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Schutzschirm mit eingeschränkter Wirkung

Wie die außeruniversitären Forschungsorganisationen 200 Millionen Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket nicht verbrauchen konnten und trotzdem kein Euro davon für die Hochschulen abfiel.

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Artikelbild: Schutzschirm mit eingeschränkter Wirkung

Foto: Ellen26/Pixabay .

EIN GESCHENK FÜR FRAUNHOFER? So sahen das zumindest an den technischen Universitäten und Fachhochschulen viele, als im 130-Milliarden-Konjunkturprogramm vergangenen Juni plötzlich eine Milliarde Euro für die anwendungsorientierte Forschung reserviert war – aber nur für die an außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Die Logik hinter dem Hilfsprogramm war dabei durchaus stimmig: Wenn Unternehmen wegen der Coronakrise in Not geraten, werden sie vermutlich ihre Forschungsausgaben reduzieren, und das betrifft dann auch die Drittmittel-Forschungsaufträge für die Wissenschaft. Also beschloss die Große Koalition: Es solle eine staatliche Ersatzfinanzierung geben für "erfolgversprechende" Forschungsprojekte, denen sonst wegen Zahlungsschwierigkeiten auf Unternehmensseite der Abbruch drohe.

Aber eben nur für Auftragsforschungsprojekte, die von den ohnehin schon vermeintlich besser finanzierten "Außeruniversitären" Helmholtz, Max Planck, Leibniz und eben Fraunhofer durchgeführt werden. Jede Organisation sollte dafür jeweils einen eigenen Fonds bekommen. Für die anwendungsorientierte Drittmittelforschung an Universitäten und Fachhochschulen war nichts dergleichen vorgesehen. "Wer hier das Ergebnis ausgezeichneter Lobbyarbeit vor allem der Fraunhofer-Gesellschaft vermutet, dürfte richtig liegen", schrieb ich dazu im Juni . Die Fonds wurden mit dem zweiten Nachtragshaushalt beschlossen: jeweils 400 Millionen für ...

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Kommentare

#1 -

Th. Klein | Mi., 24.03.2021 - 11:27
Dass Vergabeprozesse schon anlaufen, während die Gelder noch gar nicht genehmigt sind, finde ich nicht ungewöhnlich. In Bayern wurde den Hochschulen auch die Ressourcen aus der Hightech Agenda in Aussicht gestellt, mit der die Hochschulen intern planen und loslaufen (tw. Berufungsverfahren starten), obwohl der Haushalt erst diese Woche auf der Tagesordnung des Landtages steht. Würde der sich beschweren, weil man ihm seine Rechte beschneidet? Ich glaube nicht und auch nicht, dass es eine bayerische Sichtweise ist. Wenn man schnell in die Umsetzung gehen möchte, muss man den Prozess oft schon mal anstoßen, ohne rechtliche und finanzielle Klarheit zu haben. Wie ...

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