Wie der Bund künftig forschungsschwachen Ländern helfen soll
Bund und Länder haben bei der Reform des Länderfinanzausgleichs vereinbart, eine Bundesergänzungszuweisung für forschungsschwache Länder einzuführen. Die Forschungsförderung des Bundes erfolge nicht nach den Kriterien einer gleichmäßigen Verteilung, heißt es im gemeinsam gefassten Beschluss. Als Ausgleich für die leistungsschwachen Länder sollen "35 Prozent der Differenz zu 95 Prozent des Länderdurchschnitts der Nettozuflüsse aufgefüllt werden". Klingt wiederum kompliziert, heißt jedoch, dass die im Wettbewerb entstehenden Unterschiede teilweise ausgeglichen werden. Was erstmal ernüchternd und gleichmacherisch klingt, aber dann kommt ein wichtiger Satz: Die Mittel sollen "zusätzlich zu den bisherigen Forschungsausgaben des Bundes" geleistet werden und nicht zu Lasten der Forschungsförderung der Länder gehen.
Ersteres bedeutet eine tatsächliche Erhöhung der Forschungsausgaben des Bundes, die erheblich sein dürften. Letzteres ist indes ein frommer Wunsch – denn es ist gut denkbar, dass ärmere Länder die zusätzlichen Transfers einfach einstreichen, ohne sie an die Hochschulen weiterzureichen. Entsprechend mahnte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU), eine Ergänzungszuweisung könne "den Forschungsstandort Deutschland stärken" – wenn "die Länder dieses Geld auch zusätzlich in die Forschungsaktivitäten investieren." Es dürfte nicht zu einer Kompensation von Landesmitteln kommen.
Der letzte Satz ihres Statements ist besonders interessant: "Darüber hinaus müssen Bund und Länder ihre Anstrengungen vergrößern, um ...
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