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Großer Aufwand für wenige Vertragsmonate

Die Erkenntnisse der offiziellen Evaluation des WissZeitVG sind wichtig. Das gilt allerdings auch für die Fragen, die sie auslässt. Ein Gastbeitrag von Lisa Janotta und Tilman Reitz.

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Artikelbild: Großer Aufwand für wenige Vertragsmonate

Foto: form/Pxhere , CCO.

DIE VOM BMBF beauftragte Evaluation des 2016 erneuerten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beantwortet eine begrenzte Frage mit großer Detailtiefe. Gemäß Ministeriumsvorgabe hat die Studie "Erkenntnisse über die Vertragslaufzeiten" befristet beschäftigten wissenschaftlichen Personals "sowie über die Gestaltung der individuellen Vertragsdauer in der Praxis" gewonnen. So sollte vor allem geprüft werden, ob die mit der Novelle bezweckte Reduktion extremer Kurzzeitbefristungen erreicht worden ist.

Weitere Fragen wurden dezidiert ausgeschlossen, da sie nach Ansicht der Autor*innen vom HIS-Institut für Hochschulentwicklung und der InterVal GmbH "weit über den Wirkungsrahmen des WissZeitVG" hinausreichten. Das Kernthema wurde dagegen mit einer Erhebung von Verwaltungsdaten und ergänzenden Befragungen umfassend untersucht. Wir haben die Ergebnisse näher betrachtet und mit einer eigenen Evaluation verglichen, die aus unserem Netzwerk hervorgegangen ist. Zu dieser alternativen Evaluation hatten wir uns entschlossen, weil uns schon in der Ausschreibung die Fragestellung des BMBF deutlich zu eng schien .

Uns interessiert daher nicht nur, inwiefern die offizielle Evaluation unsere eigenen, für das WissZeitVG eher ungünstigen Ergebnisse bestätigt und was sie darüber hinaus ans Licht ...

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Kommentare

#1 -

Ein Wissenscha… | Mi., 25.05.2022 - 13:08
Liebe Frau Janotta, lieber Herr Reitz, mal ganz unabhängig davon, dass man einer empirischen Untersuchung (und die "offizielle" Evaluation ist so eine) nur schwer vorwerfen kann, dass sie keine oder unzureichende Antworten auf Fragen enthält, die gar nicht ihr Gegenstand waren: besteht Ihrerseits die Absicht, Ihre empirische Untersuchung einem Peer Review zu unterziehen? Viele Grüße und herzlichen Dank für Ihren Beitrag hier und mit der "alternativen" Untersuchung.

#2 -

Ein anderer Wi… | Mi., 25.05.2022 - 19:13
Das wäre wohl die erste Evaluation, die einem "Peer Review" unterzogen wird. Mir wäre neu, dass es eine solche bei den "offiziellen" Evaluationen jemals gegeben hätte. Sonst wäre einem begnadeten Wissenschaftssoziologen vielleicht aufgefallen, dass die Grundaussage, ein Gesetz zur Befristung von Arbeitsverträgen ermöglicht die Befristung von Arbeitsverträgen, wenig zu dem eigentlich zu evaluierenden Sachverhalt beiträgt: ob ein Sonderbefristungsrecht in Wissenschaft und Forschung seinen vermeintlichen Zweck, die Qualität der Wissenschaft zu steigern, erfüllt. Aber nur zu: Sie können gerne peer reviewen.

#3 -

Michael Liebendörfer | Do., 26.05.2022 - 02:13
Spannend wäre ja schon gewesen, die nur zwischenzeitlich etwas länger laufenden Verträge genauer zu untersuchen. Ich kenne die Lückenstopferei, bei der man verdiente Mitarbeitende, die über die 6-Jahres-Grenze gekommen sind, zwischen Drittmittelprojekten hin- und herschiebt, weil man nicht einfach noch drei Jahre aus Landesmitteln dranhängen kann. Vielleicht hat die etwas damit zu tun? Geänderte Regeln verlangen ja manchmal nach gesteigerter Kreativität.



Im Übrigen lassen beide Evaluationsperspektiven außer acht, wie sich das Gesetz für jene auswirkt, die die Wissenschaft verlassen haben. Angesichts des großen Überangebots an wissenschaftlichem Nachwuchs in einigen Fächern regelt das WissZeitVG doch, dass diese Leute nicht dauerbefristet konkurrieren ...

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