Keine Reaktion ist auch eine Reaktion
Die Kultusminister behaupten, sie hätten das neue Akkreditierungsverfahren im Dialog mit den Hochschulen beschlossen. Die Realität sah anders aus. Ein Gastkommentar von Gerhard Müller.

DIE STAADE ZEIT, wie wir in Bayern die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr nennen, gab mir wie jedes Jahr die mehr oder minder willkommene Gelegenheit, in der Vorweihnachtszeit liegen gebliebene Unterlagen genauer zu lesen. So zum Beispiel die Botschaft der Kultusministerkonferenz (KMK) mit der Überschrift "KMK beschließt neues und einheitliches Fundament für die Akkreditierung von Studiengängen". Es wird dort davon berichtet, dass die KMK die sogenannte Musterrechtsverordnung zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag beschlossen habe . Zugegeben trockene Kost, die schon vom Titel her im Stapel des Nichtgelesenen bei Hochschullehrern eher unterhalb der spannenderen Dokumente aus Wissenschaft und Lehre gerutscht sein dürfte.
Die KMK lobt in ihrer Mitteilung dann noch den intensiven Beratungs- und Abstimmungsprozess bei der Bearbeitung der Musterrechtsverordnung, der sich bewährt habe. Sie berichtet von einem "dialogorientierten Verfahren", mit dem es die Länder geschafft hätten, alle Partner zu berücksichtigen.
Nach der Lektüre dieser Mitteilung und der damit verbundenen Verordnung reibe ich mir als Mitglied einer bayerischen Universität allerdings verwundert die Augen und frage mich, wie eigentlich auf das in eben diesen ...
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