Einigung: Bund darf künftig in Schulen investieren. Doch der Streit ums Kooperationsverbot geht weiter
Vergangene Nacht haben sich Bund und Länder auf die Details ihrer gemeinsamen Finanzreform geeinigt. Umstritten war bis zuletzt eine Grundgesetzänderung, die die Bildung betraf. Jetzt steht fest: Ein neuer Verfassungsartikel mit der Nummer 104c wird eingefügt. Er wird folgenden Wortlaut haben: "Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren."
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hubertus Heil, erklärte heute Morgen, die Verständigung bedeute "einen Meilenstein für die deutsche Bildungspolitik." Der Bund könne künftig gezielt in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren: "Jetzt kann der Bund mithelfen, die Schulen in Deutschland zu modernisieren, um dadurch seinen Beitrag für gleiche Bildungs- und Lebenschancen zu leisten." Damit sei das Kooperationsverbot aufgebrochen.
Die Replik aus Stuttgart kam prompt. "Das hätte der zentralistische Herr Heil vielleicht gerne", sagte Kretschmanns Sprecher Rudi Hoogvliet. Man habe "schweren Herzens" dem Kompromiss zugestimmt. Eine Kompetenzverlagerung zugunsten des Bundes in der Bildung gehe jedoch nicht damit einher.
Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) hatte gegenüber der dpa betont, es sei zwar bei den Investitionen des Bundes in Schulen der Kommunen "für einen Teilbereich eine Lösung" gefunden ...
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