Dr. FH: Hessen macht ernst

Er hat es wirklich getan. Boris Rhein, CDU-Wissenschaftsminister in Hessen und momentan mit seinem Akkreditierungs-Nein im Gespräch, sorgt noch an ganz anderer Stelle für Aufsehen. Heute hat er der ersten deutschen Fachhochschule das Promotionsrecht erteilt. Und zwar der Hochschule Fulda, die in ihrem Promotionszentrum künftig eigene Doktoranden ausbilden darf – ohne dass sie dafür auf Universitäten als institutionellen Kooperationspartner angewiesen ist. 

Der Plan selbst ist nicht neu, die schwarz-grüne Landesregierung hatte die rechtlichen Voraussetzungen dafür vor längerem geschaffen. Und doch wird vielen in Politik und Wissenschaft erst heute bewusst, wie weitreichend diese Weichenstellung sein könnte. Minister Rhein selbst macht sich auch nicht gerade der falschen Bescheidenheit schuldig. Er spricht von einem "wissenschaftspolitisch historischen Ereignis". Die Verleihung des Promotionsrechts an eine FH werde die "Diskussion um die Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems maßgeblich beeinflussen". 

Das Promotionszentrum in Fulda ist auf die Sozialwissenschaften beschränkt, thematisch ist der Fokus sogar noch enger: Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität. In diesen Feldern, sagt Rhein, sei die Hochschule Fulda besonders forschungsstark, und das sei Voraussetzung für das Promotionsrecht: genügend (mindestens 12) Professoren, die eine hohe Drittmittelquote (150.000 Euro in drei Jahren) erreichen und genügend hochklassige wissenschaftliche Publikationen (drei in drei Jahren) vorzuweisen haben. Naturwissenschaftliche Fachbereiche müssen den hessischen Bestimmungen zufolge übrigens mindestens 300.000 Euro Drittmittel pro Professor im gleichen Zeitraum schaffen.

 

"Klasse statt Masse" nennt der Minister das. Wobei man darüber streiten kann, ob die genannten Größenordnungen wirklich schon so Klasse sind, die Latte also hoch genug gelegt wird.  Gut auf jeden Fall, dass die Hochschule Fulda sich parallel zu einem modernen Promotionsregeln verpflichten musste – inklusive den an vielen Universitäten immer noch verpönten Betreuungsvereinbarungen und dem Grundsatz, dass die Betreuer der Doktoranden nicht zugleich die entscheidende Stimme bei der Bewertung ihrer Dissertation haben dürfen. 

 

Dass überhaupt bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind, unterscheidet das neue FH-Promotionsrecht grundsätzlich von jenem klassischer Universitäten, das stets alle Fächer umfasst – unabhängig von den jeweiligen Stärken und Schwächen. Und genau darauf hebt Rhein ab, wenn er eine bundesweite Debatte prognostiziert: Schon länger fragen Experten, wie eigentlich mit forschungsschwachen Uni-Fachbereichen umzugehen ist. Oder mit sehr kleinen. Oder mit solchen, deren Promotionsstandards zu wünschen übrig lassen.

 

Offenbar hat Rhein, der mit seinem FH-Promotionsrecht weitergeht als alle seine Länderkollegen, Freude an dem Ärger, den er auslöst. Nicht nur stöhnen viele Wissenschaftsminister über die vermeintliche Hemdsärmeligkeit bei einem so sensiblen Thema, parallel nimmt eine Diskussion wieder Fahrt auf, die vor einigen Jahren – wenn auch ungeschickt in der Wortwahl – der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Horst Hippler angestoßen hatte. Fachhochschulen müssten bei ausgewiesener wissenschaftlicher Exzellenz zu Universitäten aufsteigen, umgekehrt Universitäten zu Fachhochschulen degradiert werden, schlug Hippler 2012 vor. Die Fachhochschulen hat das damals zu Recht aufgeregt, zumal gute Fachhochschulen ja gerade nicht das Ziel haben, Universitäten zu werden.

 

Aber formulieren wir den Gedanken mal etwas wenige statusorientiert: Forschungsstarken Fachhochschulen (bzw. Fachbereichen) sollten das Promotionsrecht erhalten, und Fachbereichen an Universitäten, die weder die Forschungsleistung bringen noch die Qualitätsstandards einhalten, sollte es aberkannt werden: Warum eigentlich nicht? 

 

Damit aus diesem Gedankenspiel mehr wird, müssen allerdings die formalen Kriterien hart sein, möglicherweise noch härter sein, als Rheins Ministerium sie bislang formuliert hat. Genau das werden sicherlich nun einige Universitätsrektoren als Reaktion fordern. Recht haben sie. Und dann sollten sie sich darauf einrichten, dass diese Kriterien auch an sie selbst angelegt werden. Das zumindest wäre der nächste logische Schritt. 

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:17)

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