern. Dann folgen ein Hochschulwechsel mit sachgrundloser Befristung (oder wäre die dann verboten?), ein PostDoc-Stipendium irgendeiner Stiftung, eine Elternzeitvertretung (oder muss die auch unbefristet eingestellt werden?), etwas weitere Forschung auf ALG 1, eine Vertretungsprofessur (fast geschafft!) und natürlich gelegentliche Lehraufträge. Das kennen wir doch alles heute schon.
Immerhin, wahrscheinlich würden einige Leute früher aus der Wissenschaft ausscheiden, zu einem Zeitpunkt, zu dem sie noch bessere Chancen woanders haben. Vondaher bin ich auf konkrete Vorschläge gespannt!
#9 - Puh. Wo waren denn die SPD-Hochschulexpert*innen, als man…
Die Auswirkungen des derzeitigen WissZeitVG sind unbenommen für viele Betroffene (und das System Hochschule) eine Katastrophe. Es ist aber nicht lediglich das WissZeitVG. Das Ausweichen ins TzBfG eröffnet den Hochschulen quasi unbegrenzte Möglichkeiten (sei es die bspw. sachgrundlose Befristung, sei es bspw. die vorübergehende Mehrarbeit.) Hinsichtlich des WissZeitVG: Das regelt nicht nur "Qualifizierung", sondern auch Projektbefristungen. Und ermöglicht diese prinzipiell unbegrenzt. Da fehlt dem obigen Vorschlag ein Ansatz. Hochschule bildet auch nach dem Studium aus (ohne den Kanzler*innen mit ihrem Bayreuter Gemurkse das Wort zu reden), es geht also nicht nur im wissenschaftliche Laufbahnen, die geregelt werden müssen. Wo ist in dem Vorschlag die Forderung nach vollen Stellen? Wo geht es um die Arbeitsbedingungen (die für viele Beschäftigte ein mindestens ebenso großes Übel sind, wie die Befristung, teils sogar das größere)?
Auf die Gefahr hin, den beiden Autorinnen zu nahe zu treten, aber mir erschließt sich die Zielsetzung dieses Beitrags (in dieser Form an dieser Stelle) nicht, und ich formuliere es mit einer Zwischenüberschriften: Der Vorschlag war ja gut gemeint, aber ...
#10 - Was an dieser Diskussion vor allem ärgerlich ist, der…
#11 - Dieser Debatte ist nicht nur vor dem Hintergrund der…
Schwierig ist vor allem der Ansatz und das ist auch einer der Gründe warum Interessensverbände und Gewerkschaften seit Jahren Mitglieder und Gefolgschaft verlieren, dass es für alle überall eine Dauerstelle geben muss. Als ob es nur davon abhängt, was ich persönlich machen möchte. Und dann wird mir eine Stelle vorgeschlagen, auf der ich den Rest meines Lebens verbringe. Das ist genauso abstrus wie die Forderung, die mittlerweile verfassungsrechtlich auch eindeutig abschlägig beschieden wurde, dass jede Personen einen Anspruch darauf hat, dass zu studieren, was er_sie möchte. Auch im öffentlichen Dienst gibt es nicht für alle Dauerstellen bzw. eine Durchbeförderung bis zum Ruhestand, nur weil man mal eingestellt wurde.
#12 - @Lars Bechtle: Bevor Sie den hier Diskutierenden…
#13 - Also in Bayern liegt der Anteil der unbefristet…
Da scheint es wohl sehr viele Statistiken zu geben, die vermutlich eher Äpfel und Birnen vergleichen.
Der Rest der Leute will ja nicht im Hochschulbetrieb bleiben, sondern die besondere Qualifikation mitnehmen. Die Befristung ist also systemimmanent. Und sachlich begründet.
Was das Heißlaufen betrifft, sehe ich keine besonderen Unterschiede zwischen dem Wissenschaftsbetrieb und dem Rest.
Allerdings hält sich der Wissenschaftler ja doch immer gerne für was besonderes ohne jemals erkannt zu haben, dass die übrige Arbeitswelt genau die gleichen Probleme hat. Überstunden, Überlastung, kein Urlaub. Fragen Sie mal jemanden, der in einem Pflegeheim arbeitet, wie er die Anerkennung seiner Tätigkeit durch die Gesellschaft empfindet. Monetär wie moralisch.
#14 - @LBechtle: Die offensichtlich relevanteste Statistik zum…
#15 - Nicht einmal die GEW fordert Dauerstellen für alle. Aber…
Leider hat der Bund bzw. das CDU-geführte BMBF es nicht geschafft/gewollt(?), so etwas in den Zielvereinbarungen zum Hochschulpakt-Nachfolgeprogramm mit den Ländern zu vereinbaren. Insofern ist es interessant (@LBechtle und @Literaturwisenschaftlerin), dass es Bundesländer gibt wie BY, mit deutlich höheren Entfristetenanteilen. Eine jüngste Auswertung aller Bundesländer (Gassmann 2020) kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen den deutschen Bundesländern die Differenzen der Befristungsanteile bis zu elf Prozentpunkte betragen, und damit mehr als die Differenz des aktuellen bundesweiten Anteils zum Anteil bei Änderung des WissZeitVG 2007.
Wer einen Überblick über solche und weitere einschlägige bis Mitte 2020 veröffentlichten Zahlen zum Thema Beschäftigungsbedingungen unterhalb der Professur in Deutschland erhalten möchte, sowie 6 daraus abgeleitete Gestaltungsmöglichkeiten, findet diesen in der Zeitschrift Forschung (www.universitaetsverlagwebler.de/forschung), oder hier: www.researchgate.net/publication/343500765).
#16 - Danke @ Helmut Sand, ja, it's a men's world...Das Thema…
Das Thema Qualifizierung ist in der Tat interessant und mich wundert auch (@ Karla K.), dass die Arbeitsgerichte noch nicht geklärt haben, was das bedeutet. Die Aussage "Hochschulen bilden auch nach dem Studium aus" ist allerdings gewagt, weil für diese "Qualifizierung" nur wenige kontrollierbare Rahmenbedingungen existieren. Während in den Bachelor- und Masterstudiengängen in von Bildungsministerien akkreditierten Studiengängen ausgebildet wird (oh wie wurde darüber geklagt...) und man hier noch von einer gewissen Qualitätskontrolle ausgehen kann ist dagegen schon die Doktorand*innen-Ausbildung ist oft der völlig freien Gestaltung oder Nicht-Gestaltung der zumeist (männlichen) Professorenherrlichkeit überlassen. Merke: Wenn Dein Chef nicht publiziert, dann Du auch nicht.
Und das wird nach der Promotion doch nicht besser. Wer kontrolliert die "Qualität" der "Ausbildung" von Postdocs? In anderen Berufen werden Berufsanfänger*innen oder weniger erfahrene Arbeitnehmer*innen auch nicht allein aufgrund ihrer geringeren Erfahrung erstmal befristet eingestellt. Ich meine deshalb auch, dass wir ein WissZeitVG für Zeiten nach der Promotion nicht benötigen. Hier kann nach Teilzeitbefristungsgesetz befristet werden, und zwar einmal an einer wissenschaftlichen Einrichtung. Projektmittel sind dann ein guter Weg, um Qualifizierung zu erreichen, vor allem weil ein bewilligtes Forschungsprojekt meist besser strukturiert ist und daher auch publikationsfähig, als die diffuse Aussage: "Du bist jetzt hier Postdoc. Da war noch ein Protein im Kühlschrank, damit könntest Du doch mal arbeiten."
#17 - @ Michael LiebendörferDanke für die vielen interessanten…
Danke für die vielen interessanten Fragen & Gedanken!
Ich möchte und kann hier gar nicht auf alle eingehen, möchte aber zumindest zu der Frage, ob wir das System verstopfen, wenn wir jetzt zeitnah alle entfristen (überspitzt formuliert) zum einen festhalten, dass eine solche Änderung ja nicht von jetzt auf gleich stattfinden würde, sondern es einen Übergangszeitraum gäbe und zum anderen gern ein aktuelles Paper von NGAWiss empfehlen, das kürzlich herauskam und das zeigt: auch bei früher Entfristung bleibt Bewegung im System � https://mittelbau.net/diskussionspapier-personalmodelle/
#18 - @ René KrempkowIch verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man…
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man immer wieder auf solche doch sehr willkürlichen Zahlen / Forderungen kommt, dass zum Beispiel 50% der Promovierten Dauerstellen haben sollten. Warum nicht eine Dauerstelle oder zumindest eine Perspektive auf eine Dauerstelle in Form von Tenure Track für 100% der Promovierten in der Wissenschaft fordern? Zumindest auf Haushaltsstellen sehe ich überhaupt keinen Grund dafür, das Ziel zu verfolgen weiterhin 50% der Promovierten Kettenbefristungen zuzumuten.
#19 - Ansonsten: Volle Zustimmung zu allem was…
#20 - Eine Promotion in Wirtschafts-, Rechts- oder…
Das Papier der NGAWiss zeigt Lösungen, bei die Zahl der Promotionsstellen um fast die Hälfte reduziert wird. Das könnte in den zweitgenannten Fächergruppen den Flaschenhals nach vorne verschieben und somit vielen helfen. In anderen Fächern würden aber Qualifikationsmöglichkeiten für einige Interessierte wegfallen. (Klar, vielleicht würden Leute freiwillig von ihren Dauerstellen in die Wirtschaft wechseln. Aber wohl nicht alle.)
Vielleicht sollte man in der Debatte oder sogar in den Gesetzen berücksichtigen, dass der Arbeitsmarkt und der Wert der "Qualifikation" in den Fächern sehr unterschiedlich ausfällt.
#21 - @Michael Liebendörfer: Im Papier von NGAWiss. wird nicht…
#22 - Nee, Herr Schwitters, kapiere ich nicht.Im…
Im NGAWiss-Modellinstitut nehmen beim Status Quo jährlich 4,8 Personen eine Promotionsstelle auf. In den alternativen Modellen sind es 2,6. Das sind 46% weniger. Der Flaschenhals verschiebt sich also nach vorne.
Einig?
#23 - Nein, nicht einig. 1.) Fast 50% der Promotionsstellen im…
#24 - Leider habe ich den Beitrag erst jetzt gesehen und steige…
Und vermutlich muss man tatsächlich mal die grundsätzliche Frage stellen, in welchem Verhältnis der Wissenschaftsbetrieb zum Rest der Arbeitswelt steht.
Außerdem würde mich interessieren beim Vergleich der Stellenkegel wie man immer beim Staat sagt: gibt es denn auf vergleichbaren Ebenen ebenfalls viele Übernahmegarantien bzw Beförderungsstellen. Denn es geht ja nicht allein um eine Fortbeschäftigung ans der Hochschule, sondern, wenn ich die Vorredner richtig verstehe um eine Wandlung der Stelle im Sinne einer Anhebung (Verhältnis Postdoc /Habil zu Profs). Ist das nicht allgemein so, dass ich mit einem Abschluss nicht unmittelbar auch eine Stelle habe? Warum sollen hier Habilitatanden aller Art bevorzugt werden in ihrer Perspektive im Vergleich zu anderen Absolventen? Weil sie schon so alt sind und sich trotzdem keine Alternativen überlegt haben, obwohl sie wussten, dass die Chance 1:5 steht? Da Deutschland einen riesigen Fachkräftemangel verzeichnet und gut ausgebildete Leute braucht, wird der Staat kein Interesse daran haben, diese Leute an sich zu binden. Dass diese Leute über Jahre was anderes gemacht haben und sich auf vermeintlich andere Kompetenzen fokussiert hat, ist auch am Ende nicht hochschulspezifisxhDas geht alle Absolventen so, dass der neue Arbeitgeber erwartet, dass man andere Dinge kann als an der Uni gefragt war, oder?.
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