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Wir hätten im Vorfeld sensibler überlegen sollen, wie wir das den Hochschulen mitteilen

Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra über das Ende des Berliner Postdoc-Paragraphen und wie sie trotzdem die Entfristungsversprechen halten will.

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Artikelbild: Wir hätten im Vorfeld sensibler überlegen sollen, wie wir das den Hochschulen mitteilen

Ina Czyborra ist promovierte Archäologin und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende in Berlin. Über viele Jahre war sie wissenschaftspolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Abgeordnetenhaus. Im April 2023 übernahm sie das Amt der Berliner Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Foto: Hans-Christian Plambeck.

Frau Czyborra, im Herbst 2021 hat eine Gruppe rot-rot-grüner Wissenschaftspolitiker eine bundesweit einzigartige Bestimmung ins Berliner Hochschulgesetz gedrückt, gegen den Willen der damaligen Senatsverwaltung wohlgemerkt: Postdocs, Juniorprofessoren und Hochschuldozenten sollten laut Paragraf 110, Absatz 6 künftig den Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung erhalten. Eine für Hochschulen verpflichtende Anschlusszusage, wenn auch nur auf Haushaltsstellen. Sie, Frau Czyborra, gehörten zu dieser Gruppe von Wissenschaftspolitikern. Was sagen Sie als heute für die Hochschulen verantwortliche Senatorin: War Ihre auf Fotos dokumentierte Sektlaune von verfrüht? 

Wir hatten nach jahrelanger Diskussion eine sehr umfassende Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) zustande gebracht, von der viel Gutes bis heute Bestand hat. Insofern war ein Glas Sekt durchaus berechtigt. Den Paragraf 110,6 hatten wir im parlamentarischen Verfahren formuliert als Ergebnis ausführlicher Diskussionen, die damals, Stichwort "#IchbinHanna", an den Hochschulen zur Entfristungsfrage liefen. Die Erwartungshaltung, dass etwas Grundsätzliches kommen muss, war sehr groß. Die Entscheidung, eine verpflichtende Anschlusszusage ins Gesetz zu nehmen, fiel dann in letzter Sekunde. Ich habe aber von Anfang gesagt, dass das ein sehr langer Weg sein wird, das Wissenschaftssystem mit seinen Beschäftigungsverhältnissen nachhaltig zu verändern. Und dass es schwierig werden könnte mit der Umsetzung des Paragraphen. Genau deshalb war ...

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Kommentare

#1 -

Larissa Klinzing | Mi., 06.11.2024 - 17:07
Ich fange vom Ende der Argumentation der Senatorin an:

1. den Zeitdruck kann man auch durch eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist der Anschlusszusage um ein Jahr entkräften. Die Einstellungen der PostDoc kann sowie so zum Sommersemestern 2025 nicht ermöglich werden. Dafür hatte man die neuen Regelungen schon im September 2024 gebraucht.

2. das neue WissZeitVG kann in 2025 in Kraft tretten, nicht unwahrscheinlich auch mit einer Öffnungsklausel für die Länder. Warum hat der Bundesrat so einen Vorschlag von Berlin nicht behandelt? Sie kannn noch im parlamentarichen Verfahren als Kompromiss zur Anschlusszusage kommen.

3.Die (neue)Begründung für verfassungsrechtliche Probleme wurde nicht gegeben. ...

#2 -

Wolfgang Kühnel | Mi., 06.11.2024 - 18:13
"Und auch an der Humboldt-Universität geht es weiter, die neuen Stellenprofile Researcher, Lecturer und Academic Manager müssen als nächstes umgesetzt werden."



Wenn man irgendwelche alten durch neue englische Bezeichnungen ersetzt, dann hat man natürlich eine große Reform "auf den Weg gebracht". Schon in den 1970er Jahren gab es an der TU Berlin einen Leiter der Fachbereichsverwaltung, als Amtsbezeichnung "Universitätsrat" (A13/A14). Gewiss hätte der sich geschmeichelt gefühlt, wenn er sich "Academic Manager" hätte nennen dürfen, das sieht doch an der Bürotür viel besser aus. Und "Lecturer" gab es in Form von Akademischen Räten (A13/A14) sowie C2-Professoren, beide in der Regel als ...

#3 -

Wortbruch für … | Mi., 06.11.2024 - 20:11
„Genau deshalb war von Anfang an eine Übergangsfrist geplant, um den Wortlaut des Gesetzes noch einmal anpassen zu können.“ Ich möchte die Senatorin daran erinnern, dass die Übergangsfrist vom Gesetzgeber eingezogen worden ist, um den Hochschulen mehr Zeit einzuräumen, konkrete Umsetzungskonzepte und passgenaue Satzungen für §110(6) zu entwickeln. Auf diesen Weg haben sich die Hochschulen auch bis Ende Oktober gemacht. Davon den Paragraphen aufzuweichen oder seine Verfassungsrechtlichkeit in Frage zu stellen, war seit 2021 keineswegs die Rede in den Reihen derjenigen, die das Gesetz geschrieben haben. Die Senatorin hat den Paragraphen anscheinend solange hochgehalten, wie er als politisches Fanal für ...

#4 -

Lilly Berlin | Mi., 06.11.2024 - 23:07
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass ausgerechnet an der TU Berlin, wo die Präsidentin ja angeblich so sehr für gute Arbeitsbedingungen eintritt, nun sogar die bestehenden Verträge mit Anschlusszusage in Frage gestellt werden. Wieder einmal: Sonntagsreden vs Realität.

#5 -

Reinhard Flogaus | So., 10.11.2024 - 16:30
In der Tat scheint die Senatorin nur darauf gewartet zu haben, Ihren eigenen „Geniestreich“ vom Sommer 2021, der nicht nur mit den Betroffenen in keiner Weise abgestimmt war, sondern auch bei den Universitätsleitungen viel Unmut verursacht hat, heimlich, still und leise entsorgen zu können. Nachdem mit dem neuen Wunschkoalitionspartner der SPD seit 2023 sowieso nicht mehr an eine Umsetzung zu denken war, da dieser zuvor schon gegen § 110 Abs. 6 Klage vor dem Landesverfassungsgericht erhoben hatte, sollten offenbar mit einer Entsorgung dieser Regelung zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden.



Da kam der Senatorin der Gesetzesentwurf der Bundesministerin zu ...

#6 -

Aus einer Berl… | So., 10.11.2024 - 16:31
#5: "Ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in ihre Kompetenz ist in an den Berliner Hochschulen auf einem Tiefpunkt"



Also, praktisch alle, mit denen ich in Berlin spreche, sehen das anders und sind erleichtert, dass 110(6) gekippt werden soll. Die Einsicht des Senats mag aus juristischen Gründen erfolgt sein, aber vielleicht auch schlicht nach vielen Gesprächen, die die praktischen Schwierigkeiten des vorgeschlagenen Wegs aufzeigten.



Es sind meiner Erfahrung nach eher wenige, dafür aber sehr laute und medien-affine Personen, die so vehement für möglichst rasche Dauerverträge für wenige kämpfen.

#7 -

Eine Hanna aus… | Mo., 11.11.2024 - 10:16
@Aus einer Berliner Uni:

Mit wem oder für wen sprechen Sie denn so? Sprechen Sie allgemein mit Bekannten oder direkt mit den prekär Beschäftigten? Ihr Erfahrungshorizont interessiert mich? Wer sind „praktisch alle, mit denen [Sie] in Berlin sprechen“?



Und aus welcher Position heraus sprechen Sie? Als Prof? Als WiMi auf befristeten Verträgen? Oder als jemand, der/die sich erfolgreich durchgebissen hat?



Sprechen Sie auch mit hochqualifizierten, wissenschaftlichen Mitarbeitenden, deren befristete Verträge bald auslaufen und denen trotz jahrelanger Bewährung keine Option auf ein Verweilen in der Wissenschaft angeboten wird?



Sprechen Sie auch mit nicht-weißen, nicht sozial-privilegierten Personen des Wissenschaftsbetriebs, auch mit solchen, ...

#8 -

@Hanna | Fr., 15.11.2024 - 19:57


Ja, ich spreche mit sehr vielen Personen durch alle Karrierestufen hindurch, wie auch alle anderen Wissenschaftler*innen, die ich kenne. Was der 110.6 nun spezifisch mit Mobbing, Handfarbe, Care-Verpflichtungen etc. zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht. Es wäre für die Diskussion hilfreich, in eine Spezialregelung zur Vertragsgestaltung bestimmter Wissenschaftler*innen nicht gleich alle möglichen weiteren Probleme hineinzurühren.



Schade finde ich dass Sie (a) suggerieren, dass bei diesem Thema nur unmittelbar Betroffene eine Meinung haben dürfen und (b) nicht zwischen Problem und Lösung trennen. Dass es ein Problem bei akademischen Karrierewegen gibt, steht hier doch gar nicht zur Diskussion. Aber ich ...

#9 -

Victor Ehrlich | Sa., 30.11.2024 - 20:18
Ina Czyborra hat mit großem Tamtam eine Zusage gegeben, die nie finanziell realistisch oder gar in der rechtlichen Umsetzung durchdacht war. Die Leidtragenden sind - wie zuvor - die befristeten Mitarbeiter im Mittelbau. Während das ärztliche Unipersonal zumindest von klaren Regelungen zur Anrechnung von Dienstzeiten oder zur Eingruppierung in Gehalts- und Entgeltstufen profitiert, nutzen die Berliner Fakultäten alle tariflichen Spielräume und Grauzonen um akademischen Mitarbeitern bloß nicht mehr als unbedingt nötig zu bezahlen. Wo soll denn bitte der Spielraum für Entfristungen en masse vorhanden sein? Ina Czyborra zeigte und zeigt bestenfalls rudimentäre Kenntnisse der Berliner Unilandschaft.

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