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Verwaltungsgericht Mainz: Präsenzpflicht für Grundschüler ist rechtens

Richter nennen Hygienekonzept des Landes "umfassend" und "effektiv".

GRUNDSCHULKINDER KÖNNEN in der aktuellen Phase der Pandemie zum Schulbesuch grundsätzlich verpflichtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss verkündet.

Rheinland-Pfalz hatte am 22. Februar die Grundschulen und die Unterstufe der Förderschulen wieder geöffnet. Am 8. März kamen die Klassenstufen 5 und 6 dazu, die weiteren Jahrgänge sollen an diesem Montag folgen. In allen Fällen gilt die Präsenzpflicht.

Dagegen hatte eine Mutter für ihre Grundschulkinder Rechtsschutz beantragt. Sie sah sich durch die Vorschrift in ihren Grundrechten verletzt, weil Grundschüler aufgrund ihres Alters die Abstandsregeln kaum einhalten könnten. Auch sei die neu aufgetretene Virusmutation für Kinder sehr viel gefährlicher, der sechsjährige Sohn sei an Asthma erkrankt.

Doch die Verwaltungsrichter befanden : Die Präsenzpflicht sei nicht rechtswidrig. Der dem Land eingeräumte Ermessensspielraum sei nicht überschritten, die Verpflichtung der Regierung zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit werde nicht verletzt. Das Hygienekonzept des Kultusministeriums nannten die Richter "umfassend" und "effektiv", dadurch trage das Land auch anderen grundrechtlich geschützten Freiheiten Rechnung. Zudem könnten Schüler der Risikogruppe per Attest die Befreiung von der Präsenzpflicht erreichen.

Auch den Gleichheitsgrundsatz sah das Verwaltungsgericht nicht verletzt dadurch, ...

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