Auf die Kanzlerin kommt es an!
Warum es gut ist, dass die kurze Phase monokratischer Hochschulleitungen überwunden wurde. Ein Gastbeitrag
von Hans-Gerhard Husung.

Hans-Gerhard Husung (SPD) war Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung in Berlin und von 2011 bis 2016 Generalsekretär der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Foto: privat.
WENN DER ALTPRÄSIDENT von zwei Exzellenzuniversitäten zur Feder greift, ist ihm Aufmerksamkeit sicher. In der FAZ vom 11. Mai 2022 stellte Dieter Lenzen "Paradoxien im Kanzleramt" fest und leitete daraus Reformvorschläge für die Position des Hochschulkanzlers ab. Bereits beim Versuch einer Ursachenanalyse der misslichen finanziellen Lage der Universität Halle wird die Methode deutlich: konsequente Komplexitätsreduktion um der klaren Botschaft willen. "Wer die Verantwortung hat, entscheidet", womit Lenzen "im klarsten Fall" den Präsidenten oder die Präsidentin meint als Dienstvorgesetzte der Kanzler oder Kanzlerinnen.
Um die Frage nach der Fachkompetenz von monokratischem Präsidenten und Präsidentin in Haushalts-, Personal- und Rechtsangelegenheiten gar nicht erst aufkommen zu lassen, gliedert Lenzen die Finanzverantwortung zusammen mit dem Kanzler als Beauftragter für den Haushalt aus dem Präsidium aus und schiebt sie dem Hochschulrat zu. Der allein soll die Kanzlerin oder den Kanzler kontrollieren und folglich auch über die Besetzung der Kanzlerposition als klassische Verwaltungsleitung entscheiden; die Bestellung erfolgt dann, wenn ...
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