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Staatssekretäre beschließen Zeitpläne zu Nachwuchspakt und Innovativer Hochschule

Bund und Länder drücken aufs Tempo: Schon Ende Juli soll der Wettbewerb zur „Innovativen Hochschule“ ausgeschrieben werden. Darauf haben sich die Staatssekretäre aus Bund und Ländern am vergangenen Freitag geeinigt, und das nur zehn Tage, nachdem das Programm von Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin offiziell beschlossen wurde. Deadline für die Anträge soll der 28. Februar 2017 werden – und das ist schon ein Zugeständnis vom Bundesforschungsministerium (BMBF) an die Länder. In der vom BMBF eingereichten Tischvorlage war als „Ende der Antragseinreichungsfrist“ noch Mitte Januar vorgesehen, das aber ging einigen Ländern dann doch zu schnell. Die Auswahlentscheidung soll Ende Mai oder Anfang Juni 2017 fallen – und damit noch deutlich vor der Bundestagswahl im September. Der Förderbeginn ist für Januar 2018 vorgesehen.



Auch einen vorläufigen Zeitplan zum Nachwuchspakt haben die Staatssekretäre abgesegnet. Hier ist die Planung einen Tick großzügiger: Die Förderbekanntmachung soll erst Anfang November 2016 veröffentlicht werden. Hintergrund ist, dass beim Nachwuchspakt die Mitglieder des Auswahlgremiums vorher noch das Begutachtungsverfahren festlegen sollen, dafür aber überhaupt erst einmal geeignete Experten von Hochschulrektorenkonferenz, DFG und Wissenschaftsrat vorgeschlagen werden müssen. Die Antragsfrist in der ersten Bewilligungsrunde soll dann bis Ende April 2017 laufen, die Auswahlentscheidung ist für ...

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