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Urteil zum Gender Pay Gap: Gerät jetzt die W-Besoldung unter Druck?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein angeblich besseres Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine Besserstellung beim Gehalt. Was bedeutet das für die verhandlungsabhängigen Leistungsbezüge von Professorinnen und Professoren?

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Artikelbild: Urteil zum Gender Pay Gap: Gerät jetzt die W-Besoldung unter Druck?

Sitz des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Foto: Von Ralf Roletschek , Foto auf Wikimedia , CC-BY-NC-ND .

ES IST NICHT die erste Grundsatzentscheidung zum Gender Pay Gap, dafür ist es die bislang deutlichste. Wenn ein Mann beim selben Arbeitgeber mehr verdient als seine Kollegin, obgleich beide die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, begründet dies die Vermutung einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, verkündete das Bundesarbeitsgericht (BAG) vergangene Woche. Es sei denn, der Arbeitgeber kann diese Vermutung mit einer triftigen Begründung widerlegen. So weit, so bekannt. Das Neue aber ist, dass die BAG-Richter klarmachten: Die Begründung, ein Mann habe besser verhandelt als seine Kollegin, gilt nicht.

Vor wenigen Wochen erst hatte das Statistische Bundesamt aktuelle Berechnungen für Deutschland veröffentlicht, denen zufolge Frauen mit vergleichbaren "Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien" wie Männer 2022 im Schnitt sieben Prozent weniger verdienten als ihre männlichen Kollegen. Dass es auch in der akademischen Welt ein ausgeprägtes Gender Pay Gap gibt, hatten zuletzt die Analysen zweier Berliner Universitäten erneut bestätigt. An der Humboldt-Universitäten erhielten ...

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Kommentare

#1 -

Hans Georg Gemuenden | Mi., 22.02.2023 - 12:29
Natürlich gilt die Grundaussage auch für Hochschulen. Was heißt denn: "allein leistungsorientiert, das heißt messbar aufgrund vorgegebener Kriterien in Forschung und Lehre?" Es ist doch so, dass die Höhe der Bezüge in den bisherigen Positionen eine Rolle bei den Verhandlungen spielt. Das sind aber häufig nicht nur Leistungen, die in Lehre oder Forschung erbracht wurden. Aufgrund dieser anderen Leistungen erwartet man vielleicht höhere Drittmitteleinwerbungen, bessere Kontakte in die Industrie oder in Öffentliche Institutionen, insbesondere auch international. Und wegen dieser Leistungen haben die zu Berufenden, die natürlich auch von den Fakultäten auf die Liste gesetzt wurden, weil man sie wünscht und ...

#2 -

Carola Jungwirth | Mi., 22.02.2023 - 15:06
Ich stimme mit Herrn Gemünden überein. Die Grundaussage wird für die Gestaltung der Leistungsbezüge eine Rolle spielen. In den Berufungsverhandlung gilt in der Regel das Angebot, der mitbietenden Hochschule als Maß für die Berechnung der Leistungszulage. Dieses Maß bildet oft Knappheit ab und nicht zwangsläufig Leistung im Sinne von so und so viele Publikationen und so und so viele Drittmittel. Es wird in jedem Fall sehr schwierig werden, Leistungszulagen „knallhart“ zu objektivieren.

#3 -

Florian Bernstorff | Do., 23.02.2023 - 12:22
Gleichzeitig gilt doch mittlerweile, dass die Kriterien für Leistungszulagen für Professor:innen alles andere als willkürlich gesetzt werden können. Die entsprechenden Richtlinien und Ordnungen an den Hochschulen sprechen hierbei für sich. Wichtig ist natürlich zu evaluieren, ob Kriterien auf subtile Weise geschlechtsdiskriminierende Wirkung entfalten. Diese müssen dann natürlich geändert werden.



Dass die GEW gleich einen pauschalen Abgesang auf jede leistungsbezogene Vergütung für Professor:innen anstimmt, schüttet aus meiner Sicht allerdings das Kind mit dem Bade aus. Zurück in die Hochschulhölle der 80er und 90er? Bitte nicht.

#4 -

Naja | Fr., 24.02.2023 - 16:59
An vielen Universitaeten, so auch an meiner, lief und laeuft die Bewilligung von leistungsbezogenen Zulagen so ab: Man stellt einen Antrag auf Zulage in der und der Hoehe und begruendet mit irgendwelchen Leistungen. Der Dekan unterstuetzt (in der Regel). Die Universitaetsleitung bewilligt oder auch nicht. Das Bewilligungs/Ablehnungsschreiben beginnt so: "Nach reiflicher Überlegung und gründlicher Abwägung Ihres Antrages im Verhältnis zu allen anderen Anträgen ist die Universitätsleitung zu dem Schluss gekommen, ..." Diese Art Geblubbere ist das Niveau der Begründung. Die Leitungen von Universitäten sind natuerlich vollstaendig ueberfordert mit der Einschätzung von Leistungen in der Wissenschaft und erst recht überfordert mit ...

#5 -

Überlegung | Fr., 24.02.2023 - 22:32


Ich sehe keinen rechten Ausweg. Leistung in der Forschung ist in verschiedenen Fächern komplett unterschiedlich bewertet, auch in der Lehre gibt es ganz unterschiedliche Traditionen. Professor*innn sind halt überhaupt keine homogene Berufsgruppe. Auch "Forscher*innen" nicht, auch wenn die GEW das wohl gerne so hätte; wenn Forscher ein Beruf ist, kann man eine Forscher*in ja genauso gut in der Linguistik wie der Ethnologie oder Biochemie einsetzen.



Wenn man aber nur innerhalb eines Fachs vergleicht, sind die Fallzahlen viel zu klein, um noch irgendwelche generellen (geschlechterbezogenen) Aussagen treffen zu können.



Mir ist vollkommen schleierhaft, wie man in diesem Umfeld eine Forderung nach ...

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