Kabinettstermin fürs WissZeitVG
Nach monatelanger Ressortabstimmung gibt es endlich eine Einigung im Streit innerhalb der Bundesregierung. Am 27. März könnte das Wissenschaftszeitvertragsgesetz im Kabinett beschlossen werden. Und dann?
JETZT SCHEINT ES wirklich soweit zu sein. Übereinstimmenden Aussagen aus der Ampelkoalition zufolge soll die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) voraussichtlich am 27. März ins Kabinett gehen. In der über Monate festhängenden Ressortabstimmung hätten BMBF, Arbeits- und Wirtschaftsministerium auf Leitungsebene einen Kompromiss erzielt, berichteten Ampelpolitiker am Wochenende. Table Briefings wiederum schrieb am Sonntagabend, ein Ministeriumssprecher habe die Einigung ebenfalls bestätigt. "Exzellente Wissenschaft braucht gute Rahmenbedingungen. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir uns jetzt innerhalb der Bundesregierung auf einen Reformvorschlag für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz verständigt haben", wird Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) zitiert, ohne allerdings einen konkreten Termin für die Kabinettsbefassung zu nennen.
Wie dieser Kompromiss aussehen soll, hatte ich bereits im Februar hier im Blog skizziert: Demzufolge soll der Entwurf im Wesentlichen unverändert ins Kabinett eingebracht werden. Vor allem soll es bei der von SPD und Grünen abgelehnten Befristungshöchstdauer nach der Promotion (vier Jahre plus zwei weitere Jahre mit Anschlusszusage) bleiben, davon könnte auch per Tarifvertrag nicht abgewichen werden.
Im sogenannten Zuleitungsschreiben, mit dem der Gesetzentwurf ins Kabinett geht, soll stattdessen stehen, dass im ...
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