Mehr BAföG – aber nicht für alle
Die verschobene BAföG-Novelle soll demnächst ins Bundeskabinett gehen. Sie verspricht mehr Geld und weniger Bürokratie – verschärft zugleich aber die Altersgrenze und benachteiligt zu Hause wohnende Studierende.
Screenshot von der Bafög-Website bafoeg-digital.de mit Erklärvideo des BMFTR.
NACH DER VERSCHIEBUNG der BAföG-Novelle um ein Semester rücken weitere Details der Einigung in den Fokus. Vor allem dieses: Wer mit 45 oder später ein Studium oder eine schulische Ausbildung beginnt, soll laut neuem Referentenentwurf fast ausnahmslos keinen Anspruch auf BAföG mehr haben.
Bislang gelten hier Ausnahmeregelungen, von denen Studierende profitieren, deren Bildungsbiografien nicht der vermeintlichen Norm entsprechen. Etwa weil sie ohne Abitur als beruflich Qualifizierte studieren, ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, bis zum Studienbeginn Kinder unter 14 erzogen haben oder während ihres Bachelorstudiums 45 geworden sind und unmittelbar den Master anschließen wollen. Das BMFTR will diese Regelungen streichen; erhalten bleibt nur eine eng begrenzte Altfallregelung für Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht.
Eine Übergangsregelung ist für alle vorgesehen, die bis Ende 2027 mindestens 43 Jahre alt sind. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, 2022 sei die Altersgrenze deutlich auf 45 Jahre angehoben worden in der Annahme, "dass die Aufnahme eines grundständigen Studiums bis zu diesem Alter noch positive Auswirkungen auf die Erwerbsbiografie haben dürfte". Jenseits der 45 aber sei die anschließende Erwerbstätigkeit in der Regel zu kurz, um dem Interesse der Allgemeinheit an Fachkräften oder dem "fiskalischen Gemeinwohlinteresse" ausreichend zu dienen. Und weiter: "Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass unabhängig vom sonstigen Bildungsverlauf und der familiären Situation bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres eine förderfähige Ausbildung begonnen werden kann."
Anders ausgedrückt: Ein Studienstart nach 45 bringt der Gesellschaft nicht mehr genug. Und wer bis 45 nicht angefangen hat, ist selbst schuld.
Kritik an der starren Altersgrenze
Auf Anfrage teilt ein BMFTR-Sprecher mit, der Referentenentwurf sei noch nicht vom Kabinett beschlossen; hierzu liefen noch regierungsinterne Abstimmungen. "Wir bitten um Verständnis, dass wir den Abschluss dieser Abstimmungen abwarten wollen."
Tatsächlich hatte das Ministerium am Mittwoch, offenbar sehr kurzfristig, zu einer Online-Verbändeanhörung geladen. Dabei spielte auch die Streichung der Ausnahmetatbestände eine Rolle. Die Begründung zum Entwurf führt die BAföG-Statistik für das Jahr 2024 an, derzufolge unter 0,2 Prozent der Geförderten 45 oder älter gewesen seien – was dann aber immer noch über 1000 Fällen entsprechen dürfte. Und: Unabhängig von der konkreten Zahl ist es ein bildungspolitischer Einschnitt – gerade mit Blick auf den zweiten Bildungsweg, Weiterbildung und das vielbeschworene lebenslange Lernen.
Deutlich mehr Studierende betrifft unterdessen ein anderer Passus im Gesetzentwurf. Während die Wohnkostenpauschale für auswärts lebende Studierende um 60 Euro steigen soll, will das Ministerium den Unterkunftszuschlag für bei den Eltern wohnende Studierende zunächst absenken und von 2029 an vollständig streichen. Das hat recht drastische Folgen: Für die Betroffenen werden zwei Drittel der in zwei Schritten geplanten Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs durch den Wegfall des Wohnzuschlags aufgefressen; beim Grund- und Wohnbedarf zusammen bleiben 29 Euro mehr.
Die Begründung im Referentenentwurf: Bei zu Hause wohnenden Studierenden sei davon auszugehen, dass der angehobene Bedarfssatz ausreichend sei. Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) kommentiert: "Insgesamt erschließt sich uns nicht, warum studierende Elternwohner*innen mit BAföG ab 2029 überhaupt keinen Wohnzuschlag mehr bekommen sollen. Die Abschaffung trifft ja Familien, für deren studierende Kinder die Bedürftigkeit gegeben ist."
Kabinettsbefassung offenbar erst im August
Nach monatelangem Hin und Her hatten sich Union und SPD vor zwei Wochen endgültig auf die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Novelle geeinigt – allerdings verzögert um ein Semester und mit einer späteren zweiten Erhöhungsstufe. Die Wohnkostenpauschale für auswärts Wohnende soll ab April 2027 von 380 auf 440 Euro steigen, der Grundbedarf bis 2029 in zwei Schritten auf 563 Euro; die Freibeträge sollen vom Wintersemester 2028/29 an jährlich um 1,5 Prozent wachsen.
Hinzu kommen unter anderem höhere Zuschläge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung, der Wegfall des Leistungsnachweises nach dem vierten Semester, flexiblere Auslandsaufenthalte und ein leichterer Zugang zum Schüler-BAföG ab 30 bei eigenem Haushalt. BAföG-Anträge sollen grundsätzlich nur noch über "BAföG Digital" gestellt werden können. Die Grünen sprachen wegen der Verzögerung von "Wortbruch", das DSW von einem "dicken Wermutstropfen", begrüßte die Einigung aber zugleich als "gutes und wichtiges Signal".
Am heutigen Donnerstag tagt nun – nach offenbar ebenfalls sehr kurzfristiger Einladung – der BAföG-Beirat der Bundesregierung. Mehr Zeit lässt das BMFTR dagegen sich selbst. Bislang lautete die Auskunft aus dem Haus von Dorothee Bär (CSU), der Gesetzentwurf werde am 29. Juli ins Kabinett kommen. Bei der Verbändeanhörung räumte das Ministerium Teilnehmenden zufolge ein, dass die Befassung in den August geschoben werden soll. JMW.
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