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Kein Publikum, kein Problem?

Am Mittwoch soll es für diese Legislaturperiode endgültig besiegelt werden: Der Forschungsausschuss schließt die Türen. Union und SPD verteidigen den Schritt mit Verweis auf Arbeitsfähigkeit und Ordnung. Die Grünen sprechen von mangelnder Transparenz und einer Entwertung der Ausschussdebatten.
Mitglieder des Forschungsausschusses bei einer Sitzung an Tischen im Halbrund

Vergangene Zeiten ? Livestream-Aufzeichnung aus der letzten Sitzung des Forschungsauschusses aus vergangenen Legislaturperiode, abrufbar in der Mediathek des Bundestages.

ES IST DER letzte Tagesordnungspunkt an diesem Mittwochvormittag, und dass er nichtöffentlich verhandelt wird, passt zum Thema. Nach einem Fachgespräch zur "Forschungssicherheit" und Beratungen zu Haushalt und Bürokratieabbau stehen in der 9. Sitzung des Bundestagsausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung die "Ausschussinternen Vereinbarungen zur inneren Organisation des Ausschusses in der 21. Legislaturperiode" auf dem Programm. Was trocken klingt, hat es in sich – und betrifft unmittelbar die Frage, wie transparent die Parlamentsarbeit künftig sein soll.

Denn die Vereinbarung, die mit der Mehrheit von SPD und CDU/CSU beschlossen werden soll, schreibt formal eine Praxis fort, die bereits seit Beginn der Legislaturperiode gilt: die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen. Nur ein eng definierter Kreis von Institutionen – darunter Bundesrat, Bundesregierung und Dachverbände aus Wissenschaft, Forschung, Hochschulen, Wirtschaft und Industrie – darf zumindest online zuschauen. Anhörungen und Fachgespräche sollen dagegen für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben und zudem grundsätzlich im Internet gestreamt werden.

Ein anderer, kaum weniger brisanter Punkt betrifft die Abstimmungsmodalitäten: "Alle Tagesordnungspunkte werden grundsätzlich en bloc um 9:30 Uhr abgestimmt." Noch bevor die Abgeordneten über die einzelnen Themen beraten. Die Regelung geht maßgeblich auf eine Initiative der Union zurück, die das Verfahren als Beitrag zu effizienterer Ausschussarbeit verstanden wissen will.

Gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit hatten sich die Grünen bereits im Juni mit einem Antrag gewandt, den die Koalition damals ablehnte . Jetzt versuchen sie es noch einmal – mit gleich zwei Änderungsanträgen zur internen Vereinbarung.

Die Anträge der Grünen

Der erste (Ausschussdrucksache 21(18)22) fordert die Wiederherstellung ...

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