Selbstverständlich wichtig
Arbeitgeber und Hochschulen formulieren Regeln zu Industriepromotionen. Deren Neuigkeitswert ist gering – das Signal dafür überfällig.
EIGENTLICH SOLLTE DAS Positionspapier gar nicht nötig sein. Es betont Selbstverständliches. Das Promotionsrecht obliege ausschließlich den promotionsberechtigten Hochschulen, schreiben Arbeitgeber, Hochschulrektorenkonferenz und Stifterverband in ihrer gemeinsamen Wortmeldung, die gestern veröffentlicht wurde. Die Liste der vermeintlichen Trivialitäten setzt sich fort: Alle Recht und Pflichten im Promotionsverfahren regle die jeweilige Promotionsordnung verbindlich. Und ob ein Doktorand und sein Forschungsthema überhaupt angenommen werden, liege ganz allein bei der Hochschule.
Warum das Positionspapier trotzdem überfällig ist? Weil die sogenannten Industriepromotionen, denen sich BDA, BDI HRK und Stifterverband widmen, in Verruf geraten sind. Deren Idee scheint verlockend: Unternehmen finanzieren Doktoranden, deren Projekte sich dann an den Forschungsinteressen der Unternehmen orientieren. Im Idealfall erhält das Unternehmen zweierlei: neue Erkenntnisse und die Loyalität eines hochqualifizierten Nachwuchsforschers.
Doch was bekommt die Uni im Gegenzug? Genau hier setzte im vergangenen Jahr die Kritik der im TU9-Verband organisierten Technischen Universitäten an: Es sei "irritierend, dass in jüngerer Zeit vermehrt Personalmanager aus der Wirtschaft das Promotionsversprechen als nützliches Werbeinstrument entdeckt haben". Sie verschleierten, dass die Abnahme der Promotion bei der Hochschule liegen muss und ließen die Bewerber über die konkrete Betreuungssituation im Unklaren. ...
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