Keine Staatskrise, aber ein Lehrstück
Dorothee Bärs Auftritt bei "Maischberger" offenbart ein Dilemma zwischen politischer Meinung und ministerieller Verantwortung. Die Kritik aus der Wissenschaft ist laut – doch was lässt sich daraus lernen?

Dorothee Bär (rechts) bei "Maischberger" zusammen mit Grünen-Chefin Franziska Brantner (Screenshot).
DIE AUFREGUNG in Teilen der Wissenschaftscommunity war groß. Erneut sei eine Wissenschaftsministerin "ein massiver Fail", kommentierte die Münchner Soziologieprofessorin Paula-Irene Villa Braslavsky: "ideologisch, dumm und in der Sache so falsch wie im Amt unprofessionell." Dorothee Bär sei "gerade auf gutem Weg", das Vertrauen der deutschen Wissenschaft in ihr Ministerium "zu verspielen", schrieb "#IchbinHanna"-Mitbegründerin Amrei Bahr. Bär verharmlose die öffentliche Diffamierung einer Wissenschaftlerin.
Scharfe Kritik kam auch aus der Opposition. Die grüne Wissenschaftspolitikerin Ayse Asar sagte, die Aussagen der Forschungsministerin legitimierten die politische Einflussnahme auf Wissenschaftler "und signalisieren, dass eine klare rechtswissenschaftliche Positionierung – selbst auf Basis verfassungsrechtlicher Argumentation – Karrieren gefährden kann."
Was war geschehen? Am Dienstagabend hatte sich BMFTR-Chefin Bär bei "Maischberger" im Gespräch mit der Grünen-Vorsitzenden Franziska Brantner über die gescheiterte Neuwahl von Verfassungsrichtern und die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf gestritten. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits rund 300 Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler in einem Offenen Brief den Umgang mit ihrer Kollegin, Juraprofessorin an der Universität Potsdam, ...
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Kommentare
#1 - Gewaltenteilung und Wahlbeamte
Vielen Dank für den Text. Der Bundestag und die Partei der Ministerin scheint mir mit seinem Taktieren bei der Wahl einer Richterin für das Gericht, dass die Gesetzgebung des Bundestages auf ihre Konformität mit der Verfassung prüft, einen Versuch zu starten, die Gewaltenteilung auszuhebeln und das Verfassungsgericht als ein von ihm abhängiges Instrument zu etablieren. Daher sehe ich eine symbolische Funktion in dieser Debatte über die Wahl. Eine Wissenschaftsministerin, die einer Professorin im TV Ratschläge gibt und es an Verständnis für die Gemengelage vermissen lässt, scheint sich die Rolle zurechtgelegt zu haben für einen Versuch, sich auf die Seite derer ...
#1.1 - Das betrifft nur die Partei…
Das betrifft nur die Partei der Ministerin? Wo steht im Grundgesetz etwas von einem Parteienproporz bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts? Den haben sich wohl die Parteien selbst hinzugedichtet. Jetzt kommt noch hinzu, dass solche Fragen in Talk-Shows behandelt und zerredet werden.
Weil die Parteien ungeniert die Exekutive (also die Regierung) dominieren, andererseits auch die Legislative (Bundestag/Bundesrat), ist die Gewaltenteilung ohnehin schon aufgeweicht. Und jetzt soll das auch noch bei der Judikative passieren? Potentielle Verfassungsrichter geraten zwischen die Fronten der Parteien, sollen aber später über das urteilen, was die Parteien so anrichten? Ich glaube, die Väter des Grundgesetzes wollten etwas anderes ...
#2 - Sachliche Berichterstattung der FAZ?
Der Satz, „nach anfänglich sachlicher Auseinandersetzung etwa in der FAZ “ sei danach „ auf Rechtsaußen-Plattformen eine Ad-hominem-Kampagne gegen eine angeblich ‚
linksradikale‘ Rechtswissenschaftlerin losgetreten“ worden, lässt m.E. die Rolle der FAZ in allzu unschuldigem Licht erscheinen. „ Losgetreten“ hat die Kampagne die FAZ selbst, in der Stephan Klenner am 3. Juli gleich mit drei Artikel zu Wort kam. Auf Seite 1 zitiert er einen CDU-Abgeordneten „unter der Bedingung, dass sein Name nicht genannt werde,“ mit dem Satz, die Union könne nicht „eine ultralinke Juristin ans Verfassungsgericht“ wähle. Vertieft wird das dann auf Seite 4 mit einem erneut anonymen ...
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