Zukunft verpflichtet
Wer wird Träger der neuen Organisation für die Hochschullehre? Wann erfahren die Hochschulpakt-Beschäftigten, was aus ihren Stellen wird? Und wie ehrlich sind die Länder bei der Kofinanzierung des Zukunftsvertrages? Wenn sich am Freitag die GWK-Minister treffen, sind die Erwartungen an die Runde mal wieder groß.

Foto: Screenshot der GWK-Website.
AM ANFANG STEHT mal wieder der Kaminabend. Donnerstagabend trifft sich Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) mit ihren Ministerkollegen aus den Ländern, am Freitag tagt sie dann offiziell und zum letzten Mal in diesem Jahr: die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK). Der offizielle Höhepunkt: Bund und Länder küren die Trägerinstitution für die neue Organisationseinheit "Innovation in der Hochschullehre".
Fünf Bewerber darum gab es, und so schwer greifbar die noch namenlose neue Organisation, die auf Wunsch der Länder rechtlich nicht eigenständig sein soll, gegenwärtig ist – sie wird in den kommenden Jahren eine große Rolle spielen. Ein Jahresbudget von 150 Millionen Euro erhält sie von 2021 an, sie soll Lehrprojekte fördern und die bundesweite Vernetzung von Hochschullehrern organisieren, und sie soll dafür sorgen, dass all die guten Ideen auch ihren Weg finden in den regulären Lehrbetrieb.
Entsprechend werden Deutschlands Hochschulen am Freitag sehr genau auf die GWK schauen. Im Oktober haben sich die fünf Bewerberinstitutionen mit ihren Konzepten vor einer Auswahlkommission präsentiert, eine Handvoll unabhängiger Experten hat Bund und Länder bei der Begutachtung unterstützt. Und dem Vernehmen nach hat es zwischen Experten und Politik recht unterschiedliche Ansichten zur Eignung der fünf Kandidaten gegeben. Am Freitag mehr dazu.
Bald sind die Verpflichtungserklärungen fällig
Spannungsreich verläuft die Wissenschaftspolitik auch sonst gerade. Bei ihrem Kaminabend wird Karliczek mit ihren Kollegen auch über die Verpflichtungserklärungen zum Hochschulpakt-Nachfolger Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken sprechen, die am 15. Januar fällig sind. In diesen Erklärungen sollen die Landesminister haarklein darstellen, wie sie die anfangs 1,88 Bundesmilliarden (plus einem gleich hohen Länderanteil!) auszugeben gedenken – und inwieweit sie damit die Ziele des Zukunftsvertrags erfüllen.
Jedes Land kann eigene Schwerpunkte setzen, die, so steht ...
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