Der lange Weg zur Integrität
Proteste, Nachbesserungen, neuer Anlauf: Der Konflikt um das neue Hochschulrecht in NRW zeigt, wie schwer sich das Wissenschaftssystem mit verbindlichen Regeln gegen Machtmissbrauch tut.

Symbolbild: freepik.
ER NENNT SICH HIER Lukas Müller – und gleich vorweg: Das ist nicht sein richtiger Name. Er bittet ausdrücklich darum, ihn zu anonymisieren*. Zu groß ist die Sorge, dass eine Geschichte, die ohnehin schon von Macht, Abhängigkeit und wissenschaftlicher Redlichkeit handelt, für ihn noch einmal neue Folgen haben könnte.
Müller ist Wissenschaftler an einer nordrhein-westfälischen Universität, um die 30, befristet beschäftigt, abhängig von Empfehlungen und Anschlussoptionen. Der Konflikt mit seinem Professor begann scheinbar unspektakulär – mit einem gemeinsamen Manuskript. Müller hatte das Projekt initiiert, zentrale Vorarbeiten geleistet, erste Fassungen geschrieben.
In internen und öffentlichen Präsentationen wurde er zunächst als Erstautor vor dem Namen des Professors aufgeführt. Ohne ihn darüber zu informieren, überarbeitete der Professor das noch unveröffentlichte Papier. Bei Vorträgen und unter Kollegen kursierte es nun ohne den Namen Müllers. Als der Professor das Papier unter alleiniger Autorschaft bei einer renommierten Fachzeitschrift einreichen wollte, informierte er Müller kurzfristig über sein Vorhaben. Doch als Müller das Word-Dokument öffnete, traute er seinen Augen nicht: Es war sein eigener Artikel, den der Professor veröffentlichen wollte und in dem er bloß noch in der Danksagung berücksichtigt wurde.
Müller protestierte, zunächst vorsichtig, dann nachdrücklicher. Die Antwort seines Professors: ausweichend, schließlich abwehrend. Es sei sein Projekt, Müllers Beiträge seien hilfreich gewesen, aber nicht autorenbegründend. Für Müller stand mehr auf dem Spiel als eine Zeile auf dem Titelblatt. Die Erstautorenschaft entscheidet über Sichtbarkeit, über Reputation, manchmal über die Chancen auf die nächste Stelle. Wer hier verliert, verliert oft mehr als einen Streit.
Wenn der eigene Professor Erstunterzeichner ist
Schließlich wandte sich Müller an das Ombudsgremium der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Das Verfahren zog sich über mehr als ein Jahr. Am Ende fiel die Empfehlung eindeutig aus: Müllers Beitrag erfülle die Kriterien für eine Autorschaft, heißt es ...
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Kommentare
#1 - Kaktus
Schoen und gut, aber warum hat so ein Verhalten keine Konsequenzen fuer die Täter? Wer gegen Gute Wissenschaftliche Praxis verstösst, zeigt eindeutig, dass man nichts in der Wissenschaft zu suchen hat.
Es sollte klar sein, dass eine Zweitautorenschaft heutzutage keinen Wert mehr hat. Erst- oder Letztautor sind die Währung und dafür gehen Wissenschaftler auch gerne mal zu weit.
Solch ein Verhalten legen schon Doktoranden an den Tag. Deren Betreuer lassen Fehlverhalten gegen GWP durchgehen.
Warum gab es keine Klage gegen Urheberrechtsverletzung? Plagitat? Ideenklau?
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