Jetzt sollten die Richter entscheiden
Nach Humboldt-Universität und Opposition hält auch der wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses das neue Hochschulgesetz in Teilen für verfassungswidrig. Eine juristische Klärung wäre wissenschaftspolitisch wünschenswert – und für ganz Deutschland von Interesse.

DER WISSENSCHAFTLICHE PARLAMENTSDIENST des Berliner Abgeordnetenhauses ist in einem Gutachten zu der Einschätzung gekommen, dass das neue Berliner Hochschulgesetz in Teilen verfassungswidrig sei. Die CDU, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, fühlt sich bestätigt. Für Sabine Kunst, die aus Protest zurückgetretene frühere Präsidentin der Humboldt-Universität, dürfte dasselbe gelten: Sie hatte als eine ihrer letzten Amtshandlungen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht.
Damit kommt zur Liste der Expertisen zu der umstrittenen Postdoc-Reform eine weitere hinzu. Die im auf den letzten Drücker geänderten Paragraf 110,6 enthaltene Regelung sieht vor, dass Hochschulen ihre Postdoc auf haushaltsfinanzierten Qualifikationsstellen grundsätzlich entfristen müssen, wenn sie die vorher vereinbarten Qualifikationsziele erfüllt haben.
Ein von Kunst in Auftrag gegebenes Gutachten des HU-Verfassungsrechtlers Matthias Ruffert hatte schon Anfang November ergeben , dass dem Land Berlin dafür die Gesetzgebungskompetenz fehle. Der Bund habe mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) in diesem Zusammenhang bereits umfassend und abschließend von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht.
In der Ende Dezember beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichten ...
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Kommentare
#1 - Wissenschaftliche Grundlagenforschung auf…
Sollte der dilettantische Versuch des Berliner Senats, eine automatisierte Verstetigung bei Erfüllung von Qualifikationszielen einzuführen, zukünftig doch noch erfolgreich sein, muss man eben die Qualifikationsziele nach oben anpassen. Es promovieren ohnehin viel zu viele.
#2 - @naja: Den ersten und den letzten Punkt des Kommentars kann…
hanna-hashtags sollte man aber wirklich positive Absichten
nicht abschreiben.
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