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Die Beweisliste

Sonderklassen, Förderstopp, Schulen auf Linie: Das 100-Tage-Programm der AfD für Sachsen-Anhalt zeigt, was die Partei nach einem Wahlsieg vorhätte. Seine Umsetzung böte einen ungewöhnlich klaren juristischen Hebel gegen sie. Ein Kommentar.
Statue der Justizia vor Gerichtsgebäude.

Bild: KI-generiert / freepik.

"100 TAGE für Sachsen-Anhalt!" – in Großbuchstaben und mit Ausrufezeichen, darüber ein grinsender AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, der den Daumen reckt. "Was wir sofort tun werden", steht darunter, dazu der Partei-Claim "Alles ist möglich."

Ein 100-Tage-Programm, bestehend aus zehn Punkten, über das sich so vieles sagen lässt, mit dem sich die Partei selbst entlarvt und das doch zielsicher auf die Spitze treibt, weswegen die AfD in Umfragen derzeit bei über 40 Prozent steht in dem Bundesland.

Von Bauhaus bis "Altparteien-Filz"

Zum Beispiel die Nummer 8: Eine Imagekampagne "#deutschdenken" soll die aktuelle Kampagne "#moderndenken" der Landesregierung ablösen, weil diese versuche, "aus dem Bauhaus die Identität des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten". Dabei sei "diese Architekturschule" immer bestrebt gewesen, "jedes Anzeichen von nationaler Verwurzelung" zu vermeiden. Wir erinnern uns: 1932 errang die NSDAP im Freistaat Anhalt die absolute Mehrheit, das Bauhaus, als "entartet" diffamiert, zog aus Anhalts Hauptstadt Dessau nach Berlin – und wurde 1933 von den Nazis geschlossen.

Oder die Nummer 4: "Kein Steuergeld mehr für den Altparteien-Filz", und keine Staatsausgaben mehr zur Förderung "ihrer Ideologie". Bei den Nationalsozialisten lautete der Sammelbegriff für die anderen Parteien "Systemparteien". Ebenfalls aufschlussreich ist, was die AfD – neben den Parteistiftungen – alles zur Ideologie der "Altparteien" zählt, der die Landesfinanzierung entzogen werden soll: die "Asyl- und Integrationsindustrie", bundesweite Programme wie "Demokratie leben" oder "Schule ohne Rassismus". "Und schließlich werden wir die Finanzierung aller Projekte der Klimarettungsindustrie und aller Genderprojekte einstellen."

Wenn die zehn Punkte einen gemeinsamen Nenner haben, dann die Verachtung und die Angriffe auf alles, was nach Auffassung der AfD die Verkommenheit der liberalen Demokratie mit ihren "Altparteien" ausmacht: die Migrationspolitik vor allem, aber auch Kunst, Medien und Bildungssystem. Die Nationalsozialisten sprachen einst von "Asphaltkultur", von einem "System der Schwäche und Ohnmacht", dessen Bonzen sich an den "Fleischtöpfen der Republik" mästeten.

Schule als Kampfzone

Im Kampf gegen die "Ideologie" der "Altparteien" spielt die Schule für die AfD eine entsprechend große Rolle, und sie prägt auch die zehn Punkte. Unter Punkt 7: "Wir werden das schuloffizielle Zeigen der Regenbogenflagge untersagen und stattdessen dafür sorgen, dass an öffentlichen Schulen an jedem Schultag die Bundesflagge weht." Und: "Die Schule muss den Kindern die normale Familie bestehend aus Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen, als Vorbild vermitteln. Außerdem soll die Schule im Geist der Liebe zu Volk und Heimat erziehen."

Besonders massiv auch der Punkt 6: "Es kann nicht sein, dass unsere Kinder unter den Folgen der Masseneinwanderung leiden. Wir werden deshalb nach Vorbild der sogenannten Willkommensklassen, die die Landesregierung für ukrainische Flüchtlingskinder eingerichtet hat, Sonderklassen für alle Kinder einrichten, deren Aufenthalt in Deutschland befristet ist, weil sie nach Wegfall der Flucht- und Verfolgungsgründe in ihre Heimat zurückkehren müssen."

Im selben Punkt verspricht die AfD zudem Wachschutz an Schulen, "an denen Gewaltprobleme auftreten" – für sich genommen nicht automatisch rechtswidrig, im Kontext ihrer Migrationsrhetorik aber ein weiteres Signal, wer aus Sicht der Partei geschützt werden soll und vor wem.

Selten direkt tritt hier das völkische Denken der AfD zutage: "Unsere Kinder", das sind diejenigen ohne Fluchtgeschichte, die hier aufgewachsenen, und sie werden gequält durch die Präsenz all der Migranten. Apropos Masseneinwanderung: Ende 2025 lag der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen-Anhalt bei gerade einmal zehn Prozent. Und das Land bräuchte viel mehr Kinder: Allein in den vergangenen 25 Jahren schrumpfte die Bevölkerung um mehr als 15 Prozent.

Und doch ist gerade der Punkt mit den Sonderklassen hochinteressant, denn er könnte sich zu einem gefährlichen Stolperstein für die AfD entwickeln. Juristen und Verfassungsexperten sagen ziemlich unisono: Sprachförder- und Vorbereitungsklassen können zulässig sein, wenn auch laut Bildungsforschern offenbar mit schlechteren Lernergebnissen einhergehend. Sonderklassen nach Herkunft oder Aufenthaltsstatus dürften dagegen gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen.

Die Rechtslage sei "eindeutig", sagte der Bildungsjurist Michael Wrase vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung im Tagesspiegel: Man könne Sprachförderklassen einrichten, damit Schülerinnen und Schüler zunächst die deutsche Sprache erlernen. Aber das müsse auf die volle Integration in ein Regelschulsystem angelegt sein. "Eine dauerhafte getrennte Beschulung wäre also rechtswidrig. Das geht aus dem internationalen Recht auf Bildung hervor, aus der Kinderrechtskonvention und dem Diskriminierungsverbot." Auch das EU-Recht gibt vor, dass minderjährige Kinder von Asylantragstellern denselben Zugang zu Bildung wie eigene Staatsangehörige erhalten müssen, solange eine Ausweisungsmaßnahme gegen sie oder ihre Eltern nicht tatsächlich vollzogen ist.

Aus Programmatik würde Regierungshandeln

Und die Sonderklassen wären womöglich nur der klarste, nicht der einzige juristische Angriffspunkt. Auch wer nach politischer Gesinnung Fördermittel entziehen, Demokratieförderung als "Ideologie" abräumen, "Schule ohne Rassismus" und Klimaprojekte pauschal trockenlegen will, bewegt sich schnell an der Grenze von Gleichbehandlungsgebot, Willkürverbot und staatlicher Neutralitätspflicht.

Hinzu kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk: Ein Land kann, wie von der AfD in Punkt 1 "als erste Amtshandlung" versprochen, Rundfunk-Staatsverträge politisch kündigen; verfassungsrechtlich endet damit aber nicht die Pflicht, Rundfunkfreiheit, Staatsferne und eine funktionsgerechte Grundversorgung zu gewährleisten.

Macht doch, will man der AfD insofern zurufen. Zahlreiche eurer Pläne sind rechtlich angreifbar, der Punkt Sonderklassen ist mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungs- und europarechtswidrig. Hoffentlich, nein, ganz sicher, wird schnell gegen möglichst viele eurer Vorhaben  geklagt werden vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt oder letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht, und dann bekommt die Partei die Grundgesetzwidrigkeit ihres Handelns schwarz auf weiß. Und das Parteiverbotsverfahren könnte nicht, nein, es müsste Fahrt aufnehmen.

Die AfD sieht die potenziell erste von ihr geführte Landesregierung als große Chance, ihre Tatkraft zu zeigen. Die Verteidiger der liberalen Demokratie sollten darin tatsächlich auch eine große Chance sehen: Je mehr die AfD in Sachsen-Anhalt von ihren Ankündigungen in Regierungshandeln umsetzt, desto mehr davon wird juristisch überprüfbar. Noch ist der Rechtsstaat stark genug, so dass die nächsten zweieinhalb Jahre bis zur nächsten Bundestagswahl ein Gelegenheitsfenster sein werden, frei Haus geliefert von einer möglichen AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt.

Über dieses 100-Tage-Programm der AfD lässt sich so viel sagen. Vor allem dieses: Umgesetzt wäre es nicht mehr nur ein Regierungsprogramm, sondern eine Beweisliste. JMW.

Kommentare

#1 -

Franka Listersen | Mi., 15.07.2026 - 12:37

Da hat eine Oppositionspartei mal ein nicht-linkes, dezidiert rechtes Programm, und schon wird ihr Verfassungsfeindlichkeit, ja Nazinähe unterstellt. Manches wird in der Umsetzung gerichtlich nicht standhalten, wie bei anderen Regierungen auch. Dass es gleich extremistisch, also verfassungsfeindlich sei, sehe ich erstmal nicht. 

Warum befragt Herr Wiarda nicht mal einen AfD-Vertreter?

#1.1 -

Rolf Leinholz | Mi., 15.07.2026 - 13:52

Antwort auf von Franka Listersen (nicht überprüft)

Ich bin sehr dankbar, daß Herr Wiarda in diesen Fragen klare Kante zeigt. Es ist doch wichtig zu benennen, was diese blau-braune Partei vorhat. Man hat den Eindruck, daß viele  potentielle Wähler nicht lesen, was man plant. Hatten wir das vor knapp 100 Jahren nicht schon einmal?

#1.2 -

Ach Gottchen | Do., 16.07.2026 - 11:49

Antwort auf von Franka Listersen (nicht überprüft)

Am 7. November 2023 hat der Verfassungsschutz auf Nachfrage von Pressevertretern bestätigt, dass der Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) eingestuft worden ist. Im Rahmen eines umfangreichen Prüfprozesses hat die Verfassungsschutzbehörde zahlreiche Informationen gesammelt und ausgewertet, die belegen, dass sich die politische Agitation der AfD Sachsen-Anhalt gegen essentielle Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet, insbesondere gegen die Garantie der Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) und gegen das Demokratieprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 GG.

https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/rechtsextremismus/rechtsextremistische-parteien

#1.3 -

Dr. Dieter Höl… | Fr., 17.07.2026 - 11:29

Antwort auf von Franka Listersen (nicht überprüft)

Herr Listersen, ich empfehle Ihnen dringend die gründliche Lektüre des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes, in dem Sie leben. Dann würden Sie vielleicht verstehen, dass diese Partei mit ihren Vorhaben antidemokratisch und damit verfassungsfeindlich ist. Das ist nicht dezidiert rechts sondern antidemokratisch. Und wenn Sie sich obendrein die Mühe machen würden, deren Programme zu lesen, dann würden Sie verstehen, dass diese Partei auch verfassungsfeindlich ist, weil sie Grundrechte gemäß Art. 19 Abs. 2 GG einschränken will. Deshalb sind alle demokratischen Parteien aufgefordert entweder gegen Einzelpersonen, wie z.B. Höcke den Art. 18 GG anzuwenden und endlich ein Prüfverfahren i.S. des Art. 21 Abs. 2 und 3 einzuleiten.

#2 -

Wolfgang Kühnel | Do., 16.07.2026 - 13:18

"Auch wer nach politischer Gesinnung Fördermittel entziehen [will], ..."

Was ist denn mit jenen, die nach politischer Gesinnung (staatliche) Fördermittel vergeben bzw. aufstocken wollen? Das ist dann ganz im Sinne des Grundgesetzes?

Das AfD-Programm in Sachsen-Anhalt liest sich teilweise etwas skurril, ich vertrete hier nicht die AfD, aber es stehen dort auch Forderungen, die in anderen Parteiprogrammen ebenfalls vorkommen könnten. Zum Thema Schule:

Homeschooling: In Kanada eine Selbstverständlichkeit (wenngleich kein Massenphänomen). Wird uns nicht immer das kanadische Schulsystem wärmstens empfohlen? Auch die datengestützte Schulentwicklung in Alberta? Welche Katastrophe sollten dieselben Spielregeln denn in Deutschland auslösen? Verboten war Homeschooling übrigens in NS-Deutschland und in der DDR. Warum wohl?

Eine neue PH (für die vermutlich gar kein Geld da wäre): Das passt nicht recht in die Zeit, aber in Baden-Württemberg, in Österreich und in der Schweiz haben sich die Pädagogischen Hochschulen bis jetzt gehalten. Extremistisch ist nichts daran. Es ist eine ganz nüchterne Frage der Zweckmäßigkeit: Was hat sich bewährt, was nicht? Die Verwissenschaftlichung des Grundschullehramts wird auch von anderen kritisch gesehen.

Jedes Kind muss Schwimmen lernen: Eigentlich doch etwas, das fast alle unterstützen.

Flexibilisierung der Klassengrößen: Aus dem pädagogischen Paradies Finnland hörten wir, dass es dort Schulen mit 40-50 Schülern gebe. Bei uns geht das aufgrund bürokratischer Vorschriften natürlich nicht. Alles muss "ausgelastet" sein, das vorgeschriebene Verhältnis von Schülerzahl zu Lehrerzahl ist "heilig".

Wachdienst an Problemschulen: Auch das ist nichts neues. Die KI von Google sagt: "Der Campus Rütli in Berlin-Neukölln verfügt über einen privaten Wachdienst (Security). Dieser soll den sicheren Schulbetrieb und die Einlasskontrollen gewährleisten. Nach zwischenzeitlichen Einstellungen der Sicherheitsdienste hat die Berliner Bildungsverwaltung den Wachschutz an mehreren Neuköllner Schulen wieder aufgenommen." Na so was! Die Metamorphose von der Problemschule zur Vorzeigeschule war ohne einen Wachdienst offenbar nicht möglich. Aber da galt wohl auch: "nur keine Publicity dazu". Es könnte noch peinlich werden, den Wachdienst an anderen Problemschulen zu verweigern, etwa mit der Begründung, das sei eine AfD-Forderung. Es geht hier nicht um Politik, sondern um den Schutz der (Gewalt-)Opfer vor den (Gewalt-)Tätern.
 

Was von den 33 Forderungen zur Schule später realisiert werden kann, das ist immer (bei allen Parteien) eine ganz andere Sache. Haben vielleicht die anderen Parteien das 1:1 umgesetzt, was in ihrem jeweiligen Wahlprogramm stand? Ich glaube kaum. Die Grünen fordern plötzlich:  "ländliche Grundschulen über Sonderstatus 'Dorfgrundschulen' erhalten." Und das BSW fordert:  "keine Smartphones im Unterricht bis Klasse 8."  
 

#3 -

Giovanni Galizia | Sa., 18.07.2026 - 20:00

Die Demokraten in den USA setzen vorwiegend auf die Gerichte als institutionellen Schutz vor dem Extremismus des aktuellen Präsidenten. Das zeugt von einem großen Vertrauen in den Staatsapparat, aber von einer geringen Wertschätzung der Demokratie.

Wir müssen stärker um die Herzen der Menschen kämpfen. Denn, was die Stärke-Rhetorik, der aggressive Nationalismus und die Ausgrenzung von „verschiedenen“ Menschen ausmacht, das ist die Herzenskälte, der Verlust von menschlicher Empathie.

Es lebt sich besser in einem Land mit Empathie, sowohl menschlich, als auch (für die meisten) wirtschaftlich. Mit dieser Botschaft müssen wir die Menschen überzeugen, dass Demokratie ein Wert ist, den wir verteidigen müssen.

Die wichtigste Eigenschaft der Demokratie ist nicht das Ritual der Wahlen, sondern der Schutz der Minderheiten. Wenn aber die Mehrheit der Menschen sich gegen die Demokratie entscheidet, und damit gegen den Schutz von Minderheiten, werden auch Gerichte sie nicht retten können. 

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