Großer Aufwand für wenige Vertragsmonate
Die Erkenntnisse der offiziellen Evaluation des WissZeitVG sind wichtig. Das gilt allerdings auch für die Fragen, die sie auslässt. Ein Gastbeitrag von Lisa Janotta und Tilman Reitz.

Foto: form/Pxhere , CCO.
DIE VOM BMBF beauftragte Evaluation des 2016 erneuerten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beantwortet eine begrenzte Frage mit großer Detailtiefe. Gemäß Ministeriumsvorgabe hat die Studie "Erkenntnisse über die Vertragslaufzeiten" befristet beschäftigten wissenschaftlichen Personals "sowie über die Gestaltung der individuellen Vertragsdauer in der Praxis" gewonnen. So sollte vor allem geprüft werden, ob die mit der Novelle bezweckte Reduktion extremer Kurzzeitbefristungen erreicht worden ist.
Weitere Fragen wurden dezidiert ausgeschlossen, da sie nach Ansicht der Autor*innen vom HIS-Institut für Hochschulentwicklung und der InterVal GmbH "weit über den Wirkungsrahmen des WissZeitVG" hinausreichten. Das Kernthema wurde dagegen mit einer Erhebung von Verwaltungsdaten und ergänzenden Befragungen umfassend untersucht. Wir haben die Ergebnisse näher betrachtet und mit einer eigenen Evaluation verglichen, die aus unserem Netzwerk hervorgegangen ist. Zu dieser alternativen Evaluation hatten wir uns entschlossen, weil uns schon in der Ausschreibung die Fragestellung des BMBF deutlich zu eng schien .
Uns interessiert daher nicht nur, inwiefern die offizielle Evaluation unsere eigenen, für das WissZeitVG eher ungünstigen Ergebnisse bestätigt und was sie darüber hinaus ans Licht ...
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Kommentare
#1 - Liebe Frau Janotta, lieber Herr Reitz, mal ganz unabhängig…
#2 - Das wäre wohl die erste Evaluation, die einem "Peer…
#3 - Spannend wäre ja schon gewesen, die nur zwischenzeitlich…
Im Übrigen lassen beide Evaluationsperspektiven außer acht, wie sich das Gesetz für jene auswirkt, die die Wissenschaft verlassen haben. Angesichts des großen Überangebots an wissenschaftlichem Nachwuchs in einigen Fächern regelt das WissZeitVG doch, dass diese Leute nicht dauerbefristet konkurrieren ...
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