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"Die eigene Vergangenheit noch einmal in Erinnerung rufen"

Die Universität des Saarlandes hat 13 Ehrenwürden wegen NS-Belastungen aberkannt. Präsident Ludger Santen über historische Verdienste, die Grenzen öffentlicher Ehrung und die Botschaft systematischer Aufarbeitung in einer Zeit, in der die demokratische Grundordnung unter Druck gerät.
Portraitfoto Ludger Santen vor einem Eingang der Universitaet des Saarlandes.

Ludger Santen ist Professor für Theoretische Physik und seit 2023 Präsident der Universität des Saarlandes. Foto: Jörg Pütz / UdS.

Herr Santen, der Senat der Universität des Saarlandes hat nach einem mehrjährigen Gutachtenprozess 13 Ehrensenatoren- und Ehrenbürgerwürden wegen NS-Belastungen symbolisch aberkannt. So systematisch ist bislang kaum eine deutsche Hochschule vorgegangen. Wie kam es dazu?

Einzelne Fälle hatte es schon in den Jahren davor gegeben. 2018 etwa beschloss der Senat, dem früheren saarländischen Ministerpräsidenten Heinrich Welsch die Ehrensenatorenwürde abzuerkennen, 2022 folgte die Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Max Obé wegen seiner Rolle im NS-Gesundheitswesen. Zugleich distanzierte sich die Universität von der Verleihung der Ehrensenatorenwürde an den ehemaligen Geschäftsführer der Röchlingschen Eisen- und Stahlwerke, Ernst Röchling. Daraufhin beschloss der damalige Senat, die Ehrenwürden grundsätzlich und systematisch aufzuarbeiten. Man hat sich also alle geehrten Personen angeschaut, die zur Zeit des Nationalsozialismus im Arbeitsleben standen – und tatsächlich in allen Fällen Belastungen gefunden.

Einige der Personen, denen jetzt ihre Ehrenwürden aberkannt wurden, haben diese überhaupt erst in den 70er- oder 80er-Jahren erhalten. Wusste man nicht genug über ihre Vergangenheit – oder interessierte sie damals nicht?

Tatsächlich gab es da einen Bruch. Bis in die 80er-Jahre hinein hat man die Zeit des Dritten Reiches vielfach ausgeblendet. Man stellte sich auf den Standpunkt, dass es unmittelbar nach dem Krieg bereits Untersuchungen gegeben habe – Untersuchungen, die deutlich davon geprägt waren, Kontinuität in der Administration zu erreichen. Damit war das für viele abgeschlossen. Bei den Ehrungen konzentrierte man sich dann auf das für die Universität Geleistete. Genau diese Leistungen stellt auch das von uns in Auftrag gegebene Gutachten nicht infrage.

Sie sagen, die Aberkennung solle kein Verdikt über die gesamte Lebensleistung der Betroffenen sein. Wo verläuft für eine Universität die Grenze zwischen historischen Verdiensten und einer heute nicht mehr tragbaren öffentlichen Ehrung?

Wir haben uns auf einen recht anspruchsvollen Standpunkt gestellt: Wir haben gefragt, ob wir diese Ehrung auch unter heutigen Bedingungen noch aussprechen könnten. Die Grenze haben wir dort gezogen, wo jemand in der NS-Zeit persönlich direkt profitiert hat – etwa von der sogenannten Arisierung jüdischen Eigentums – oder wo jemand zu erkennen gegeben hat, dass er mit der Ideologie übereinstimmte. Dazu gehören häufig sehr frühe Eintrittsdaten in die NSDAP; im Saargebiet war das in der Regel ab 1935 möglich, also zu einem Zeitpunkt, als der gesellschaftliche Druck noch nicht so hoch war. Es ging aber nicht nur um Mitgliedschaften, sondern auch darum, ob jemand einen Beitrag zum NS-Staat geleistet, in Funktionsämtern von diesem System profitiert und damit an einem Unrechtsregime partizipiert hat. Das können wir mit unserem Grundgesetz nicht vereinbaren.

"Die Grenze haben wir dort gezogen, 
wo jemand in der NS-Zeit persönlich direkt profitiert hat."

Das Gutachten hat der Historiker Rainer Möhler erstellt. Es zeigt nicht nur belastete Einzelfälle, sondern ein Muster: eine Kontinuität der Führungseliten nach Ende der NS-Zeit, kollektive Verdrängung, spätere Ehrung. Muss die Universität angesichts dieser Ergebnisse ihr Gründungsnarrativ als Friedensprojekt nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs korrigieren?

Nein. Ich finde, die Gründung der Universität bleibt ein wunderbares Beispiel für den europäischen Einigungsprozess. Wir haben hier an der deutsch-französischen Grenze eine sehr bewegte Geschichte mit kriegerischen Auseinandersetzungen. Frankreich war, insbesondere nach dem Ersten Weltkrieg, der Erzfeind. Und dann hat Frankreich 1947, unmittelbar nach dem Krieg, in einem besetzten Gebiet die Initiative gestartet, aus einer Kaserne eine Universität zu machen. Ich finde, das ist eine eindrucksvolle humanitäre Leistung, ein starkes Fundament für diese Universität. Dass belastete Personen in den frühen Jahren der Universität beteiligt waren – nicht in den Anfangsjahren, aber in den frühen Jahren –, sollte diese Gründungsgeschichte nicht grundsätzlich schmälern.

Ist mit den Aberkennungen die Aufarbeitung für die Universität abgeschlossen?

Sie ist nur in Bezug auf die Ehrenwürden abgeschlossen, die der Senat ausgesprochen hat. Es gibt noch Ehrenpromotionen, die von den Fakultäten verliehen wurden. Da müssen wir sehen, wie wir damit umgehen, weil wir keine vollständige Kontinuität der Fakultäten hatten. Manchmal muss man also prüfen, in welcher heutigen Fakultät eine damalige Ehrenpromotion verliehen worden wäre. Aber auch das wollen wir uns anschauen. Auch dabei kann es passieren, dass wir weitere Personen identifizieren, von denen wir uns distanzieren werden. Wir wollen diesen Prozess vervollständigen.

Gehört zu diesem Prozess auch der Blick nach vorn? Oder anders gefragt: Ändert die Universität ihre Praxis bei Ehrungen, Namensgebungen oder im Umgang mit Förderern? Historische oder politische Verstrickungen gibt es ja nicht nur in der Vergangenheit.

Tatsächlich ist den Aberkennungen bereits etwas vorausgegangen, das für uns perspektivbildend war: Wenn wir heute Ehrenwürden verleihen, betrachten wir die gesamte Lebensleistung. Es gibt dafür eine Senatskommission, die genau hinschaut. Wenn dabei zum Beispiel kritische Geschäftsbeziehungen auftauchen – zu bestimmten Staaten oder in anderen Zusammenhängen –, werden wir künftig sehr zurückhaltend sein, eine Ehrenwürde auszusprechen. Zugespitzt gesagt: Wenn jemand sein Geld mit minder durchsichtigen Geschäften verdient haben sollte, würden wir von einer Ehrung absehen.

"Das Nachforschen über die eigenen Ehrenwürdenträger 
kann ein guter Prozess der Selbstreflexion für Universitäten sein."

Haben Sie mit Ihrem systematischen Vorgehen einen Maßstab gesetzt, an dem sich auch andere Universitäten in Deutschland messen lassen können – oder vielleicht sogar sollten?

Ich würde nicht so weit gehen zu sagen, dass wir einen Maßstab setzen. Aber ich kann sagen: Das Nachforschen über die eigenen Ehrenwürdenträger kann ein guter Prozess der Selbstreflexion für Universitäten und andere Institutionen sein. Hier im Saarland hat unser Vorgehen tatsächlich bereits ein Echo ausgelöst: Die IHK des Saarlandes will jetzt ihre Vergangenheit aufarbeiten, und die Landesregierung will vier Personen posthum den saarländischen Verdienstorden aberkennen – mit Hinweis auf die Untersuchungen der Universität und die Aberkennung der Ehrenwürden. Gerade jetzt, wo wir uns wieder sehr grundsätzlich damit beschäftigen müssen, wie wir Demokratie erhalten, ist es gut, sich die eigene Vergangenheit noch einmal in Erinnerung zu rufen – und zu sehen, was ein totalitäres Regime mit Menschen macht.

Inwiefern verstehen Sie die Aberkennung der Ehrenwürden auch als Kommentar zur aktuellen politischen Entwicklung – mit einer AfD, die in Wählerumfragen bundesweit auf Platz eins liegt und auch im Saarland ihre Hochburgen hat?

Ich würde mir sehr wünschen, dass sie als solcher Kommentar wahrgenommen wird. Bei allen Problemen, die wir haben, darf man nicht vergessen: Deutschland ist immer noch eines der reichsten Länder der Erde, ein Land, das Bildungschancen bietet und über ein soziales Netz verfügt. Ein Land, das den demokratischen Rahmen bietet, um Lösungen zu finden. Und trotzdem erleben wir, dass diese demokratische Grundordnung gefährdet wird – trotz aller historischen Erfahrungen, trotz der Beispiele totalitär regierter Staaten. Dafür fehlt mir jedes Verständnis.

Das Interview führte Jan-Martin Wiarda.

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