Das U-Boot ist gesunken
Auf Druck der Hochschulen streicht die KMK die Pflicht zur Lehrverfassung.
ENDE SEPTEMBER HATTE ich berichtet, dass sich in der Musterrechtsverordnung zur Akkreditierung ein U-Boot befand. Ein Passus, der überraschend dort aufgetaucht und doch zunächst von vielen übersehen worden war – die Verpflichtung der Hochschulen zu einer Lehrverfassung. Zitat aus Paragraph 17: „Die Hochschule verfügt über eine Lehrverfassung, die sich in ihren Studiengängen widerspiegelt.“
Trockener Satz, große Wirkung. Keine Akkreditierung mehr ohne Lehrverfassung, genauer: keine Systemakkreditierung, auf die zumindest die größeren Hochschulen spitzen, weil sie sich damit die externe Akkreditierung von Studiengängen sparen können.
Das Problem: Es handelte sich lediglich um einen Entwurf, und schon damals stand auf der Kippe, ob die Lehrverfassung es in die Endversion schaffen würde. Sieben Wochen später ist klar: Hat sie nicht. Vor ein paar Tagen haben die Amtschefs in der Kultusministerkonferenz (KMK) die neueste Fassung der Verordnung auf dem Tisch gehabt, doch das Wort "Lehrverfassung" sucht man darin vergeblich. Die KMK hat sie auf der Zielgeraden herausgenommen und durch den Begriff "Lehrleitbild" ersetzt.
Schon viele Wissenschaftsminister und Staatssekretäre hatten skeptisch auf die "Lehrverfassung" geschaut. Doch den Ausschlag gaben am Ende offenbar die Hochschulen, die in der abschließenden Befragungsrunde vor einer ...
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