Hochschulfinanzierung in NRW: Svenja Schulze will auch mal Vorreiter sein

Es gehört zu den Ritualen in der Wissenschaftspolitik. Alle paar Jahre unterzeichnen staatliche Hochschulen und Landesregierungen einen Vertrag, wie sie sich ihre weitere Zusammenarbeit vorstellen. Meistens ist die Augenhöhe dabei nur eine scheinbare, denn natürlich wissen die Hochschulen: Nur gegen Zustimmung gibt es Geld.
Jetzt ist wieder einmal Nordrhein-Westfalen an der Reihe. Hier haben Hochschulen und das Ministerium von Svenja Schulze (SPD) gleich zwei miteinander verschränkte Abkommen besiegelt: den so genannten Hochschulentwicklungsplan, der aus Sicht der Landesregierung die strategischen Entwicklungspfade für die NRW-Hochschullandschaft bis 2021 vorgibt. Und die Hochschulvereinbarung, die im Gegenzug die Hochschulbudgets für denselben Zeitraum festlegt.
Diese Nachricht ist nicht nur aufgrund der schieren Größe Nordrhein-Westfalens von bundesweiter Bedeutung, sondern auch weil das Bundesland zuletzt geradezu idealtypisch die gegenwärtigen Konfliktlinien in der deutschen Wissenschaftspolitik abbildete. Zum einen finanziell: Während die Projekt- und Programmgelder explodierten, hielt die Grundfinanzierung der Hochschulen auch in NRW seit vielen Jahren nicht Schritt mit der Inflation, geschweige denn mit den gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen seit Bologna-Reform und Exzellenzinitiative. Zum anderen ideologisch: Nach einer Phase, in der die Wissenschaftspolitik immer nur in eine Richtung, nämlich: mehr Autonomie für die Hochschulen, zu gehen schien, schien Schulzes Rhetorik seit ihrem Amtsantritt 2010 in eine andere Richtung ...
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