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Arbeitszeiterfassung: BMBF will Ausnahmen für Forschung und Lehre

"Ambitionierte Wissenschaft" dürfe nicht durch bürokratische Hürden ausgebremst werden, fordert das Ministerium von Bettina Stark-Watzinger – und plädiert für geltende "Regelungssystematik" als Vorbild.

BUNDESFORSCHUNGSMINISTERIN Bettina Stark-Watzinger (FDP) setzt sich in der Bundesregierung für eine flexible Anwendung der geplanten Arbeitzeiterfassung in der Wissenschaft ein.

 

Urteilen von Europäischem Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht (BAG) folgend werkelt das Bundesarbeitsministerium seit Monaten an einer Novelle des Arbeitszeitgesetzes. So hatte das BAG im September 2022 festgestellt, dass der EU-Gesetzgebung folgend Arbeitgeber auch in Deutschland die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen müssten. Zuletzt hatte das BMAS den Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. 

 

Wörtlich heißt es in dem Entwurf, der Arbeitgeber sei "verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen". Die Arbeitszeitnachweise müssten für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Und weiter: Wenn die Aufzeichnung durch die Arbeitnehmer erfolge und der Arbeitgeber auf die Kontrolle der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichte, "hat er durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu Dauer und Lage der Arbeits- und Ruhezeiten bekannt werden".

 

Eine BMBF-Sprecherin erklärt nun auf Anfrage: "Aus Sicht des Bundesforschungsministeriums ist auf eine praxistaugliche Umsetzung der Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung, die sich aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie ergibt, mit besonderem Augenmaß zu achten. Ambitionierte Wissenschaft darf nicht durch bürokratische Hürden ausgebremst werden." Die EU-Arbeitszeitrichtlinie biete "gute Ansatzpunkte für eine ausgewogene Anwendung, die die spezifischen Belange von Wissenschaft und Forschung berücksichtigt". Bereits jetzt sehe das Arbeitszeitgesetz Regelungen vor, die den Besonderheiten eines Arbeitens im Bereich der Forschung und Lehre Rechnung trügen. "Dieser Regelungssystematik sollte auch bei den jetzt anstehenden Neuerungen Rechnung getragen werden."

 

GEW: "Ausnahmen werden mit
uns nicht zu machen sein"

 

Derzeit sieht der BMAS-Gesetzentwurf allerdings nur dann Ausnahmeregelungen vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sie gemeinsam "in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags" in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung" festhalten. Dann kann beispielsweise die Aufzeichnung der Arbeitszeiten nichtelektronisch oder auch bis zu sieben Tage im Nachhinein erfolgen, auch können dann Arbeitnehmer "wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit" von der Erfassung ausgenommen werden. 

 

Dem hatte der Vizevorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Andreas Keller, bereits eine Absage erteilt. "Das wird mit uns nicht zu machen sein", bestätigte er auf Anfrage noch einmal.

 

Doch bezieht sich der Vorstoß des BMBF offenbar auf Paragraph 14 des Arbeitszeitgesetzes in seiner geltenden Fassung. Unter der Überschrift "Ausnahmen in besonderen Fällen" werden "Forschung und Lehre" explizit erwähnt – allerdings nicht im Zusammenhang mit der Zeiterfassung, die ja bislang im Gesetz gar nicht festgelegt ist. Paragraph 14 des geltenden Arbeitszeitgesetzes ermöglicht unter anderem die vorübergehende Nichteinhaltung von Ruhezeiten und die zeitweise Überschreitung der zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit.

 

Klar ist bereits jetzt, dass die Regelungen der Novelle nur für angestellte Beschäftigte in der Wissenschaft gelten werden. Verbeamtete Professorinnen und Professoren sind von der Zeiterfassung ausgenommen.


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Kommentare: 13
  • #1

    Karla K. (Montag, 24 April 2023 16:51)

    Da schiene die Hochschulleitungs-Flexibilisierungs-Lobby dann ja wieder ein Sprachrohr gefunden zu haben, um der Ausbeutung des befristet beschäftigten wissenschaftlichen Nachwuchses noch weniger Regelungen entgegenzusetzen ... wer profitiert?

    Hinsichtlich der geplanten Regelung: "auch können dann Arbeitnehmer 'wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit' von der Erfassung ausgenommen werden" ist die Begründung sehr spannend, da damit der betroffene Personenkreis recht überschaubar sein könnte:

    "Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können die Tarifvertragsparteien die Arbeitgeber von der Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit ausnehmen. Dies gilt in Bezug auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die gesamte Arbeitszeit (Dauer und Lage) wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann. Der Wortlaut übernimmt die Formulierung aus Artikel 17 Absatz 1 der Arbeitszeitrichtlinie, die für den so definierten Personenkreis Abweichungen von der Richtlinie ausdrücklich zulässt.

    Dabei ist die Rechtsprechung des EuGH zu beachten. Der Gerichtshof hat entschieden, dass Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 2003/88 für Arbeitnehmer gilt, deren gesamte Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann (Urteile vom 7. September 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C 484/04, EU:C:2006:526, Rn. 20, und vom 14. Oktober 2010, Union syndicale Solidaires Isère, C 428/09, EU:C:2010:612, Rn. 41).

    Die Voraussetzungen für die Anwendung der Regelung in § 16 Absatz 7 Nummer 3 ArbZG können etwa bei Führungskräften, herausgehobenen Experten oder Wissenschaftlern gegeben sein, die nicht verpflichtet sind, zu festgesetzten Zeiten am Arbeitsplatz anwesend zu sein, sondern über den Umfang und die Einteilung ihrer Arbeitszeit selbst entscheiden können. Aufgrund ihrer Sachnähe können die Tarifvertragsparteien oder auf Grund eines Tarifvertrags die Betriebspartner festlegen, für welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Voraussetzungen zutreffen."

    Und ansonsten: Für beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter:innen jenseits der Professur gibt es mitunter bereits heute landesgesetzliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung, und keiner regt sich auf.

  • #2

    Th. Klein (Montag, 24 April 2023 17:24)

    Mal etwas umformuliert:

    "Aus Sicht des BundesWIRTSCHAFTsministeriums ist auf eine praxistaugliche Umsetzung der Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung, die sich aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie ergibt, mit besonderem Augenmaß zu achten. Ambitionierte WIRTSCHAFT darf nicht durch bürokratische Hürden ausgebremst werden."

    Wieso kann Wissenschaft denn immer eine Sonderrolle für sich reklamieren??? Da kann doch jeder kommen ...

  • #3

    na ja (Montag, 24 April 2023 20:28)

    Eine völlig absurde Regelungswut. Will man wiss. Mitarbeiter, die theoretisch arbeiten, etwa in der Mathematik, und die beim Duschen oder nachts vor dem Einschlafen oder im Kino oder beim Frühstücken über den Beweis eines Theorems nachdenken, so wie man das eben als Mathematiker tut, zukünftig dazu anhalten, ihre Nachdenkzeit schriftlich zu erfassen? Und nachdenken dürfen sie nur noch, wenn sie Ruhephasen einhalten? Was für ein bodenloser Unfug! Auf solche Ideen kann man nur kommen, wenn man rein gar nichts versteht von kreativem, wiss. Arbeiten. Es tummeln sich zuviele Leute auf Mitarbeiterpositionen, die tumbe Routineaufgaben erledigen und nicht wissen, was Forschung tatsächlich bedeutet. Für solche Leute mag Zeiterfassung sinnvoll sein - nur mit eigenständig betriebener Wissenschaft hat deren Tätigkeit in Wirklichkeit nichts zu tun.

  • #4

    DW (Montag, 24 April 2023 21:21)

    Na sicherlich. Hier geht es doch nur darum, zu kaschieren, wie absurd hoch der Workload in der Wissenschaft ist, wie unterbezahlt das deutsche System ist.
    Ich hoffe, das BMBF kommt mit diesem Mist nicht durch. Selbst schuld, wenn man immer nur auf Ausbeutung setzt.

  • #5

    WiMi (Dienstag, 25 April 2023 01:20)

    Wieso soll es problematisch sein, sich als Wissenschaftler:in (mit heutzutage hunderten digitalen Anwendungen und Schnittstellen) in ein Arbeitszeiterfassungsprogramm einzuwählen?

    Die Realität ist: Die Lehre wird auf viel zu hohen Deputaten durchgedrückt. Forschungsoutput wird vielfach durch Überstunden der WiMis maximiert.

    Wenn die 10-20 Überstunden, die WiMis im Wochendurchschnitt leisten, erfasst würden, hätten die Unis ein Problem. Nicht nur könnten sich sofort tausende befristet beschäftigte WiMis auf unbefristete Stellen einklagen, da ihnen nicht die zustehende Zeit zur eigenen Wiss. Qualifikation zugestanden wird. Auch müssten die Unis Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen, Arbeitsbelastungen reduzieren und mehr Personal einstellen.

    Das BMBF will lieber gar nicht genau wissen, in welchem Umfang das staatlich angestellte Wissenschaftspersonal seit Jahrzehnten um seine Arbeitszeit betrogen wird. Es wird ein böses Erwachen geben.

    Schon kurios, was die Regierung alles tut, um bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verhindern! Von der FDP-Ministerin ist - wie auch schon beim WissZVG - zu den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag offenbar nichts zu erwarten. Die Ausbeutung und Prekarisierung soll weitergehen, na toll. Bitte zurücktreten!

  • #6

    Django (Dienstag, 25 April 2023 09:00)

    @ Karla: "Wissenschaftlern [...], die [...] über den Umfang [...] ihrer Arbeitszeit selbst entscheiden können"

    Was bei WiMi im Angestelltenverhältnis nicht erfüllt ist. Für diesen Personenkreis gilt die tarifliche Arbeitszeit, ggf. anteilig, wenn keine Vollzeitbeschäftigung gegeben ist.

    Dass man sich als WiMi die Arbeitszeit ggf. selbst einteilt (z.B. weil man an einem Paper sitzt und gerade "einen Lauf hat") oder äußere Zwänge die Zeit definieren (Betreuung von langlaufenden Versuchen o.Ä.), steht auf einem anderen Blatt.

  • #7

    Dr. Luzia Vorspel (Dienstag, 25 April 2023 11:28)

    Und was ist mit angestellten Professor:innen und verbeamteten Wissenschaftler:innen, die keine Professur haben, z. B. Akademische Rät:innen etc.?

  • #8

    Elisabeth (Mittwoch, 26 April 2023 11:33)

    Mitarbeiter, die in EU oder ESF Projekten kalkuliert sind und eingesetzt werden und nicht ausschließlich für diese Projekte arbeiten, haben eine 100% Zeitaufschreibung zu führen. Andernfalls können ihre Kosten nicht abgerechnet werden. Meinses Wissens gilt das auch für Professorinnen und Professoren.

  • #9

    Forschungsreferent (Mittwoch, 26 April 2023 14:30)

    Ambitionierte Wissenschaft darf nicht durch bürokratische Hürden ausgebremst werden. Ich lach' mich schlapp! Die Wissenschaft erstickt in (Fördermittel-)Bürokratie des Bundes (Notabene: des Bundes!).

    Zeitaufschreibung ist wichtig, weil sie Arbeitszeit und Mehrarbeit dokumentiert und transparent macht.

    Wer das nicht will, will vermutlich kaschieren, wie viel Überstunden und Mehrarbeit es im strukturell unterfinanzierten Wissenschafts- und Forschungssystem gibt.

    Ja, es gibt "intrinsich" motivierte Menschen, für die Job und Leben (= Wissenschaft) eins und eine Leidenschaft sind, in der nicht wischen Arbeit und Freizeit unterschieden wird.

    Das sollte aber nicht zu (Selbst-)Ausbeutung führen. Auch wenn sich diese Menschen vielleicht nicht ausgebeutet fühlen (auch wenn sie ausgebeutet werden).

  • #10

    UK (Donnerstag, 27 April 2023 13:36)

    Wieviel WissenschaftlerInnen, die es als lebenserfüllende Aufgabe betrachten, mit hohem Engagement und mit Herzblut zu forschen, gute Lösungen für technische und gesellschaftliche Fragen zu finden, haben sich bisher gemeldet? Wahrscheinlich niemand! Beute ich mich aus? In derart Kategorien denke ich nicht. Klar, wenn man mal frustriert ist (meist wegen bürokratischer Hürden, Betonköpfen, Rattenfängern). Forschungsdrang kann man doch wohl nicht ernsthaft in ein 8h Schema pressen. Die Bürokratie macht uns Forschern schon viel zu viel Mühe und ist ganz viel persönliche Energieverschwendung. Jetzt kommen auch noch die Bestimmer, die eh nur 8h am Schreibtisch sitzen und Regeln, Vorschriften, Gesetze aufstellen, ohne jegliche Bindung zur eigentlichen Basis. Arbeit wird aktuell ständig nur noch als Übel des Lebens erklärt. Ja, Arbeit kann gesundheitsschädigend sein (und das sollte sie nicht), aber eben auch lebensbejahend und erfüllend. Ganz viel Wissenschaft hilft u.a. Menschen und ganz viel Wissenschaft und kluge Idee sollen doch die Welt zum besseren Ort machen. Wie sollen wir das schaffen, wenn wir uns aber hierfür nicht ein bisschen mühen wollen, wenn diese Arbeit nur als Last angesehen wird. Es hat Kulturen gegeben, die sich so selbst abgeschafft/beendet haben. Es wäre wirklich gut, wenn sich Politiker, Gewerkschaftsfunktionäre, Lobbyisten, Nachquatscher mal die Mühe geben, weniger Parolen zu verbreiten und mehr nachzudenken. Das ist vielleicht nicht immer so populär und auch bisschen anstrengender, aber notwendig...

  • #11

    emob (Donnerstag, 27 April 2023 16:18)

    Das nimmt wirklichg absurde Züge, wie die Wissenschaft aus Sphären der normalen Arbeitstätigkeit und damit des Arbeitsrechts ausgenommen wird. Als ob die Probleme soviel anders als in der Industrie und freien Wirtschaft wären. Wie schriebt ein Abteilungsleiter sich die Arbeitszeit auf, der unter der Dusche über Personalfragen nachdenkt, wie macht es ein Vertriebler, der durch die Land fährt? Für alles gibt es sehr einfache Lösungen.
    DAvon abgesehen, dass EU-Projekte ohnehin schon eine Dokumentation der Arbeit an den Projekten erfordern.
    Und bei der Angst vor der Bürokratisierung wird der Bock zum Gärtner gemacht. Ausgerechnet das BMBF meldet sich, bei dem man inzwischen jede Reise ausführlichst schriftlich in den Anträgen rechtfertigen muss...

  • #12

    Ex-Wimi (Freitag, 28 April 2023 08:59)

    @na ja:
    der angesprochene Punkt des Nachdenkens unter der Dusche, beim Frühstück oder im Schwimmbad gilt nach eigener Erfahrung durchaus auch für Berufsgruppen außerhalb der Wissenschaft: Auch dort kommen einem die besten Ideen oft außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit.

  • #13

    Wiwo (Samstag, 13 Mai 2023 18:49)

    Der Druck auf dem Mittelbau wird durch AZ Erfassung steigen — der erste WiMi der seine reale Arbeitszeit erfasst wird bei der nächsten Vertragsverlängerung schlicht nicht verlängert