Bundesverfassungsgericht erklärt Corona-Notbremse inklusive Schulschließungen für zulässig
Die Maßnahmen seien "in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Heute Mittag beraten Bund und Länder über neue Schritte zur Corona-Eindämmung.

Der Sitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Foto: Nicola Quarz , CC BY-SA 2.0 .
DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat heute mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die im April beschlossene Bundesnotbremse zurückgewiesen, darunter auch zwei, die sich gegen Schulschließungen und Wechselunterricht gewandt hatten.
Zwar erkenne das Verfassungsgericht "erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung" an, teilte der Erste Senat des Gerichts mit, und in dieses Recht hätten die Maßnahmen seit Beginn der Schulschließungen "in schwerwiegender Weise" eingegriffen. Doch habe zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Bundesnotbremse ein dynamisches Infektionsgeschehen geherrscht, außerdem habe die Impfkampagne damals erst begonnen gehabt – so dass die "überragende(n) Gemeinwohlbelange in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit und für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystem" so groß gewesen seien, dass nach der "seinerzeit vertretbaren Einschätzung des Gesetzgebers" auch Schulschließungen gerechtfertigt gewesen seien.
Schon heute Mittag sind Bundeskanzlerin Merkel, ihr designierter Nachfolger Scholz und die Ministerpräsidenten zu einer Telefonkonferenz verabredet, um erste Konsequenzen aus den Gerichtsbeschlüssen zu ziehen und möglicherweise eine neue Bundesnotbremse ...
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