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"Verbot des Verbots"

Markus Blume will Hochschulen KI-Verbote untersagen. In der Sache hat er einen Punkt – und doch ist der Plan verfassungsrechtlich heikel.
Ausschnitt einer Bayerischen Flagge, die vor blauem Himmel weht.

"DEUTSCHLANDS MODERNSTES HOCHSCHULRECHT wird noch moderner", verkündete am Dienstag die Münchner Staatsregierung in der aus Bayern bekannten Superlativ-Tonlage. In Teilen folgt die Reform des Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG), die der Ministerrat beschloss, allerdings Vorbildern anderswo. Stichwort "neues Hochschulordnungsrecht": Wie Niedersachsen führt jetzt auch Bayern Ordnungsmaßnahmen von der Rüge bis zur Exmatrikulation ein, "insbesondere bei gewalttätigen Übergriffen und anderen vorsätzlichen Handlungen zu Lasten von Mitgliedern oder Angehörigen der Hochschule". Der Freistaat dulde keinen Antisemitismus an seinen Hochschulen und setze "ein klares Signal von null Toleranz".

Ansonsten verspricht die BayHIG-Reform laut Staatsregierung "den schnellsten IP-Transfer Deutschlands", Entbürokratisierung, "mehr Freiheit", eine "Vielzahl an Maßnahmen für Erleichterung im Hochschulalltag" – und "mehr Exzellenz und Transparenz" in der Lehre. In der Liste der Bulletpoints fällt jedoch eine Ankündigung besonders ins Auge: "Bayern fordert und fördert den Einsatz Künstlicher Intelligenz und verbietet ein Verbot von KI". Eine Formulierung, die CSU-Wissenschaftsminister Markus Blume vor der Presse genauso wiederholte. Doch gerade weil Bayern in der Sache nicht falsch liegt, stellt sich umso schärfer die Frage, ob der Staat den Hochschulen diese Einsicht per Gesetz verordnen darf.

Worum es geht: Die Hochschulen sollen nicht so tun dürfen, als existiere KI nicht, indem sie die neuen Technologien einfach aus dem Hochschulalltag verbannen. Die Fortentwicklung der Künstlichen Intelligenz soll stattdessen als Aufgabe der Hochschulen definiert, ihr Einsatz in Studium und Lehre gesetzlich verankert werden. "In unbeaufsichtigten Prüfungen gilt: Die Hochschulen dürfen KI-Nutzung grundsätzlich nicht verbieten, sollen sie aber in ihren Prüfungsordnungen mit einer Kennzeichnungspflicht verbinden", steht in der Pressemitteilung zur Kabinettssitzung.

Es gelte, nicht abhängig von anderen zu sein, sondern "selbst das Heft des Handelns in der Hand" zu halten, zitiert der Bayerische Rundfunk den Wissenschaftsminister. KI sei ein selbstverständlicher Lebensbegleiter geworden. "Das ist auch an der Hochschule so." Deswegen sei es wichtig, Regeln aufzustellen, wie KI eingesetzt werden solle. "Das bedeutet insbesondere, dass es neue Prüfungsformate braucht, um hier auf der Höhe der Zeit zu sein."

Pauschale Verbote helfen nicht

Inwieweit die Hochschulen in Bayern und anderswo sich hier von der Wissenschaftspolitik die neue KI-Welt erklären lassen müssen, sei dahingestellt. Doch unabhängig von Habitus und Erläuterung des Beschlusses hat der Minister einen Punkt: Anfangs haben viele Fakultäten und Fachbereiche eher mit Verboten auf das Aufkommen von ChatGPT und Co reagiert. Wenn ohne Aufsicht angefertigte Haus- und Abschlussarbeiten bislang ein zentrales Instrument der Bewertung studentischer Leistung waren, dann stellen die neuen Technologien genau dieses Instrument infrage. Das lässt sich weder durch Detektivarbeit – wer hat wo und wie viel KI eingesetzt? – mit anschließenden Strafen heilen, die noch dazu womöglich von Gerichten kassiert werden. Und auch nicht mit irgendwelchen Formen von Tabuisierung nach dem Motto: "Das tut man einfach nicht." Ohne "das" genauer zu definieren.

Also ja: Alle Hochschulen müssen sich mit den Konsequenzen für Forschung und Lehre auseinandersetzen, sie müssen die Studierenden zum produktiven Einsatz von KI befähigen, die erworbenen Kompetenzen anders als bislang überprüfen. Das wird nicht gehen, ohne dass zuvor die Lehrenden sich ausreichend dazu befähigt haben, was wiederum flächendeckende Fortbildung und Unterstützung erfordert. Das wird kosten, und das muss auch der Politik klar sein. Unabhängig von den Kosten aber muss an den Hochschulen vor allem eine Atmosphäre herrschen, in der die Studierenden die so oder so stattfindende Nutzung nicht verheimlichen oder abstreiten, sondern offen mit ihren Lehrenden diskutieren können.

Die gleiche Logik muss übrigens in Forschung und Begutachtung gelten, weshalb die Entscheidung der DFG, Künstliche Intelligenz in der Begutachtung zu erlauben, Ende 2025 zwar durchaus viel Empörung in Teilen der Fachöffentlichkeit hervorgerufen hat, im Kern aber richtig war.

Dass der bayerische Vorstoß ebenfalls polarisiert, zeigen die ersten Reaktionen aus der Wissenschaftsszene. Die Gießener Philosophieprofessorin Elif Oezmen schrieb auf Bluesky, sie sei "jetzt einfach sprachlos". Demgegenüber nannte Doris Weßels, eine der profiliertesten Expertinnen für KI in der Hochschullehre, den Kabinettsbeschluss "genau der richtige – und auch ein mutiger – Schritt für eine zeitgemäße Hochschulbildung in der KI-Ära".

Wenn Freiheit verordnet wird

Zugleich zeigt die BayHIG-Reform, die übrigens noch vom Landtag gebilligt werden muss, ein bereits bekanntes Muster bayerischer Wissenschaftspolitik: Die Freiheit und Autonomie der Wissenschaft wird betont, doch mitunter greift die Staatsregierung sehr hemdsärmelig und öffentlichkeitswirksam genau in diese Autonomie ein.

Das zeigte sich, als die Staatsregierung die Hochschulen ebenfalls per Hochschulgesetz zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtete, "wenn und soweit das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist". Eine Regelung, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof später als gravierenden Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes und das Rechtsstaatsprinzip und als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit verwarf; das gleichzeitige Verbot einer Zivilklausel beanstandete der Gerichtshof indes nicht.

Zur per Verfassung garantierten Wissenschaftsfreiheit gehört auch die Freiheit in der Lehre, wobei das Grundgesetz eine Einschränkung nennt: "Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Dass eine Landesregierung meint, Hochschullehrenden die Gestaltung von Prüfungen in solcher Detailtiefe vorgeben zu wollen, erscheint dann doch wie die Einladung zur nächsten Verfassungsklage.

Womöglich erledigt sich das Thema aber auch von selbst. An den meisten Hochschulen sind sie selbst schlau genug, ihre Lehr- und Prüfungsformate angesichts der KI-Disruption infrage zu stellen und nach neuen Wegen zu suchen. Das dauert, aber entscheidend ist, dass der Aufbruch längst da ist. Da wird man kaum Zeit haben, sich mit politischen Stunts am Spielfeldrand aufzuhalten.

Dieser Kommentar erschien zuerst in meinem wöchentlichen Newsletter.

Kommentare

#1 -

Dominik Fischer | Mo., 29.06.2026 - 13:34

Eine sehr differenzierte Einordnung, die aufzeigt: Wissenschaftsfreiheit ist keine Einbahnstraße, selbst dann nicht wenn ein inhaltlich überzeugender Standpunkt vertreten wird.

Dies gilt es insbesondere in Erinnerung zu rufen, wenn in der aktuellen geopolitischen Lage die Europäische Kommission mit dem Programm "Choose Europe" aber auch die Bundesforschungsministerin in Bezug auf die "Global Minds" Initiative nicht müde werden, die Wissenschaftsfreiheit als höchstes Gut zu reklamieren.

Umgekehrt stellt sich aber schon die Frage, ob insbesondere Hochschul- und Universitätsverbünde nicht selbst selbst wesentlich proaktiver vorgehen sollten, etwa durch eine gemeinsam entwickelte Agenda zu dieser oder ähnlichen Thematiken. Dies kann von Landesverbünden ausgehen oder - Landespolitik und -interessen mal ganz außen vor gelassen - auch durch thematische Verbünde auf nationaler Ebene oder die European University Alliances im europäischen Kontext vorangetrieben werden.

Ein solcher Ansatz hätte eine hohe inhaltliche Wirkkraft und könnte die Verbünde selbst in eine nächste, strategischere Phase der Zusammenarbeit überführen: weg von Sammlung von Einzelerfolgen der Institutionen, hin zu echter Co-Creation.

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