Die Suche nach der neuen NC-Formel
Nach dem Medizin-Urteil diskutieren die Kultusminister über die Zukunft der Zulassungsverfahren. Zwei Knackpunkte werden die Verhandlungen bestimmen.

DER ZEITPLAN IST ehrgeizig. Bis Mai sollen die Wissenschaftsministerien der Länder für ihre Chefs die Grundzüge eines neuen Staatsvertrages zur Medizin-Studienplatzvergabe erarbeiten. Beine macht ihnen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das kurz vor Weihnachten die bisherigen Regelungen für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte.
Zwei Knackpunkte werden die Verhandlungen bestimmen. Nummer eins: die Wartezeitquote. Bislang gehen 20 Prozent der Studienplätze an die Bewerber, die am meisten Geduld hatten. Konkret: bis zu 15 Semester Geduld. Zu lang, maximal acht Semester sind zumutbar, sagen die Richter. Klingt einleuchtend. Doch was wird aus all jenen, die bei Inkrafttreten der Reform schon jenseits der acht Semester sind? Fliegen die raus, und zwar ohne Studienplatz? >>
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