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Verwaltungsgericht Mainz: Präsenzpflicht für Grundschüler ist rechtens

Richter nennen Hygienekonzept des Landes "umfassend" und "effektiv".

GRUNDSCHULKINDER KÖNNEN in der aktuellen Phase der Pandemie zum Schulbesuch grundsätzlich verpflichtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss verkündet.

Rheinland-Pfalz hatte am 22. Februar die Grundschulen und die Unterstufe der Förderschulen wieder geöffnet. Am 8. März kamen die Klassenstufen 5 und 6 dazu, die weiteren Jahrgänge sollen an diesem Montag folgen. In allen Fällen gilt die Präsenzpflicht.

Dagegen hatte eine Mutter für ihre Grundschulkinder Rechtsschutz beantragt. Sie sah sich durch die Vorschrift in ihren Grundrechten verletzt, weil Grundschüler aufgrund ihres Alters die Abstandsregeln kaum einhalten könnten. Auch sei die neu aufgetretene Virusmutation für Kinder sehr viel gefährlicher, der sechsjährige Sohn sei an Asthma erkrankt.

Doch die Verwaltungsrichter befanden: Die Präsenzpflicht sei nicht rechtswidrig. Der dem Land eingeräumte Ermessensspielraum sei nicht überschritten, die Verpflichtung der Regierung zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit werde nicht verletzt. Das Hygienekonzept des Kultusministeriums nannten die Richter "umfassend" und "effektiv", dadurch trage das Land auch anderen grundrechtlich geschützten Freiheiten Rechnung. Zudem könnten Schüler der Risikogruppe per Attest die Befreiung von der Präsenzpflicht erreichen.

Auch den Gleichheitsgrundsatz sah das Verwaltungsgericht nicht verletzt dadurch, dass Schüler ab der fünften Klasse bis zum 8. März noch nicht wieder zur Schule gehen mussten. Die Richter verwiesen auf einen erhöhten Betreuungsbedarf für Grundschüler und einen aus diesem Grund "regelmäßig" weniger effektiven Fernunterricht bei jüngeren Kindern, dies stelle bei "summarischer Prüfung" einen plausiblen Grund für die Differenzierung dar.

Ministerin Hubig: "Bildung gelingt am besten in Präsenz"

Womit das Verwaltungsgericht Mainz wie schon zu vor das in Berlin eine eindeutige Linie zwischen jüngeren Schülern (bis Klasse vier) und älteren zieht. Die Berliner Richter hatten die andere Behandlung jüngerer Kinder auch mit der als geringer einzuschätzenden Ansteckungsgefahr begründet.

Aus dem rheinland-pfälzischen Bildungsministerium hieß es auf Anfrage, der Beschluss sei im einstweiligen Verfahren ergangen und nicht in der Hauptsache, weshalb das Ministerium ihn ebenso wie Urteile an sich nicht kommentiere.

Zur schrittweisen Öffnung der Schulen allgemein sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD), kein Kind dürfe Verlierer der Pandemie werden. "Für mich ist ganz klar: Bildung gelingt am besten in Präsenz. Wir in Rheinland-Pfalz gehen den Weg zu mehr Präsenz – zusammen mit den anderen Ländern - vorsichtig und mit Augenmaß." Die Rückkehr in den Präsenzunterricht geschehe unter höchsten Hygienestandards: "Wechselmodell, um den Abstand zu wahren, Maskenpflicht für alle – auch im Unterricht, klares Lüftungskonzept und feste Lerngruppen. Die Präsenzpflicht folgt dabei aus der Schulpflicht." Diese trage unmittelbar dazu bei, dass alle Kinder die gleichen Bildungschancen hätten und dass keinem Kind weitere Nachteile entstünden. "Deshalb sind Präsenz- und Schulpflicht so wichtig."

Die an der Verhandlung nicht beteiligte Bildungsanwältin Sibylle Schwarz sagte auf Anfrage, die Mainzer Gerichtsentscheidung sei nachvollziehbar. Wie infektiös Kinder und Jugendliche wirklich seien, stehe noch im Streit. Insofern seien schrittweise und jahrgangsabgestufte Öffnungen rechtlich nicht zu beanstanden. "Trotz der Belastungen für alle können Jugendliche mit digitaler Schule besser umgehen als jüngere Kinder in der Grundschule. Ein sachlicher Grund ist also da, der Ermessenspielraum wurde nicht überschritten." Wichtig sei auch: "Individuelle Risiken finden Berücksichtigung, nämlich durch die Befreiung von der Präsenzpflicht im Einzelfall."


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