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Überbrückungshilfe als Lockvogelangebot?

Noch diese Woche soll das Corona-Paket für notleidende Studierende durch den Bundestag. Doch die Details seiner Ausgestaltung und Finanzierung werfen Fragen auf.

ANJA KARLICZEK MACHT TEMPO. Heute schon soll ihre Corona-Überbrückungshilfe für Studierende im Bundestagsbildungsausschuss behandelt werden, morgen gehen die Beschlussanträge ins Plenum. Unterdessen reißt die Kritik aus Studierendenverbänden und Opposition nicht ab. Auch Bildungsexperten sehen wesentliche Details der Pläne skeptisch.

So soll das zinslose Darlehen bei der KfW-Bankengruppe lediglich in der Auszahlungsphase für den Zeitraum von Mai 2020 bis März 2021 zinsfrei sein, für die ausländischen Studierenden, die den Kredit erst später beantragen können, sogar nur von Juli bis März. Im Übrigen bleibt es bei den Regel des ganz normalen KfW-Studienkredits, was bedeutet: Nach Ablauf der Regelstudienzeit und ab 45 Jahren kann kein Darlehen beantragt werden, auch Studierende an (nicht als Hochschulen zählenden) Berufsakademien gehen leer aus.

Hinzu kommt eine weitere Einschränkung, auf welche zuerst die Website Studis Online gestern aufmerksam gemacht hat: Wer bereits einen KfW-Studienkredit am Laufen hat, bekommt für diesen zwar auch die nächsten elf Monate die Zinsen erlassen, kann aber keinen zusätzlichen Notkredit beantragen. Oliver Oist von Studis Online schlussfolgert: "Wer die eigene Studienfinanzierung also auf Jobben und einen KfW-Studienkredit aufgebaut hat, ...

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