So war das nicht gedacht
Um den Länder-Proporz zu wahren, werden die für bedürftige Kinder vorgesehenen 500 Millionen für digitale Endgeräte nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt und nicht nach Bedarf. Das vertieft die digitale Spaltung und verhindert echte Chancengleichheit. Ein Gastbeitrag von Ernst Dieter Rossmann.

Foto: Pixabay.
DIE ABSICHT WAR unbedingt löblich, als der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 22. April diesen Jahres auf Initiative der SPD ein 500 Millionen Euro-Programm des Bundes zur "Sofortausstattung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern" beschloss. Die Beteiligten hatten so einen dramatischen Mangel an Chancengleichheit aufgespürt und politisch aufgegriffen: die Grundversorgung aller Kinder mit digitalen Endgeräten, um die Teilnahme an digitalen Lernangeboten überhaupt möglich zu machen. Hinzu kommen die Erweiterung ihrer Lernwelten und die digitale Ertüchtigung der Schulen.
Nachdem sich die 250 Euro als Zuschuss für die rund zwei Millionen Kinder und Jugendlichen in den Bedarfsgemeinschaften in der Umsetzung sehr schnell als blauäugig herausgestellt hatten, sollte die Verteilung nach Bedürftigkeit durch die Schulleitung vor Ort erfolgen, die ja schließlich, so die Argumentation der Verantwortlichen, die Bedarfslagen an ihren Schulen und bei ihren SchülerInnen am besten kennen würden.
Damit war jedoch die Rutschbahn in ein Verteilungsdestaster eingeschlagen, das immer weiter weg von dem ...
Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels
Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.
Kommentare
#1 - Es wäre so einfach:Mittel zum Aufstocken des Bildung und…
Mittel zum Aufstocken des Bildung und Teilhabe Paket stecken (der Name ist Programm!).
Die digitalen Medien die für die schulische Nutzung benötigt werden, förderfähig machen und den Kommunen/Schulträgern auf Basis bestehender, lange funktionierender Prozesse die Fördermittel zukommen lassen.*
Es ist sowieso überfällig: Schon vor Corona haben Sozialgerichte geurteilt, dass diese Mittel gefördert werden müssen, wenn es sich Familien nicht leisten können.
*Es gab Kommunen die das schon vor Jahren gemacht haben, bis sie gestoppt wurden => weil nicht förderfähige Lernmittel (laut Definition Bildung und Teilhabe Paket). Es sind dann meist die leistungsfähigen Eltern in einer Solidargemeinschaft ...
Neuen Kommentar hinzufügen