Deutsche Meisterin für Lückenschirme?
Grüne und GEW kritisieren Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: Sie habe bei den Corona-Erleichterungen für Promotionsstipendiaten die am meisten benachteiligten Personengruppen ausgespart.
ES KLINGT NACH einer großzügigen Regelung: Das Bundesbildungsministerium erlaubt, dass Promotionsstipendien um bis zu ein Jahr verlängert werden können – wenn die Stipendiaten glaubhaft machen, dass ihre Dissertation wegen der Corona-Pandemie Verzögerungen erlitten hat.
So hat es das BMBF bereits am 19. März allen Begabtenförderwerken mitgeteilt, so hat es der parlamentarische Staatssekretär im BMBF, Michael Meister (CDU), jetzt noch einmal auf eine schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Kai Gehring bestätigt. Meister erläutert: "Pandemiebedingte Gründe bestehen insbesondere, wenn aufgrund der Schließung von Bibliotheken kein Zugang zu für die Fortführung der Arbeit notwendiger Literatur besteht oder die Gewinnung von erforderlichen Daten durch Befragungen oder Experimente nicht möglich ist.“ Zusammen mit den bereits vorhandenen Regeln, betont Meister, bestünde damit "für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten flexible Verlängerungsmöglichkeiten bis zum Erreichen der Förderhöchstdauer."
Für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten? Nein, sagt Kai Gehring: "Wer in der Vergangenheit das Stipendium verlängert bekommen hat, um Kinder zu betreuen und Eltern zu pflegen, den lässt Ministerin Anja Karliczek jetzt im Regen stehen." Denn: "An der Förderungshöchstdauer wird nicht gerüttelt."
GEW: "Ein Schlag ins Gesicht ambitionierter Doktorandinnen ...
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