4 ist besser als 2
Drei Gründe, warum zwei Jahre Postdoc-Höchstbefristung verschiedene Nachteile und ganz sicher keinen Systemwechsel brächten. Ein Gastbeitrag von Anja Steinbeck.

Anja Steinbeck ist Rektorin der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz und Sprecherin der Mitgliedergruppe der Universitäten in der HRK.
Foto: HHU.
DIE HOFFNUNGEN, die mit der geplanten Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) verbunden wurden, gingen bisweilen weit über die Möglichkeiten des Gesetzes hinaus und waren daher überhöht. Ein Bundesgesetz, dass arbeitsrechtliche Befristungsmöglichkeiten regelt, ist nicht das richtige Werkzeug, um Karrieren in der Wissenschaft zu gestalten – schon gar nicht, wenn für wichtige institutionelle Rahmenbedingungen weitere Player verantwortlich sind: die Bundesländer, die Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Seit das BMBF im März Eckpunkte für eine Reform vorgelegt und innerhalb weniger Stunden wieder zurückgenommen hat, sind alle Beteiligten in der Realität angekommen. Damit möchte ich nicht sagen, dass das WissZeitVG nicht geeignet ist, eine Transformation anzustoßen oder zu flankieren, aber eine Reform des Befristungsrechts kann nicht mehr sein als ein erster Schritt, dem weitere Schritte folgen müssen.
Nun aber "zur Sache", die ich hier begrenzen möchte auf die Diskussion, ob Arbeitsverhältnisse in der Postdoc-Phase, die der Qualifizierung dienen, zwei Jahre oder vier Jahre sachgrundlos befristet werden sollten. ...
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Kommentare
#1 - Eine der wenigen Einlassungen zur Sache, die sachlich…
#2 - Wie oft muss es eigentlich noch wiederholt werden? Das…
#3 - Es ist nur dann eine "Bevormundung", wenn es tatsächlich…
Und der Ärger fängt dann an, wenn man jemandem sagen muss "Für Sie gibt es keine Stelle mehr". Oder nur eine für acht Monate am anderen Ende der Republik. Dann wird die "freie Entscheidung" vergessen und, von Presse und Parteien unterstützt, eine Verpflichtung letztlich des Staats herbeigeredet, ihn/sie bis zum Rentenalter zu beschäftigen (ohne dass es eine freie Entscheidung der Institution dazu geben soll, ob ...
#4 - Sehr geehrte Frau Steinbeck,meinen Sie das eigentlich…
meinen Sie das eigentlich ernst, wenn Sie schreiben:
"Man kann ein solches "Generationenargument" immer wieder als "olle falsche Kamelle" bezeichnen. Richtig bleibt es trotzdem. Das haben auch einige Vertreter*innen von "#IchbinHanna" eingesehen und sich daher für Höchstgrenzen für befristete Arbeitsverhältnisse ausgesprochen."
Wen meinen Sie denn mit "einige Vertreter*innen"? Sie bringen durch Ihren Beitrag zum Ausdruck, dass Sie keinen Milimeter auf die Anliegen der nun zweijährigen Bewegung #ichbinhanna zugehen! - Sie liefern kein einziges belegbares Argument, weshalb Befristung in dem aktuellen horrenden Ausmaß (91% der Wiss. Mitarbeitenden) für das deutsche Wissenschaftssystem gut sein solle, gar Vorteile bringe? ...
#5 - @IchbinHannaSie begreifen es einfach nicht. Es gibt kein…
Sie begreifen es einfach nicht. Es gibt kein Recht auf unbefristete Beschaeftigung, nur weil man schon einige Jahre im System ist. Woher sollte dieses Recht auf einmal kommen? Sie setzen sich durch im Konkurrenzkampf oder eben nicht. Und dieser Konkurrenzkampf ist notwendig. Wir brauchen keine 8 bis 4 Mentalitaet in der Wissenschaft.
#6 - @IchBinHanna:Ich glaube, dass es eine Frage der Fairness…
Ich glaube, dass es eine Frage der Fairness ist, verschiedene Perspektiven zu Wort kommen zu lassen. Und am Freitag waren die Befürworter von "2+4" an der Reihe.
Beste Grüße!
Ihr Jan-Martin Wiarda
#7 - Ach, diese Empirie-befreiten Beiträge von Menschen die…
Fangen wir mal an: Wuerde man im Text "Universitäten" durch "Stadtverwaltung Duisburg" und "Postdoc" durch "Referentin" ersetzen läse sich der Text schon ganz anders...tatsächlich, die Stadtverwaltung stellt jemanden ein und vielen gefällt der Job, ihre Anstellung wird verstetigt und niemand wird diesen wundervollen Arbeitspltaz jemals verlassen...dolles Ding: So läuft der öffentliche Dienst natuerlich nicht. Menschen kommen und gehen, Abteilungen verändern sich, manche bleiben bis zur Pension, andere gehen in die Wirtschaft etc-nur Unis will man das natuerlich auf Teufel komm' raus nicht zugestehen. ...
#8 - Eine Universität unterscheidet sich selbstverständlich…
Für eine (hoch)schulische Bildungseinrichtung ist es typisch, dass sich viele Schüler eine kürzere Zeit und wenige Lehrer eine längere Zeit dort aufhalten. Von den Schulen der Primar- und Sekundarstufe unterscheiden sich Universitäten allerdings dadurch, dass sie nicht nur der Lehre, sondern auch der Forschung dienen und keine so strikte Abgenzung zwischen Lehrern und Schülern kennen: Unter den wissenschaftlichen Mitarbeitern sind die zweifellos noch in Ausbildung befindlichen Doktoranden, und in der Lehre (und Forschung) wirken schon ...
#9 - Wenn es um die semantischen Verrenkungen geht warum die Uni…
#10 - @oh je. Sie schreiben: "Es gibt kein Recht auf unbefristete…
Doch gibt es: fast überall, nur nicht in der Wissenschaft. Es hat sich zudem herausgestellt, dass das aktuelle Sonderbefristungsrecht auf keiner argumentativ belastbaren Grundlage fußt. Wer es nicht abschafft, duldet einen ungebührlichen Eingriff in das Arbeitsrecht.
"Sie setzen sich durch im Konkurrenzkampf oder eben nicht. Und dieser Konkurrenzkampf ist notwendig. Wir brauchen keine 8 bis 4 Mentalitaet in der Wissenschaft."
Sie missverstehen das Wissenschaftssystem, indem Sie es einzig auf seine Qualifikations-/Auswahlfunktion reduzieren bzw. diese überbetonen. Wissenschaft ist keine Gladiatorendisziplin um burnoutresistente W3-Professor:innen zu generieren. Das System muss stattdessen ...
#11 - Liebe Leserinnen und Leser,zur Erinnerung: Gepöbel…
zur Erinnerung: Gepöbel jeglicher Art wird in diesem Blog nicht freigeschaltet. Die Kommentare bei mir zeichnen sich meist durch einen wertschätzenden Ton aus – bei allen Diskussionen in der Sache. Dabei bleibt es bitte auch.
Beste Grüße
Ihr Jan-Martin Wiarda
#12 - »Einen normalen mehrjährigen Vertrag an einer normalen…
Was einen normalen Vertrag oder eine normale Uni kennzeichnen soll, weiß ich nicht. Vor dem Wechsel in meine aktuelle unbefristete Tätigkeit in der Bundesverwaltung war ich jedenfalls an einer (großen) staatlichen Universität in Deutschland fünfeinviertel Jahre lang als wiss. Mitarbeiter beschäftigt, etwa eineinhalb Jahre davon, nach meiner Doktorprüfung vor wenigen Jahren, als Postdoc mit voller Stelle. (Einen "mehrjährigen Vertrag" gab es, bei einer maximalen Länge von 18 Monaten, zugegebenermaßen nicht unter meinem halben Dutzend befristeter Arbeitsverträge.)
Aufgrund der Finanzierung durch DFG-Projektmittel hatte ich zwar keine formelle Lehrverpflichtung, ...
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