Grundsätzlich promotionsfähig
Vor fünf Jahren hat Hessen als erstes Bundesland das Promotionsrecht an HAWen verliehen. Ein wissenschaftspolitischer Coup, aber auch ein wissenschaftlicher Erfolg? Eine eingesetzte Strukturkommission zieht jetzt eine erste Bilanz – und plädiert für eine Entfristung des Modells unter bestimmten Voraussetzungen.

ALS DER DAMALIGE WISSENSCHAFTSMINISTER von Hessen, Boris Rhein (CDU), im Oktober 2016 der ersten deutschen Fachhochschule das Promotionsrecht erteilte, war die Aufregung groß. An der Hochschule Fulda, die in einem neuen Promotionszentrum künftig Doktoranden ausbilden durfte. An Fachhochschulen überall in der Bundesrepublik, die (mit viel, aber nicht durchgängiger Begeisterung) erwarteten, dass jetzt überall dieser wissenschaftspolitische Stein ins Rollen kommen würde. Und an den Universitäten, an denen viele genau dies verhindern wollten.
Der Minister selbst, schon damals nicht für seine Bescheidenheit bekannt, sprach von einem " wissenschaftspolitisch historischen Ereignis ". Die Verleihung des Promotionsrechts an eine FH werde die "Diskussion um die Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems maßgeblich beeinflussen".
Damit zumindest hat Rhein, vor zwei Wochen zu Hessens neuem Ministerpräsidenten gekürt, Recht behalten. Rund drei Viertel aller Bundesländer haben in den vergangenen sechs Jahren ein eigenständiges Promotionsrecht für HAWs, wie die Fachhochschulen inzwischen genannt werden wollen , in Angriff genommen. Sie prüfen oder planen es, oder sie haben es bereits (teilweise) umgesetzt. In Hessen allein existieren inzwischen sieben Promotionszentren, an denen forschungsstarke HAW-Fachbereiche das ihnen verliehene Promotionsrecht ausüben, drei davon sind hochschulübergreifend organisiert.
Doch abgesehen davon, dass Hessen das Projekt HAW-Promotion durchgezogen hat, hat es auch inhaltlich funktioniert? Hat auch hier Boris Rhein, der 2016 "Klasse statt Masse" als Kernphilosophie des "Dr. FH" ankündigte, Recht behalten? Von vornherein hatte die Landesregierung das Promotionsrecht für die Promotionszentren auf fünf Jahre befristet, die Voraussetzung zur Entfristung: eine Evaluation samt positivem Ergebnis.
Eine klug gewählte Personalie
Und so, wie Ende 2016 die gesamte deutsche Hochschulszene nach Hessen blickte, wird sie auch den Evaluationsbericht lesen, den eine unabhängige Wissenschaftlerkommission erarbeitet hat und den heute Rheins Nachfolgerin Angela Dorn (Grüne) präsentiert. Dabei wählt Dorn kaum bescheidenere Worte als damals Rhein: "Die Evaluation zeigt: Unser Modell ist erfolgreich und zu Recht Vorbild für andere Bundesländer."
Matthias Kleiner hat die Kommission geleitet. ...
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Kommentare
#1 - Aus dem Bericht:"Da zum Zeitpunkt der Evaluation erst…
"Da zum Zeitpunkt der Evaluation erst zwölf abgeschlossene Dissertationen vorlagen (zehn im Promotionszentrum Soziale Arbeit und zwei im Promotionszentrum Angewandte Informatik) wurden ebenfalls Exposés und Zwischenberichte der Promovierenden in die Evaluation einbezogen. Es erfolgte keine systematische (Re-)Bewertung der Arbeiten und Vorhaben, sondern eine kursorische Sichtung mit dem Ziel, einen umfassenden Überblick über die wissenschaftliche Qualität der Fragestellungen und der Methodik zu erhalten."
Das wundert einen schon etwas - in dem ganzen Unterfangen sollen gute Promotionen entstehen, und man schaut nicht genau nach, ob das auch der Fall ist? Bei zehn Promotionen in der Sozialen Arbeit hätte man ...
#2 - Wenn tatsächlich erst 12 Arbeiten abgeschlossen wurden,…
Wenn an einer guten Universität ein Graduiertenkolleg nach
der ersten Periode begutachtet wird, hat man in der Regel
schon mehr Arbeiten fertig und kann vernünftige Schlüsse
ziehen. Die FH-Angelegenheit macht derzeit nach obiger Darstellung einen ziemlich unfertigen Eindruck,
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