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So weit sind die Startchancen-Verhandlungen

Worauf sich die Verhandlungsführer von Bund und Ländern geeinigt haben, welche Streitfragen bleiben und was das alles für den geplanten Programmstart bedeutet.

ZUERST DER VERHANDLUNGSSTAND. Bei der KMK-Amtschefkonferenz hat die informell als "4+1" titulierte Startchancen-AG, bestehend aus vier Landesstaatssekretären und ihrer BMBF-Kollegin Sabine Döring, am Donnerstag präsentiert, wie weit man gekommen ist.

Am wichtigsten: Die Verteilung und Gestaltung der drei Programmsäulen. Säule I ("Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und ansprechende Lernumgebung") soll mit 40 Prozent kleiner ausfallen als bislang vom Bund gefordert. Es ist zugleich die einzige Säule, deren Mittel nach einem neuen Schlüssel verteilt werden sollen: 20 Prozent negatives Bruttoinlandsprodukt (=wirtschaftsschwächere Länder bekommen mehr), 40 Prozent Anteil Schüler mit Migrationshintergrund, 40 Prozent Armutsgefährdungsquote.

Säule II ("Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung) und Säule III ("Mehr Personal zur Stärkung mutiprofessioneller Teams", nicht mehr "Sozialarbeit") sollen je 30 Prozent umfassen, das Geld soll über Umsatzsteuerpunkte verteilt werden.



60 Prozent des Geldes sollen bedarfsunabhängig fließen

Das bedeutet: Einerseits gesteht der Bund zu, dass jetzt sogar 60 Prozent der Gelder nach traditionellen, nicht wirtschaftlich-sozialen Gesichtspunkten an die Länder vergeben werden würden. Andererseits weichen die Länder-Verhandler wie vom BMBF gefordert von dem Verteilungsschlüssel ab, auf den sich im ...

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