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Wenn aus "zeitnah" womöglich "zu spät" wird

Die Wissenschaftsminister haben ihre Konferenz gegen mögliche AfD-Blockaden abgesichert. Und was machen die Bildungsminister?
Nahaufnahme einer Sanduhr auf einem Schreibtisch, Laptop im Hintergrund.

Bild: KI-generiert / magnific.

DIE FRAGE LAG NAHE. Und trotzdem brauchte die KMK-Bildungsministerkonferenz 32 Stunden für eine Antwort. Die Frage lautete, nachdem die Wissenschaftsminister vergangene Woche ihre Konferenz mit mutigen Entscheidungen gegen AfD-Blockaden abgesichert hatten: Bereitet sich die BMK ihrerseits ausreichend auf einen solchen Fall vor, und was ist konkret geplant?

Man sollte denken, die Bildungsminister hätten mit einer solchen Frage gerechnet. Doch die Antwort von BMK-Präsidentin Anna Stolz (Freie Wähler), die fast anderthalb Tage später eintraf, klang erstaunlich unkonkret: Die Bildungsministerkonferenz werde sich "zeitnah mit möglichen Änderungen ihrer Geschäftsordnung befassen" und dabei die von der Wissenschaftsministerkonferenz beschlossenen Änderungen "sorgfältig prüfen".

Die parallel angefragte KMK-Geschäftsstelle antwortete etwas früher, aber fast wortgleich – nur dass ihr zufolge die Beschlüsse der Wiss-MK "sehr genau" geprüft werden sollen.

Immerhin nutzte Stolz, im Hauptberuf bayerische Kultusministerin, die Zeit, um sich mit Christine Streichert-Clivot aus dem Saarland und Dorothee Feller aus Nordrhein-Westfalen abzustimmen, den Koordinatorinnen der SPD-geführten A-Länder und der unionsgeführten B-Länder: Als Präsidentschaftsland antworte man auch in deren Namen. Ganz im Sinne der bewährten BMK-Konsenskultur – oder um sich gegenseitig keine Blöße zu geben?

Die BMK verrät keinen Zeitplan und keine Anhaltspunkte

Denn nüchtern betrachtet klingen die Sätze der drei BMK-Führungskräfte nicht so, als habe man wie die Kolleginnen und Kollegen auf der Wissenschaftsseite die vergangenen Monate intensiv zur Vorbereitung genutzt. Eher so, als sei die Bildungsministerkonferenz von der so nicht unbedingt zu erwartenden Entschiedenheit der Beschlüsse ihrer Schwesterkonferenz überrascht worden – und dadurch nun unter Zugzwang geraten. Was die KMK-Geschäftsstelle auf Nachfrage bestreitet: Man sei schon länger und auch unabhängig von der Wissenschaftsministerkonferenz an dem Thema dran.

Die Wiss-MK hatte bereits vor vielen Monaten eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter Federführung von Manja Schüle aus Brandenburg und Petra Olschowski aus Baden-Württemberg eingerichtet, die ihre Beschlüsse umfassend vorbereitete, einschließlich zweier öffentlicher Diskussionsveranstaltungen.

Aus der BMK ist bislang nichts Entsprechendes an die Öffentlichkeit gedrungen. Möglich ist, dass intern bereits umfangreiche Vorarbeiten in diskreten Runden laufen, aus den Antworten der drei Ministerinnen geht das allerdings nicht hervor. Sie verrät weder den Zeitplan noch konkrete Anhaltspunkte, wie die BMK dagegen abgesichert werden soll, dass eine oder mehrere AfD-geführte Landesregierungen die Konferenz und ihre Abstimmungsregeln missbrauchen, um den Bildungsföderalismus zu blockieren.

Auf die Nachfrage, ob die Bildungsminister rechtzeitig mit der Vorbereitung entsprechender Beschlüsse begonnen hätten, antworteten Stolz, Streichert-Clivot und Feller denn auch erst ausweichend und dann mit einem Verweis auf 2024: Die Bildungsministerkonferenz sei "grundsätzlich so angelegt, dass sie ihre Arbeitsfähigkeit auch unter unterschiedlichen politischen Konstellationen zuverlässig wahrt".

Der Verweis auf 2024

Die Frage ihrer Resilienz und der ihrer Einrichtungen sei "nicht neu", sondern bereits 2024 im sogenannten Strukturreformprozess II "intensiv behandelt" worden. Damals habe man "eingehend über das erforderliche Gleichgewicht zwischen der Bewahrung der verfassungsgemäßen Rechte aller Länder, der nötigen Konsensfindung zwischen den Ländern und der erforderlichen Resilienz gegen eventuell denkbare sachfremde Blockadehaltungen diskutiert".

Das ist nicht falsch. Es ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn die Kultusministerkonferenz als Ganze hatte sich 2024 zwar ausführlich mit den Risiken beschäftigt, die von einem obstruktiv agierenden Land ausgehen könnten. Auf dem Tisch lagen mindestens sechs Reformvarianten: von Sanktionsmöglichkeiten gegen sachfremd blockierende Länder über Klärungsverfahren mit anschließenden Mehrheitsentscheidungen bis hin zu einer weitgehenden Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip.

Beschlossen wurde am Ende jedoch lediglich eine kleine Lösung. Sie war wichtig, weil sie einen gewissen Schutz für die KMK als Institution und ihre bestehenden Einrichtungen schaffte: Scheitert ein einstimmiger Beschluss über deren Haushalt, kann seitdem nach einem erfolglosen Klärungs- und Vermittlungsverfahren mit mindestens 13 Stimmen entschieden werden. Zudem zieht die Kündigung eines einzelnen Landes nicht mehr automatisch die Auflösung des KMK-Sekretariats nach sich.

Der unverzichtbare kleine Wurf von damals

Das war der unverzichtbare kleine Wurf. Aber eben nur der kleine. Die politischen Entscheidungsregeln der Bildungsministerkonferenz blieben im Wesentlichen unverändert. Ein Land kann damit nach wie vor wichtige Beschlüsse zu gemeinsamen Standards, zur Anerkennung von Abschlüssen oder zur Weiterentwicklung des Abiturs blockieren.

Die Logik dahinter ist durchaus nachvollziehbar: Bildung ist Ländersache, und die KMK kann ihren Mitgliedern keine Beschlüsse aufzwingen. Einstimmigkeit soll deshalb sicherstellen, dass gemeinsame Regelungen tatsächlich von allen Ländern getragen und umgesetzt werden – gerade dort, wo es um die bundesweite Anerkennung von Abschlüssen und die Mobilität von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften geht. In weniger grundlegenden Fragen reichen schon heute Mehrheiten.

Doch genau diese Logik wird zur Schwachstelle, sobald ein Land nicht mehr um eine fachlich vertretbare Lösung ringt, sondern das Vetorecht gezielt zur politischen Obstruktion nutzt. Dann schützt die Einstimmigkeit nicht mehr den Zusammenhalt, sondern liefert ihn demjenigen aus, der ihn beschädigen will.

Vor diesem Hintergrund bekommt die aktuelle BMK-Antwort besonderes Gewicht. Stolz, Streichert-Clivot und Feller berufen sich ausgerechnet auf jenen Reformprozess, der die Kultusministerkonferenz als Institution besser absicherte, ihre umfassende bildungspolitische Handlungsfähigkeit aber nicht. Genau an dieser Lücke setzte die Wiss-MK mit ihren weitergehenden Beschlüssen an.

Digitalpakt und Startchancen sind sicher

Dabei hatten bereits 2024 führende Ministerinnen beider politischer Lager auf größere Veränderungen gedrängt. Die damalige A-Länder-Koordinatorin Stefanie Hubig sagte nach den Beratungen, es sei "kein Geheimnis, dass sich die A-Länder auch noch weitergehende Veränderungen hätten vorstellen können, um die KMK agiler zu machen". Karin Prien, seinerzeit B-Länder-Koordinatorin, bezeichnete den Strukturprozess als "Chance, die KMK neu aufzustellen" und hatte schon zuvor eine teilweise Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip ins Gespräch gebracht.

Doch die Länder scheuten 2024 den Konflikt und hielten in den wirklich wichtigen bildungspolitischen Fragen am Status quo fest. Hätten sie damals, im Wissen um die Gefahr, mutigere Beschlüsse gefasst und zumindest für offenkundig sachfremde Blockaden einen Ausweg aus der Einstimmigkeit geschaffen, stellte sich die heutige Frage womöglich nicht mit derselben Dringlichkeit.

Immerhin gibt die KMK-Geschäftsstelle für wichtige Bund-Länder-Vereinbarungen wie den Digitalpakt oder das Startchancenprogramm Entwarnung. Diese seien "aufgrund ihrer Struktur" vor der Obstruktion oder dem Ausscheren eines Landes sicher, "da bei solchen Förderprogrammen der Bund typischerweise Vertragspartner der jeweiligen Länder ist und nicht die Ländergemeinschaft". Stiege eines aus, wäre zunächst dessen eigener Programmanteil betroffen – nicht automatisch die Zusammenarbeit mit den übrigen 15.

Es muss jetzt schnell gehen

Das schützt wichtige Förderprogramme, nicht aber die Handlungsfähigkeit der BMK dort, wo die Länder als Gemeinschaft entscheiden müssen. Für die Schlussfolgerungen, die die BMK daher jetzt für ihre eigene Handlungsfähigkeit schnell ziehen sollte, gibt die Wiss-MK Optionen vor, die teilweise auch auf die BMK passen könnten: ein Klärungsverfahren für den Fall sachfremder Blockaden, die anschließende Möglichkeit von Mehrheitsbeschlüssen und klare Konsequenzen für ein Land, dem die übrigen ein obstruktives Verhalten bescheinigen.

Doch auch die Beratungen von 2024 bieten erneut Stoff in Form der damals diskutierten sechs Reformvarianten, angefangen mit einer Orientierung am Bundesrat: gestufte Sanktionen von Sach- und Ordnungsrufen über den Entzug des Wortes bis zum Sitzungsausschluss. Andere Modelle sahen Ausnahmen von der Einstimmigkeit für gemeinsame Vorhaben einzelner Länder oder deren teilweise bis weitgehende Abschaffung vor.

Welche dieser Möglichkeiten die BMK heute erwägt, sagt ihre Führung auch auf ausdrückliche Nachfrage nicht. Stolz, Streichert-Clivot und Feller deuten lediglich an, man wolle "gemeinsam tragfähige Lösungen" erarbeiten, die einerseits die Handlungsfähigkeit sicherten und andererseits die Rechte der einzelnen Länder wahrten. Die Beratungen seien intern und berührten den Kern der BMK-Arbeit. Man habe sich deshalb entschieden, "dies gemeinsam und vertraulich mit der notwendigen Sorgfalt zu tun".

Nach außen jedenfalls eine völlig andere Vorgehensweise, als sie die Wiss-MK mit der öffentlich verkündeten Einrichtung ihrer Ad-hoc-AG und zwei Diskussionsveranstaltungen vorgemacht hat. Man könnte auch sagen: Vertraulichkeit ist bei einer politisch und rechtlich heiklen Reform nachvollziehbar. Sie erklärt aber nicht, warum die BMK selbst auf konkrete Nachfrage nichts erkennen lässt, was auf entsprechend weit gediehene Vorbereitungen schließen ließe. Und auch wenn man jetzt "zeitnah" zu handeln ankündigt, könnte das angesichts von Sommerpause und Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern schon zu spät sein. Vielleicht sitzt dann, wenn es um die nötigen Änderungen an der Einstimmigkeit geht, die entscheidende Gegenstimme schon mit in der Runde. JMW.

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