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Medizin-NC: Einigung auf Amtschef-Ebene steht

Die Abiturbestenquote steigt auf 30 Prozent, die neue Eignungs-Hauptquote soll bei zehn Prozent liegen.

THÜRINGEN MACHT DEN Weg frei: Die Amtschefs der Wissenschaftsministerien haben sich in der Kultusministerkonferenz (KMK) auf die künftigen Quoten bei der Medizin-Studienplatzvergabe verständigt. Sie lauten: 30 Prozent Abiturbestenquote, 60 Prozent Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), 10 Prozent Erfahrungsquote (über deren Bezeichnung es nochmal Diskussionen gab, jetzt soll sie wohl "zusätzliche Eignungsquote" heißen). Die erreichte Einigung muss jetzt noch von den Wissenschaftsministern bestätigt werden.

Bleibt es dabei, hätte sich Bayern, das besonders hartnäckig auf den 30 (ursprünglich sogar 40) Prozent für die Abibesten gepocht hatte, durchgesetzt. Thüringen hatte seinerseits gefordert, die Quote bei 20 Prozent zu belassen. Eine "übermäßige Fokussierung auf die Abiturnote" sei nicht zielführend, sagte dazu Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). "Die Abiturnote allein sagt aus unserer Sicht nur wenig über die Eignung eines Studienanfängers für den Arztberuf aus.“

Die Erfahrungsquote schrumpft

Bayern und andere Länder argumentierten demgegenüber, es sei auf Dauer nicht vermittelbar, dass nicht einmal alle Abiturienten mit 1,0-Schnitt einen Studienplatz sicher hätten. Die Quote von 30 Prozent soll zumindest das sicherstellen.

Die 30 Prozent haben allerdings auch zur Folge, dass für die übrigen Hauptquoten weniger übrigbleibt. Und weil ...

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Kommentare

#2 -

Lukas | Fr., 09.11.2018 - 20:01
Ich bin Medizinstudent. In der Vorklinik gab es an meiner Uni die gelosten Teilstudienplätze und alle Quoten. Die, die am Ende im Studium am besten waren kamen zum allergrößten Teil NICHT aus der Abibestenquote. Studium ist nicht wie die Schule. Motivation(Sinn sehen, Opfer bringen können), Fleiß und eine Eignung zählen viel mehr. Eine 1.0 im Abi heißt gegen meine 1.5, dass diese Leute wohl in Geschichte eine 1 hatten (da hatte ich eine 2, oh je). Ich habe mein Physikum mit einer 1 geschrieben. Die 1.0er Menschen die ich kenne sind zu überwiegenden Teilen nun im Semester unter mir. Reingekommen ...

#5 -

Horst | Sa., 10.11.2018 - 00:10
Diesen Blödsinn können die in spätestens 5 Jahren eh wieder ändern. Was unsere Herrn Minister wieder nicht bedenken ist der gesellschaftliche Nutzen den diese 20% Wartezeitquotler mitgebracht haben.

Wer geht denn unter diesen Bedingungen noch in den Rettungsdienst oder die Pflege und macht hier eine Ausbildung fast ohne Chancen auf ein weiterführendes Studium.



Die Aufstiegschancen in diesen Berufszweigen sind ohne Medizinstudium mehr als begrenzt. Da kann man sich schon einmal auf das sammeln von Bandscheibenvorfällen bei niedrigesten Löhnen einstellen.

Diese Berufszweige haben zurecht Personalengpässe die bisher noch stark von Wartezeitlern gepuffert wurden.

Aber das kommt dabei heraus wenn man nicht ...

#6 -

Helga | Sa., 10.11.2018 - 16:03
Schön jetzt können viele Ärzte die akquiert werden aus Ländern, wie Griechenland,, Rumänien, Bulgarien etc.Der Staat spart sich die Ausbildungskosten von 250.000._€ pro Kandidat....Motivierte Studienanwärter werden in Mindestlohnbereiche im Pflegebereich und Partnerschaftserscheinen der Bereiche gedrängt....um einen Studienplatz nach einer Wartezeit von 7. Jahren zu bekommen....Jetzt wird nach dem Verfassungsgerichtsurteil fast alles zunichte gemacht...Die Pfleger, die eigentlich Medizin studieren wollten und Jahre im Schichtdienst gearbeitet haben, werden garantiert da nicht weitermachen....Es dauert ca. 12. Jahre bis Jemand Facharzt ist ...schon jetzt gibt es zuwenig Ärzte!!!!Wie soll das weitergehen? In der Pflege arbeiten, ohne angemessene Bezahlung, ohne Supervision, gerade auf Intensivstationen....da geht ...

#7 -

HFW | So., 11.11.2018 - 22:33
Das schlimmste für mich ist, dass unser Staat nicht in der Lage ist, in einem Fach wie Medizin, wo es genug und reichlich geeignete und motivierte deutsche Bewerber gibt, -ganz egal nach welchen Auswahlkriterien die Bewerber zum Studium ausgewählt werden- soviel deutsche Ärzte auszubilden, dass Deutschland nicht mehr auf ausländische Ärzte zur Bedarfsdeckung zurückgreifen muß, bei denen ihre berufliche Ausbildung und Qualifikation fraglich ist und die ein Patient -nur mal ganz nebenbei- nicht einmal versteht!! Unsere Politiker sollten sich schämen

#8 -

Meine Meinung | So., 11.11.2018 - 22:57
Erstens: die damaligen Kläger waren im Abibestenverfahren chancenlos, haben dann selbst noch über die Wartequote 100% sichere Plätze erhalten und aus Ärger über die als Preis zu zahlende Wartezeitdauer nun ein Neuverfahren erwirkt in dem sie selbst wiederum chancenlos gewesen wären. Well done, well done...



2. Es ist komplett in Vergessenheit geraten, was die Kompliziertheit des bisherigen Verfahrens eigentlich ausdrückte: das war ein Rest der ganz alten Idee, dass die Reifeprüfung einen zu einer frei wählbaren Hochschulausbildung berechtigt. 20jährige mit bitteren Gesichtern können nicht begreifen, dass das bisherige Verfahren nur eine so gut wie mögliche Verwaltung der Knappheit war, das ...

#9 -

Ralf | Mo., 12.11.2018 - 08:17
Hallo,

wenn man sich klar macht, das der NC sicher stellen soll, das möglichste viele Studenten das Studium erfolgreich abschließen sollen, ist das System in seiner Ungerechtigkeit nachvollziehbar.

Egal was am NC auch geändert wird, es löst nicht die Hauptprobleme:

- es werden einfach, auch schon aufgrund der Alterspyramide, zu wenig Ärzte ausgebildet

- durch die Arbeitsbedingungen, wandern zusätzlich viele gut ausgebildete Ärzte ins Ausland oder andere Berufe ab, mit der Folge, das wir uns wiederum im Ausland umschauen. Ein Blick ins KH reicht um das zu sehen.

#12 -

Anonym | Sa., 24.11.2018 - 02:10
Ich bin seit Jahren stiller Mitleser auf diversen Foren und warte selbst als Pflegeauszubildende auf einen Studienplatz. Zu aller Erst: Keine Panik!



Wie viele hoch spezialisierte Kanzleien die von Kindern reicher Ärzte finanziert werden, werden wohl sobald nur der Staatsvertrag offiziell unterschrieben ist, Klage (bis vor dem Bundesverfassungsgericht)einreichen?! Ja, es "soll" laut Poltik und einem "Rechtsgutachten" kein Vertrauensschutz in diesem gelten, aber wie viele Gesetze aus dem Bundestag wurden schon im Nachhinein gekippt...

Kluge Poltiker und Verschwendung von Steuergeldernhalt.



Erhöhung der Abiturbestenquote? Völliger Quatsch. Wie bereits im Artikel erwähnt greift man das Problem nicht an der Wurzel, sondern versucht lediglich ...

#13 -

Steffi | Mo., 26.11.2018 - 00:13
@ Anonym: Klagen bis zum Bundesverfassungsgericht werden den "Langzeitwartern" nichts mehr nützen. Bis das rechtskräftig entschieden ist, sind die alle zu alt.



Ich stimme Ihnen allerdings zu, dass das erhebliche Auswirkungen auf die Pflege haben wird. Ich kenne aus meinem Umfeld mindestens vier ausgebildete Gesundheits- u. Krankenpfleger/innen mit 9-11 Wartesemestern, die über die Wartezeitquote auf einen Studienplatz warten. Alle werden den Job aufgeben, wenn klar sein sollte, dass sie keinen Studienplatz erhalten werden. Keiner von denen wird bei den jetzigen Arbeitsbedingungen in der Pflege bleiben.



Ich verstehe das jetzt kommende Flickwerk nicht. Anstatt nach einer Übergangsphase (für alle Quoten) die ...

#14 -

Anonym | Fr., 07.12.2018 - 12:13
Hallo,



im Entwurf des Staatsverfahrens der KMK heißt es, dass die "länderspezifische(n) Unterschiede" in den Abinoten "unter Bildung von Landesquoten ausgeglichen" werden sollen.



Aber wird es nicht bereits so gehandhabt, dass die Abiturienten nur mit der Konkurrenz aus ihrem eigenen Bundesland verglichen werden?



Meine zweite Frage betrifft den für das Auswahlverfahren der Hochschulen als verbindliches Kriterium vorgegebenen "fachspezifischen Studieneignungstest".



Zurzeit gibt es meines Wissens nach den TMS (den man nur ein einziges Mal absolvieren darf) und den HAM-Nat (welchen man beliebig oft wiederholen kann) in Deutschland. Jetzt stellt sich in Bezug auf die Chancenmaximierung die Frage, ob man den TMS ...

#15 -

Anonym vom Ein… | Do., 13.12.2018 - 22:12
Hallo, Anonym (ja wir beide haben einen sehr schlechten Namen gewählt ;).



Um auf Ihre Bedenken zurückzugreifen... Man spekuliert halt (sollte man echt mit Vorsicht) genießen, dass der TMS in (fast) allen Quoten einen hohen Stellwert haben wird. Verlassen würde ich mich darauf nicht -> damit wäre defacto wieder ein Abiturnotenbasiertes System erschaffen worden, was 1,0-1,5 Abiturienten einen Studienplatz ermöglich.



Sicher ist jedoch, dass in der Übergangsphase nur alle aus einem Bundesland miteinander konkurrieren. Ermöglicht mit speziellen (noch nicht entwickelten Algorithmen) im sog. "Prozentrangverfahren". Und zukünftig auch nur diese miteinander konkurrieren werden, unabhängig (vom Verfassungsgericht gefordert!) der ausgewählten Ortswünschen.



Ich ...

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