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Ukraine-Flüchtlinge: Warum die Kultusminister nicht beherzter Hilfen fordern

Bund und Länder müssten längst über ein großes Hilfsprogramm für Schulen verhandeln, um diesen bei ukrainischen Geflüchteten zu helfen. Dass sie es nicht tun, hat womöglich einen ernüchternden Grund. Ein Kommentar.

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Artikelbild: Ukraine-Flüchtlinge: Warum die Kultusminister nicht beherzter Hilfen fordern

Illustration (Ausschnitt): Gerd Altmann / Pixabay.

GUT 20.000 KINDER UND JUGENDLICHE aus der Ukraine sind bis Ende vorvergangener Woche in Deutschlands Schulen angekommen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) kündigte an, künftig im Wochentakt neue Zahlen zu veröffentlichen.

Denn es dürften bald deutlich mehr werden. Zum einen müssen sich viele der gerade geflüchteten Familien erst sortieren. Die Anmeldung bei den Behörden gehört nach den traumatischen Erfahrungen für die meisten sicher nicht zu den Prioritäten. Vor allem aber dürfte der berichtete Rückgang der Neuankömmlinge in den vergangenen Tagen trügen. Die Wege aus dem Kriegsgebiet werden gefährlicher und komplizierter, doch das wird die Menschen, die sich in Sicherheit bringen wollen, höchstens vorübergehend aufhalten.

Die Größenordnung, auf die sich Deutschlands Bildungssystem einstellen sollte

Wenn die Schätzungen von EU-Spitzenpolitikern stimmen und im Laufe der nächsten Wochen und Monate acht Millionen Ukrainer nach Westen gehen, würde das auf Deutschland bezogen anderthalb, zwei Millionen Geflüchtete bedeuten, darunter mindestens 400 000 Schüler*innen. Das ist die Größenordnung, auf die sich Deutschlands ...

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Kommentare

#1 -

Dieter Hölterhoff | Mi., 06.04.2022 - 16:27
Es ist wirklich sehr interessant, dass jetzt unter den ukrainischen Flüchtlingen Lehrkröfte entdeckt werden. Donnerlittchen. Wo sind denn die aus dem Iran, Irak, Afghanistan, usw., denen die deutsche Bildungsbürokratie die Anerkennung wenn nicht nur erschwert sondern verweigert? Haben nicht die Kinder auch ein Recht aus Unterricht in der Muttersprache? Was ist dass den für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit hinsichtlich von Flüchtlingen 1. und 2. Klasse!

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