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Wer macht mit?

Bund und Länder suchen den Träger für die neue Förderorganisation für die Hochschullehre. Ein Überblick über das Feld potenzieller Bewerber, ihre Motive – und die Frage, was aus den bisherigen Projekten des Qualitätspakts Lehre wird.

Foto: StockSnap / pixabay - cco.

ES SIND FORMULIERUNGEN, technischer geht es kaum. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern hat Mitte Juli das "Interessenbekundungsverfahren für die Ansiedlung einer Organisationseinheit "Innovation in der Hochschullehre" gestartet. Doch hinter der Aneinanderreihung komplizierter Substantive, die die GWK auf ihrer Website online gestellt hat, verbirgt sich ein langgehegter Wunschtraum vieler Hochschuldidaktiker.

 

Den endlich soll sie kommen, eine eigene Förderorganisation für die Hochschullehre, wie sie zum Beispiel der Wissenschaftsrat 2017 mit Nachdruck gefordert hatte. Sie soll dabei helfen, den Stellenwert der Lehre auf Augenhöhe mit der Forschung zu heben, die seit vielen Jahrzehnten massive Projektförderung erhält – vor allem über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). "Ich persönlich finde, eine solche Organisation wäre eine wunderbare Sache", hat die Wissenschaftsratsvorsitzende Martina Brockmeier gesagt.

 

Viele Länder fanden das nicht unbedingt, vor allem die mögliche Eigenständigkeit störte sie – und so einigten sie sich im Frühjahr mit dem Bund auf eine auf den ersten Blick eigenartige Konstruktion. Die neue eigene Organisation darf nämlich nur "Organisationseinheit" heißen, sie soll zugleich unabhängig sein und doch auch wieder nicht. Oder um den Text der GWK-Ausschreibung zu zitieren: "Bund und Länder wollen eine neue rechtlich nicht selbständige, aber weitgehend unabhängige Organisationseinheit unter dem Dach einer geeigneten Trägerinstitution ansiedeln, mit eigener Teilsatzung, eigenem Teilwirtschaftsplan und eigenen Gremien."

 

150 Millionen Euro pro Jahr sollen der neuen Organisation (ich bleibe mal bei dem Begriff) von 2021 an zur Verfügung stehen. Sie soll Lehrprojekte fördern und die bundesweite Vernetzung von Hochschullehrern organisieren, und sie soll dafür sorgen, dass all die guten Ideen auch ihren Weg finden in den regulären Lehrbetrieb. Doch weil sie rechtlich nicht eigenständig sein darf, muss zuvor erstmal besagte "geeignete Trägerinstitution" gefunden werden, und dem dient die von der GWK verkündete Ausschreibung eines "Interessenbekundungsverfahrens".

 

Interessierte Institutionen müssen ihre Interessenbekundung – man könnte es auch Bewerbung nennen – bis zum 20. September bei der GWK-Geschäftststelle in Bonn einsenden, inklusive Konzept und zeitlicher Planung der Aufbauphase.

 

Der Zeitdruck ist groß: Schon einen Monat später sollen die Bewerber sich voraussichtlich vor der Politik präsentieren, dem Vernehmen nach soll eine Handvoll unabhängiger Experten Bund und Ländern im Auswahlverfahren unterstützen (dazu am Ende noch eine Anmerkung). Bereits in ihrer Sitzung am 6. Dezember will die GWK dann entscheiden, wer den Zuschlag erhält. Der Zeitdruck ist auch deshalb so groß, weil Bund und Länder am 3. Mai beschlossen hatten, dass die neue Förderorganisation bereits Anfang 2021 arbeitsfähig sein muss. Dann endet nämlich ihr Vorläufer-Programm, der Qualitätspakt Lehre. 


Mit der laufenden Ausschreibung ergeben sich eine Reihe von Fragen. Erstens: Wer wird mitmachen? Zweitens: Was hat eine mögliche Trägerinstitution eigentlich von ihrem Engagement? Drittens: Wie genau wird er aussehen, der Übergang vom Qualitätspakt hin zur neuen Organisation? Und viertens: Wer gibt der "Organisationseinheit" endlich einen vernünftigen Namen?

 

Wer hat Interesse am Interessenbekundungsverfahren?

 

In der Szene werden seit längerem eine Reihe potenzieller Kandidaten erwähnt. Die am häufigsten genannten habe ich um Rückmeldung gebeten, ob sie sich tatsächlich bewerben werden.

 

Einzig der Stifterverband wagte sich allerdings in seiner Antwort eindeutig aus der Deckung: Ja, man werde ein Konzept einreichen. Alles Andere hätte freilich auch keinen Sinn ergeben. Das Engagement des Stifterverbands für exzellente Lehre reicht über ein Jahrzehnt zurück, schon der 2011 gestartete Qualitätspakt Lehre fußte auf einem Vorläufer-Wettbewerb, den der Stifterverband 2008 zusammen mit der Kultusministerkonferenz initiiert hatte. Und die Idee der bundesweiten Vernetzung von Hochschullehrern hat der Stifterverband ebenfalls seit vielen Jahren in seinen "Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre" umgesetzt.

 

Als Bewerber ebenfalls gesetzt gilt eigentlich der DLR-Projektträger, schon deshalb, weil er seit Jahren mit der Umsetzung des Qualitätspakts Lehre beauftragt ist. Insofern wundert etwas, dass vom DLR lediglich die Rückmeldung kommt, man prüfe derzeit eine Beteiligung.

 

Was eigentlich trotzdem nur heißen kann: Auch der DLR Projektträger macht mit, denn angesichts einer Deadline vom 20. September ist es kaum plausibel, dass man jetzt immer noch nachdenkt. Schließlich schreibt sich auch das in der Ausschreibung verlangte, inklusive Anhängen bis zu 40 Seiten lange Konzept nicht von selbst. 

 

Die Töpfer-Stiftung, neben dem Stifterverband eine der nichtstaatlichen Hauptakteure in der Förderung der Hochschullehre (siehe vor allem LehrehochN, unter anderem mit dem Stifterverband), teilt ebenfalls mit: "Nachdem wir verschiedentlich angesprochen wurden", erwäge man nun, ob eine Bewerbung in Frage kommt. 

 

Viele hatte überrascht, dass auch das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) vor allem von Landesministern immer wieder als möglicher Kandidat genannt wurde. Und es sieht so aus, als könnte die von Bund und Ländern finanzierte Forschungseinrichtung wirklich ihren Hut in den Ring werfen. Ihr Sprecher antwortet: "Der Entscheidungsfindungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, daher können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen, ob wir uns an der Interessensbekundung beteiligen werden." Was, siehe oben, angesichts der nahen Deadline dafür spricht, dass das DZHW vermutlich dabei ist. Sonst hätte es nämlich auch ein Nein getan. 

 

Ein solche Nein kommt von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). "Die HRK kommt als Trägerorganisation nicht in Betracht", teilt die Pressestelle mit. Die Mitglieder der HRK seien schließlich die künftigen Antragsteller. Dabei hatte HRK-Präsident Peter-André Alt im vergangenen Spätsommer noch gesagt, die HRK sei bereit, "einen auf Dauer angelegten Wettbewerb zur Förderung von Lehrinnovationen zu administrieren". Allerdings war das von Alt favorisierte Konzept ein Anderes, und so ergibt die jetzige Absage wiederum Sinn. 

 

Bleibt die VDI/VDE Innovation+Technik, die in den vergangenen Jahren häufiger Drittmittelwettbewerbe und andere Förderprojekte im Auftrag des BMBF ausgerichtet hatte. Sie hält sich ebenfalls noch bedeckt. Man fühle sich durch die "einschlägigen Aktivitäten in der jüngeren Vergangenheit – zum Beispiel als Projektträger für die Digitale Hochschulbildung" – grundsätzlich "gut qualifiziert für diese Rolle", sagt der zuständige Bereichsleiter. "Für heute kann ich Ihnen nur mitteilen, dass wir über unsere Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren mit großem Interesse und großer Ernsthaftigkeit nachdenken, eine Entscheidung aber gleichwohl noch nicht gefallen ist."

 

Soweit die Antworten der angefragten Organisationen. Gut möglich, dass sich weitere bewerben. Allzu viele werden es allerdings voraussichtlich nicht sein. Das hat auch mit einer weiteren wichtigen Frage zu tun.

 

Was hat die Trägerinstitution eigentlich von ihrem Engagement?

 

Eine Frage, die alles Andere als trivial ist. Liest man den GWK-Ausschreibungstext, findet man darin nämlich vor allem die zahlreichen Brandschutzmauern, die zwischen Trägerinstitution und Förderorganisation eingezogen werden sollen. Angefangen mit einer eigenen Teilsatzung und einem eigenen Teilwirtschaftsplan.

 

Auch in der Governance der Förderorganisation hat der künftige Träger wenig bis nichts zu sagen: Es wird eine eigene, unabhängige Geschäftsführung geben, die die Förderorganisation "rechtsverbindlich nach innen und außen" vertritt. Und diese Geschäftsführung wird von Bund und Ländern bestimmt, die überhaupt in einem sogenannten "Bund-Länder-Gremium" alle wesentlichen Entscheidungen treffen soll, inklusive der Besetzung aller anderen Gremien. Die Ausschüsse, die über die Projektauswahl entscheiden, sind zwar politikferner, werden aber neben ein paar Bund-Länder-Vertretern ausschließlich mit "Expertinnen und Experten aus Hochschule und Wissenschaft" besetzt.

 

Wenig Rechte, dafür aber viele Anforderungen an die Trägerinstitution: Sie muss vor allem in der Lage (sprich: groß genug, finanziell abgesichert) sein, die Förderorganisation in der verlangten Unabhängigkeit andocken zu können, sie muss alles Geld, was sie von Bund und Ländern erhält, "ohne Abzüge" an die Förderorganisation weiterreichen. Umgekehrt soll sie aber die Nutzung ihrer "zentralen Verwaltungsstrukturen durch die Organisationseinheit" gewährleisten. 

 

Laut Ausschreibung soll die Trägerinstitution eine "überregionale Sichtbarkeit im deutschen Hochschulsystem" besitzen, einen fachlichen Bezug zur Funktionsweise von Hochschulen und der Hochschullehre haben, und sie soll einen "Überblick über die deutsche Hochschullandschaft, insbesondere im Kontext Hochschullehre in ihrer Vielfalt und Breite" glaubhaft machen können. Auch Erfahrung in der Förderung der Hochschullehre sind erwünscht, in der Vernetzung von Akteuren zum Beispiel, im Wissenstransfer, in der Durchführung von Fachtagungen.

 

Was die Zahl der Bewerber merklich einschränkt. Theoretisch zumindest: Denn ausgerechnet diese "fachlich-inhaltlichen Anforderungen" sind im Gegensatz zu den anderen Vorgaben laut Ausschreibung nicht "vollumfänglich erforderlich". Will man hier doch das Tor öffnen für eine in Sachen Hochschullehre-Förderung weniger erfahrene Organisation?

 

In jedem Fall rücken gerade die "fachlich-inhaltlichen Anforderungen" ein wesentliches Motiv, sich zu bewerben, in den Vordergrund: Es geht vor allem ums Prestige. So ist denn auch aus Kreisen der potenziellen Bewerber zu hören, der Reiz der Trägerfunktion bestehe fast ausschließlich in der Ehre, die sie mit sich bringe. Die Ehre, die neue Förderorganisation auf die Beine zu stellen und im eigenen Haus zu haben. Hinzu kommt die Aufbauphase im Jahr 2020: Hier wird der Träger dann doch faktisch eine Menge Einfluss haben und der neuen Organisation zumindest teilweise seinen Stempel aufdrücken können. Was die Politik weiß und was wiederum den laufenden Auswahlprozess so spannend macht. 

 

Wie sieht der Übergang aus zwischen Qualitätspakt Lehre und Förderorganisation?

 

Es ist eine Frage, die vor allem die Mitarbeiter in laufenden QPL-Projekte bewegt. Bund und Länder haben beschlossen, dass diese Projekte sich bei der neuen Organisation um eine erneute Förderung bewerben können – allerdings in einem völlig neuen Verfahren, in Konkurrenz mit allen anderen, vor allem auch mit den neuen Anträgen. Die Botschaft aus der GWK ist deutlich: "Es wird keine 1:1-Anschlussförderung geben." Eine Auslauffinanzierung ist ebenfalls nicht vorgesehen, die neue Förderorganisation soll nicht dazu dienen, eine Dauerförderung zu etablieren. Das Signal an die Hochschulleitungen: Wenn ihnen ihre QPL-Projekte wichtig genug sind, sollen sie sie selbst weiterfinanzieren – zum Beispiel aus den Mitteln des ebenfalls im Mai beschlossenen, auf Dauer gestellten Hochschulpakt-Nachfolgeprogramm (dem Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken"). 

 

Für einen gewissen Zeitraum werden sie das in jedem Fall tun müssen. Denn die QPL-Förderung endet pünktlich Ende 2020. Und auch wenn die neue Förderorganisation wie geplant Anfang 2021 arbeitsfähig ist, wird es Monate dauern, bis die ersten Projekte bewilligt werden – und rückwirkend soll es kein Geld geben, ist aus der GWK zu hören. Bund und Länder seien allerdings bestrebt, die Förderlücke möglichst kurz zu halten. 

 

In jedem Fall steigt der Druck auf die Rektorate und Präsidien, sich gegenüber den eigenen QPL-Projekten zu erklären, zumal die laufende Förderung mitten im Wintersemester 2020/21 enden wird. Und, wie der DLR-Projektträger bestätigt: Ausgaben, die nach dem 31. Dezember 2020 anfallen, können nicht mit vorher angesparte QPL-Mitteln bezahlt werden. "Falls Ende 2020 von den Hochschulen nicht alle ihnen bewilligten Mittel angefordert worden sind, fließen diese in den Bundeshaushalt zurück."

 

Wie soll das Kind heißen?

 

Es könnte der erste wesentliche Beitrag der neuen Trägerinstitution sein. Es muss dringend ein vernünftiger Name her für die neue Organisationseinheit, ein griffiger Titel, mit dem die Community etwas anfangen kann. Der lange Zeit kursierende Arbeitstitel "Deutsche Lehrgemeinschaft" ruft bei vielen Akteuren zu starke Abwehrreaktionen aus. Wichtig sei, ist zu hören, dass der Name Offenheit ausdrückt, Kreativität, Begeisterung für gute Lehre. All das also, was der technokratisch formulierte Ausschreibungstext nicht signalisiert. 


Die angekündigte Bemerkung am Ende 

 

Im GWK-Ausschreibungstext steht wörtlich: "Externe Fach-Expertise kann zur beratenden Unterstützung des Auswahlprozesses eingebunden werden." Wie erwähnt soll die GWK eine Reihe von Experten für Hochschullehre angesprochen haben, um Bund und Länder bei der Auswahl der Trägerinstitution zu beraten. 

 

Dass das Hinzuziehen externer Experten bei derlei Entscheidungen äußerst diffizil sein kann, erleben das BMBF und Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) gerade bei der Debatte um die Standortentscheidung für die Forschungsfabrik "Batteriezelle". Besonders dann, wenn eine Community nicht überragend groß ist, kann es schnell zu potenziellen Interessenkonflikten bei den Beratern kommen, wenn die vielleicht selbst Verbindungen zu potenziellen Bewerbern haben.

 

In der jetzigen GWK-Ausschreibung ist zu lesen: "Befangenheiten/Interessenskonflikte werden bei der Auswahl der Fach-Experten und -Expertinnen berücksichtigt." Das ist in der Tat für alle Beteiligten sehr zu hoffen. 


NACHTRAG AM 06. AUGUST

Inzwischen habe ich zwei weitere Rückmeldungen erhalten. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft teilt mit, sie werde sich nicht an dem Interessenbekundungsverfahren beteiligen. Ganz auszuschließen gewesen war eine Bewerbung des größten Forschungsförderers mit jahrzehntelanger Fördererfahrung nicht. Auch den Wissenschaftsrat selbst hatte ich der Vollständigkeit halber angefragt, die Antwort seiner Sprecherin: Nein, das Gremium habe nicht vor, mit seiner Geschäftsstelle Trägerinstitution der neuen Organisationseinheit zu werden.  "Der Wissenschaftsrat wird jedoch an dem Auswahlprozess, der im Herbst stattfindet, personell beratend beteiligt sein, unter anderem bei den anstehenden Anhörungen."

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Kommentare: 9
  • #1

    Der Mitleser (Montag, 05 August 2019 10:19)

    Der Trend zur projektbasierten und befristeten Finanzierung von Daueraufgaben an Hochschulen ist insgesamt nichts anderes als die Institutionalisierung eines Ausnahmezustands. Es ist dringend an der Zeit, einen Mechanismus zu erfinden, der Programmmittel auf Basis von unabhängigen (!) Evaluationen anteilig zwischen Bund, Ländern und Hochschulen dauerhaft verstetigt. Dafür gibt es neben den Argumenten, dass mit Programmmitteln Daueraufgaben geschaffen werden, und dem der "biografischen Fallen" für Projektmitarbeiter*innen auch ein Qualitätsargument: wie will man denn gute Leute für diese Aufgaben gewinnen und halten, wenn die Perspektive doch immer strukturell begrenzt ist? Zumindest anekdotisch ist die Arbeitsmoral bei Projektmitarbeiter*innen in QPL und anderen (Landes)Programmen gegen Ende einer Förderperiode nachvollziehbar maximal mittelprächtig. Von den Problemen eines nachhaltigen Wissensmanagements ganz zu schweigen.

    Überhaupt lassen sich projektbasierte Konzepte der Innovationsförderung in der Forschung strukturbedingt nur begrenzt auf die Förderung von Lehrinnovationen übertragen: Forschung produziert neues wissenschaftliches Wissen, das in den Fachgemeinschaften integriert wird und zu neuen Forschungsproblemen führt. Lehrinnovationen produzieren aber vor allem neues Organisationswissen, das in den Organisationen (Hochschulen) weiterverarbeitet wird und regelmäßig an neue Organisationsmitglieder (Lehrende) weitergegeben und mit diesen weiterentwickelt werden muss. Hochschulen forschen halt nicht. Wissenschaftler*innen forschen, und zwar in ihren Fachgemeinschaften, die wiederum die Qualität des Beitrags bewerten. Nun lehren Hochschulen zwar auch nicht (das tun auch Wissenschaftler*innen), aber der Zugriff auf die Lehrqualität durch Hochschulen ist bspw. durch Formulierung von Erwartungen, durch systematische interne Qualitäts- und Innovationsförderung doch ein anderer. Lehre ist in relevanten Hinsichten also Organisationsaufgabe, für die verlässliche Ressourcen benötigt werden. Eine reine befristete Projektförderung ohne mit transparenten Verfahren abgesicherte Verstetigungsaussicht passt schlicht nicht zur Aufgabe!

    Dem DKIL (Deutsches Kompetenz- und Innovationszentrum Lehre) wünsche ich dennoch besten Erfolg.

  • #2

    Ein QPL-Mitarbeiter (Montag, 05 August 2019 13:43)

    "zumal die laufende Förderung mitten im Wintersemester 2020/21 enden wird"
    Das hat man bei uns so gelöst, dass wir einfach nur Verträge bis zum 30.9. bekommen haben... erhöht den Druck für uns Einzelpersonen noch stärker, als für die HS.

  • #3

    Marco Winzker (Montag, 05 August 2019 14:06)

    So bedingungslos selbstlos, muss die Trägerinstitution gar nicht sein. Ja, die Zuwendungen müssen ohne Abzug an die Organisationseinheit weitergeben werden, aber Leistungen der zentralen Verwaltungsstrukturen kann man abrechnen: "Für die interne Berechnung von wechselseitig erbrachten Leistungen treffen die Trägerinstitution und die Organisationseinheit allgemeine Regelungen"
    (§8, Punkt 4, Verwaltungsvereinbarung [...] über Innovation in der Hochschullehre)

    Und die Fortführung der QpL-Aktivitäten soll ja wesentlich durch den Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken" erfolgen. Das lese ich zumindest aus dem BMBF-Statement: https://www.bmbf.de/de/karliczek-gute-zukunft-fuer-deutsche-wissenschaft-geschaffen-8827.html
    "Mit dem Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken" investieren wir in flächendeckende Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre. [...] Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Hochschulen mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse in der Lehre schaffen können."

  • #4

    Ich frage mich... (Montag, 05 August 2019 21:08)

    In der Tat frage ich mich, warum so wenig über die zwangsläufig entstehende Finanzierungslücke zwischen QPL-Ende und Förderbeginn durch die neue OE diskutiert wird. Der Bund sieht den Mittelaufwuchs des Zukunftsvertrags m.E. als Angebot u.a. bewährte QPL-Projekte zu verstetigen. Allerdings ist es mehr als fraglich, wie die Umsetzung durch die Länder diesbezüglich aussieht. Die hüllen sich derweil in Schweigen und bringen so die Hochschulleitungen, die jetzt entsprechende Prozesse anstoßen müssten in Nöte. Ich würde mir eine kluge und kritische Recherche dazu wünschen, Herr Wiarda, die hinterfragt, wie die einzelnen Bundesländer und Hochschulleitungen es mit der o.g. Intention des Bundes halten, oder ob das Geld stillschweigend anders eingesetzt wird, obwohl in acht Jahren QPL reihenweise gute und bewährte Strukturen etabliert werden konnten. Oder anders: Agieren Länder und HS-Leitungen jetzt nachhaltig, oder verpufft die gewaltige QPL-Finanzierung nutzlos in einem Finanzierungs- und Kommunikationschaos?

  • #5

    M.W. (Dienstag, 06 August 2019 00:21)

    Wie sollen Hochschulleitungen in dieser Sache nachhaltig agieren, wenn das Budget eben nicht zur Weiterfinanzierung ausreicht ?
    Leider wird vielen Hochschulleitungen gar nichts anderes übrig bleiben, als Verträge auslaufen zu lassen.

  • #6

    Th. Klein (Dienstag, 06 August 2019 08:38)

    Verträge auslaufen lassen ... die Leute laufen jetzt schon reihenweise weg, da sie keine Perspektive sehen. In 2020 wird wahrscheinlich die Hälfte der Positionen schon vakant sein und aufgrund der kurzen Restlaufzeit auch nicht mehr nachbesetzbar.

  • #7

    René Krempkow (Dienstag, 06 August 2019 10:00)

    Ja, die Finanzierungslücke ist misslich und wäre bei besserer Planung und Abstimmung wohl vermeidbar gewesen - zumal ja nicht erst seit kurzem klar ist, wann der aktuelle QPL ausläuft.
    Allerdings bietet diese Situation auch eine Chance: Nämlich für alle diejenigen Hochschulen, deren Hochschulleitungen entsprechende Prioritäten setzen (wer sonst sollte dies tun? ;-)) und sehr bewusst schauen, wen sie unabhängig von Projektgeldern unbedingt halten (oder von anderen Hochschulen gewinnen) wollen. Das muss dann zumindest in der Lücken-Überbrückungszeit wohl oder übel aus Haushaltsgeldern geschehen. Aber hier zeigt sich dann auch, was wohlfeile Reden von der "Bestengewinnung" sind, und was konkretes Handeln ist.

    Dass dies sehr gut möglich ist und mehrere Hochschulen eine solche eigentlich missliche Situation zu ihren Gunsten (und zu Gunsten der entspr. Personals) zu nutzen wussten, zeigte in der jüngsten Vergangenheit eine ähnliche Situation in einem anderen Hochschul-Themenfeld: Diese entstand nach Auslaufen der EXIST-IV-Förderung für die Gründungsförderung an Hochschulen (siehe hierzu auch www.researchgate.net/publication/327582173). Dort haben etliche Hochschulen - insbesondere an Standorten, die es sonst nicht leicht haben, sehr gute Leute zu gewinnen, ihre Chance genutzt, genau dies zu tun. Wer sollte es ihnen verdenken?

  • #8

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 04:46)

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  • #9

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:50)

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