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Warum 4+2 nicht gleich 2+4 ist

Der Referentenentwurf des WissZeitVG ist ein reiner Arbeitgeberentwurf. Das kann nicht so bleiben. Ein Gastbeitrag von Jennifer Henke, Lutz Böhm und Michael Gerloff.

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Artikelbild: Warum 4+2 nicht gleich 2+4 ist

Lutz Böhm ist PostDoc am Fachgebiet Verfahrenstechnik der TU Berlin und aktiv in der akademischen Selbstverwaltung, Jennifer Henke ist Vertretungsprofessorin für Anglophone Literatur- und Kulturwissenschaften an der Universität Greifswald und setzt sich in den sozialen Medien für bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft ein, Michael Gerloff promoviert am Max-Planck-Institut für molekulare Genetik und engagiert sich bei SPDWissPol und NGAWiss(von links). Fotos: privat.

AM DIENSTAG hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in einer nichtöffentlichen Pressekonferenz seinen Referentenentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) präsentiert. Wir stellen fest: Bei der seit März strittigen Frage der Befristung in der Postdoc-Phase hat die Allianz der Wissenschaftsorganisationen (AdW) ihren Vorschlag durchgesetzt.

De facto verkürzt das AdW-Modell die Höchstbefristungsdauer von sechs auf vier Jahre, wobei nicht absehbar ist, dass die Möglichkeit zur nachfolgenden Anstellung mit Anschlusszusage in signifikantem Maße bereitgestellt wird. Klar ist, dass der erneute Versuch, das WissZeitVG zu reformieren, die Kritik von "#IchBinHanna" und "#IchBinReyhan" nicht aufnimmt. Letztendlich handelt es sich nur um einen reinen Arbeitgeberentwurf.

Dabei mangelt es nicht an konstruktiven, finanzierbaren und ...

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Kommentare

#1 -

Michael Liebendörfer | Fr., 09.06.2023 - 18:28
Beiträge aus verschiedenen Richtungen sind wichtig, danke den Autor:inne für ihre Sicht und Herrn Wiarda für die Plattform.



Inhaltlich komme ich hier aber nicht immer mit. Man erkennt die tiefe Ablehnung des aktuellen Entwurfs und die Sympathie für andere Modelle. Aber das ist mir zu sehr schwarz-weiß. Man kann die Befristung als evidenzfrei hinsichtlich Innovationen beschreiben. Aber die neuen Ideen sind es auch und wirklich überzeugende Evidenz im Sinne einer randomisierten Studie wird es nicht geben.

Ich verstehe auch nicht, warum man zukünftig nicht nach 4 Jahren berufbar sein sollte (in meinem Fach ist man das mangels Konkurrenz oft), allenfalls ...

#2 -

Fumarius | Fr., 09.06.2023 - 19:49
Ich frage mich ja, wie "Anschlusszusage" und "Qualifizierungsvorrang" im Entwurf zusammenwirken werden: Ganz konkret gefragt: Kann ein Postdoc nach 4 Jahren WissZeitVG überhaupt auf eine Drittmittelbefristung gehen, oder greift dann hier auch der Qualifizierungsvorrang, d.h. es wäre auch drittmittelfinanziert nur eine maximal zweijährige 'Qualifizierungsbefristung' mit Anschlusszusage zulässig?

#3 -

Michael Gerloff | Fr., 09.06.2023 - 22:36
Sehr geehrter Herr Prof. Liebendörfer,

vielen Dank für Ihren konstruktiven Kommentar.

Die kurze und prägnante Form eines Statements bietet Vor- und Nachteile. Ein Nachteil kann das Erzeugen eines "schwarz-weiß" Eindrucks sein. Eine differenziertere Analyse wäre in der Kürze der Zeit und in der geboten Textlänge nicht möglich gewesen.

Ich versuche dennoch in der gebotenen Kürze auf ihre Anmerkungen einzugehen.

Innovation und Evidenz:

Da es sich bei dem WissZeitVG um ein Sonderbefristungsrecht der akademischen Einrichtungen handelt, müssen diese nachweisen, dass die konkrete Ausgestaltung des Sonderbefristungsrecht sich auch tatsächlich auf die systemrelevante Innovation auswirkt. Kleinere Studien weisen bereits darauf hin, dass das ...

#4 -

Michael Gerloff | Fr., 09.06.2023 - 22:37
2/2

an Michael Liebendörfer

Lecturer und Schuldienst:

Dieser Teil ist mir ein persönliches Anliegen. In der +4 Phase des 2+4 Modells gäbe es genügend Zeit und Möglichkeiten eine didaktische Grundausbildung zu erhalten. Diese würde sich zuerst natürlich auf die Zielgruppe der Studierenden beziehen. So dass von einem konkreten Qualitätsgewinn in der akademischen Lehre auszugehen wäre. Grundlagen der Didaktik für die Sekundarstufe II könnten aber auch bereits gelegt werden. Damit wäre ein Einsatz in Gymnasien und Schulen mit Abiturstufe denkbar. Das zweite Fach würde allerdings nicht mitgebracht werden, da haben Sie vollkommen recht. Ob dieses aber wirklich nötig ist, ist, meines ...

#5 -

Michael Gerloff | Fr., 09.06.2023 - 22:52
Sehr geehrte:r Fumarius,

vielen Dank für Ihr Kommentar.

Der Qualifizierungsvorrang im Referentenentwurf ist folgendermaßen zu verstehen:

Während der Promotion und nach der Promotion ist grundsätzlich weiterhin die Befristung auf Drittmittelprojekten möglich. Allerdings kann nicht mehr ohne weiteres der Befristungsgrund "Drittmittel" genutzt werden. Stattdessen muss der Befristungsgrund "Qualifizierung" verwendet werden. Dies ist vor allem ein technisches Vorgehen, um den befristet beschäftigten Kolleg:innen Zugang zur sozialpolitischen Komponente des WissZeitVGs zu geben. Hierunter fallen zum Beispiel günstige Regelung für den Fall, dass minderjährige Kinder betreut werden.

Im konkreten Fall wäre die Höchstdauer der anschlusszusagenfreien Befristung erreicht. Eine weitere Befristung kann nur mit Anschlusszusage ...

#6 -

Fumarius | Sa., 10.06.2023 - 00:03
@Michael Gerloff: Vielen Dank für die Ausführungen - da ich den Referentenentwurf noch nicht im Wortlaut kenne, war die Frage tatsächlich technisch auf die formaljuristische Umsetzung gerichtet. Wenn ich Sie recht verstehe, wird/ist der Qualifizierungsvorrang also so geregelt, dass die 2 Jahre Anschlussfinanzierung explizit von ihm ausgenommen sind? Oder anders gefragt: Die 2 Jahre mit Anschlusszusage sind gemäß Entwurf demnach keine (oder eine andere?) ' Qualifizierung' als jene in den 6+4 Jahren davor? Ich frage mich das auch vor dem Hintergrund, dass das MBMF selbst in FAQs erläutert, künftig sei hier auch Flexibilität möglich, also zB 3+3-Verträge, wobei der 2. ...

#7 -

Mittelwert | Sa., 10.06.2023 - 00:52
Bislang finde ich einige Fragen unterbeleuchtet, die auch hier in den Details der Dauer verschiedener Phasen etwas unterzugehen zu scheinen.



Befürchtet wird, jedenfalls bei einer bloßen Verkürzung des Befristungsrahmens ohne zusätzliche Maßnahmen, eine Beschleunigung der Fluktuation. Da sich die verfügbaren Mittel nicht vervielfachen werden, ist eine dauerhafte bzw. langfristige Beschäftigung für einige aber zwangsläufig für andere mit einer kürzeren oder gar keiner Beschäftigung in der akademischen Wissenschaft verbunden. Die jüngst in einem Gastbeitrag beworbene Reduzierung der Anzahl von Promotionen – in Modellen zur kostenneutralen Änderung der Beschäftigungsstruktur konnte man etwa von einer Halbierung der Zahl von Doktorandenstellen lesen – ist ...

#8 -

Hanna | Mo., 12.06.2023 - 21:23
Die vorgestellten Modelle 2+4 / 4+2 sind meiner Meinung nach Spitzfindigkeiten, die die grundlegende Fehlsteuerung des WissZVG nicht lösen: Es sollten immer die besten, Kompetentesten Bewerber:innen für eine Stelle gefunden und eingestellt werden. Das WissZVG "nudged" die Universitäten hingegen, haushälterische Flexibilität und befristungsvertragliche Kontrolle/Macht über das Bestenprinzip zu stellen. Wenn in einer Ausschreibung Personen gesucht werden, die explizit noch nicht die max. WissZVG-Zeit aufgebraucht haben, wird ein großer Pool an erfahrenerem, ggf. kompetenterem Personal von der Bewerbung exkludiert. - Sofern das WissZVG also nicht belegbar für mehr Innovation sorgt, sondern im Gegenteil verhindert, dass die beste Person den Job bekommt, ...

#9 -

Rami | So., 25.06.2023 - 13:54
​Das 4+2-Modell ist einfach ein schlechter Vorschlag. Diesmal haben wir alle auf eine echte Reform gewartet, wurden aber leider am 17. März schockiert, gefolgt von einer Ohrfeige am 6. Juni, als der Referentenentwurf vorgeschlagen wurde.



Während behauptet wurde, dass diese neue Novellierung den Nachwuchswissenschaftlern mehr Zuverlässigkeit, Vorhersehbarkeit und Transparenz bieten soll, ist die Wahrheit, dass dieser neue Vorschlag genau das Gegenteil bewirkt. Der neue Vorschlag wird, wenn er in Kraft treten muss, motivierte Wissenschaftler nach 4 Jahren einfach aus dem deutschen System werfen, weil wir alle wissen, dass Universitäten und Forschungseinrichtungen ihnen NIEMALS einen unbefristeten Vertrag anbieten werden.



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