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Ausrede Datenschutz

Deutschland hinkt hinterher bei der Nutzung von Forschungsdaten. Oft muss dafür das Europarecht als Begründung herhalten. Die Ampelkoalition will der Wissenschaft jetzt mit einem neuen Gesetz mehr Spielraum verschaffen. Kann das gelingen?

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Artikelbild: Ausrede Datenschutz

Bild: Gerd Altmann / pixabay.

MAN STELLE SICH VOR, jeder Bürger hätte eine individuelle Daten-ID, und die Arbeitsagenturen würden sie genauso zum Abspeichern seiner Daten nutzen wie die Krankenkassen oder die Hochschulen. In Deutschland spräche man schnell vom "gläsernen Bürger", in manch anderem Land von einer gelungenen Verknüpfung unterschiedlicher Datenbanken. Die gerade für die Forschung völlig neue Möglichkeiten eröffnen würde.

Die Mentalitäten unterscheiden sich, die Rechtslage dagegen nicht. Seit 2018 gilt in der gesamten Europäischen Union dieselbe Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO. Doch während in Skandinavien, Österreich oder anderen Ländern Wissenschaftler zu Forschungszwecken Zugang zu vielen Daten von Ämtern, Behörden oder Unternehmen erhalten, wird ihnen dieser in Deutschland noch allzu oft mit Verweis auf den Datenschutz verwehrt. Obwohl man die Daten so verpacken kann, dass kein Rückschluss auf die Identität einzelner Personen möglich ist.

Das hat Folgen. Je weiter die Digitalisierung fortschreitet, je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto veritabler wird Deutschlands Rückstand als Forschungsstandort. Als Biontech den Aufbau eines Forschungszentrums in Großbritannien ankündigte, sagte Firmenchef Ugur ...

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