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Hoffen auf eine Lösung

Nach einem KMK-Beschluss setzt "Hochschulstart" das Vergabeverfahren weitere vier Tage aus. Gelingt es Ländern und Hochschulen bis Dienstag, die von der Frankfurter Studienplatz-Misere Betroffenen doch noch unterzubringen?

EIGENTLICH SOLLTEN ES nur 48 Stunden werden, doch am Freitagmittag teilte die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)offiziell mit, dass das gesamte sogenannte "Koordinierte Nachrücken" weitere vier Tage ausgesetzt bleibt, und zwar bis zum 06. September, 24 Uhr und für alle von der Stiftung abgewickelten Studiengänge.

Das bedeutet, dass alle bundesweit rund 17.800 Bewerber auf Nachrückplätze aller Fächer noch mindestens bis einschließlich Dienstag zum unfreiwilligen Warten verurteilt sind. Dass weder sie noch die Hochschulen in dieser Zeit Zugriff haben auf das Online-Portal "Hochschulstart", über das neben den bundesweiten NC-Fächern Human-, Zahn- und Tiermedizin und Pharmazie auch 1.700 örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge koordiniert werden. Im Auftrag von über 160 Hochschulen, die neben den Ländern Träger der Stiftung sind. Ein drastischer Schritt. Damit sind die Kreise beschrieben, die ein einziger an der Goethe-Universität Frankfurt geschehener Eingabefehler inzwischen zieht.

Videokonferenz, Umlaufbeschluss und ein bisschen mehr Zeit

Wobei das auch deshalb so ist, weil – so formulierte heute der SfH-Stiftungsratsvorsitzende Holger Burckhart – das Vergabeverfahren der Länder und die technischen Abläufe für das Bewerbungsverfahren ...

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Kommentare

#1 -

Medizinstudent | Fr., 02.09.2022 - 22:06
Die Tatsache, dass eine neue Software bis mindestens 2025 auf sich warten lässt, bietet doch die Möglichkeit für einen versuch: anstelle der komplexen Auswahl verfahren, die meines Wissens nach wieder evidenzbasiert noch sozialadjustiert sind, einfach mal unter allen Bewerber:innen zu losen. Würde mich interessieren, ob die sich schlechter im Studium machen würden, als meine Kommilitonen und ich.

#2 -

Eggs Perte | Sa., 03.09.2022 - 18:47
Zunächst: sowohl mit den betroffenen Bewerber/innen wie auch den Kolleg/innen in Frankfurt kann man nur Mitleid haben.

Tatsächlich ist es jedoch spannend, dass die Rolle des Koordierungsverfahrens und dessen vor drei Jahren eingeführten „neuen“ Koordierungsregeln nicht stärker in den Mittelpunkt gerückt wird: die damals eingeführte sofortige Zulassung (bei entsprechender Priorisierung) bei gleichzeitigem Streichen anderer Zulassungsangebote trägt doch jetzt maßgeblich zu den Problemen bei. Ein Zurückrollen wird damit verunmöglicht. Damals als angeblich Bewerberorientiert „gefeiert“, sieht man nun: es geht beim DoSV 1.5 nicht um die Bewerber/innen. Das zudem die Technik des DoSV gerade durch diese neuen Regeln nicht nur komplexer geworden ...

#3 -

EmCe² | Mo., 05.09.2022 - 10:03
Auf zwei Dinge würde ich gerne noch einmal hinweisen:



Zum einen erinnere ich Sie, Hr. Wiarda gerne an Ihren eigenen Artikel (https://www.jmwiarda.de/2021/04/26/das-verfahren-l%C3%A4uft-nicht/) - von "Und auf diese Weise – was zwischenzeitlich viele nicht für möglich hielten – seit 2020 eine im Normalbetrieb funktionierende reformierte Medizin-Studienplatzvergabe auf die Beine gestellt haben." kann somit denke ich keine Rede sein. Damals gingen - direkt im ersten Aufschlag des DOSV 1.5 (Medizin & Orts-NC zusammen) - die Server direkt in die Knie, auch hier half nur der "Not-Aus-Button" am roten SfH-Telefon. Den von Ihnen gelobten Normalbetrieb dürften Bewerber und Hochschulen sicher anders definiert haben ...

#4 -

Eggs Perte | Di., 06.09.2022 - 12:13
@ EMC²: Es spricht niemand davon, ein Angebot über Wochen zu erhalten: Aber drei bis fünf Tage die Möglichkeit zu geben, eine echte Entscheidung durch den/ die Bewerber/in zu ermöglichen, würde nicht nur den Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes gerecht werden, sondern hätte auch die aktuellen Probleme in Frankfurt wesentlich weniger dramatisch werden lassen.

Ihre Argumentation ist - bei aller Nachvollziehbarkeit - eine Argumentation der Hochschulen, die schnell die Plätze besetzen wollen (was okay ist). Dann soll man aber das DoSV nicht als bewerberorientiert labeln, sondern schlicht und ergreifend so ehrlich sein, dass der/ die Bewerber/in beim DoSV als Letztes von Interesse ...

#5 -

David J. Green | Di., 06.09.2022 - 15:00
Komme leider spät zu dieser Geschichte – und bin überrascht, dass ich nirgendwo (in diesem Blog einschl. Kommentare) den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" lese.



Stattdessen lese ich – verständlicherweise – vieles über Rechtssicherheit. Ja, egal was passiert: es gibt schon Geschädigte, höchstwahrscheinlich wird es noch weitere geben, und auf jedem Fall wird die Jura-Branche kräftig an dem Zwischenfall verdienen. Wir dürfen aber nicht die Rechtssicherheit über alles erheben und so das Grundrecht der freien Berufswahl sogar vereiteln.



Denn dieses Grundrecht verlangt, dass genau jene einen Medizinstudienplatz für WS22/23 erhalten, die bei einer fehlerfreien Zuteilung einen erhalten hätten. Wie ...

#6 -

Forschungsreferent | Mi., 07.09.2022 - 13:27
Erstaunlich: Wie dieser Vorgang mobilisiert und auch emotionalisiert. Da fallen Begriffe wie Grundrechte, Schmerzensgeld und es wird schweres Geschütz aufgefahren. Das verrät einiges über den sozialen Hintergrund, die Erwartungshaltung, die Mobilisierungsfähigkeit und das moralische Überschissen der "Geschädigten".



Man bekommt ja fast den Eindruck, dass hier ganze Existenzen für immer und ewig gebrochen werden. Ich kann über das Schicksal von ca. 300 Abiturient*innen ehrlich gesagt nur gähnen, die vermutlich einfach 6 oder 12 Monate auf eine Neuvergabe warten müssten.



Es gibt wirklich schlimmere Probleme aktuell und global. Ärgerlich ist das, das will ich gar nicht bestreiten. Aber die Welt geht nicht ...

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