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Bitte Schub geben

Der neue BuWiK zeigt: Die Reform der wissenschaftlichen Karrierewege ist weit fortgeschritten. Für weitere Verbesserungen brauchen die Universitäten aber die Politik – und vor allem das versprochene Bund-Länder-Programm für mehr Dauerstellen. Ein Gastbeitrag von Jetta Frost und Linda Jauch.

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Artikelbild: Bitte Schub geben

Grafik: Mohamed Hassan / Pixabay.

WISSENSCHAFT BRAUCHT attraktive Arbeitsbedingungen, um herausragende Persönlichkeiten gewinnen, fördern und halten zu können. Universitäten haben die Verantwortung, die dafür nötigen transparenten und nachhaltigen Karrieremodelle weiterzuentwickeln und flächendeckend zu implementieren – und die auf dem Weg dahin notwendigen Transformationsprozesse aktiv zu gestalten. Natürlich benötigen die Universitäten zu diesem Zweck zuverlässige und vergleichbare politischen Rahmenbedingungen.

Der jüngst veröffentlichte "Bundesbericht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase" ( BuWiK 2025) zeigt, dass bereits viele Veränderungen zur Gestaltung von vielfältigen und verlässlichen Karrierewegen angestoßen wurden. So scheint die W1- bzw. W2-Professur mit Tenure-Track nicht nur den klassischen Weg zur Professur über die Habilitation, sondern in starkem Maße auch die Qualifizierungswege über die Nachwuchsgruppenleitung und die Juniorprofessur ohne Tenure-Track ersetzt zu haben. Die Anzahl der Frauen mit Tenure-Track-Professur hat sich von 238 im Jahr 2018 auf 583 im Jahr 2022 erhöht – eine Steigerung um 145 Prozent. Außerdem zeigt der BuWiK, dass Promovierte insgesamt herausragende Chancen auf ...

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Kommentare

#1 -

#IchBinTina | Di., 18.02.2025 - 10:01
"Die Diskussionen rund um die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft vermittelten zeitweise das Gefühl, es tue sich wenig an deutschen Universitäten, und die Politik müsse über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) dringend "nachsteuern". Dabei sind vielerorts Transformationsprozesse gestartet."



Das ist eine ziemlich beschönigende, unreflektierte Sichtweise: Die vermeintlichen "Transformationsprozesse" bestehen vor allem darin, viel zu spät der weit verbreiteten missbräuchlichen Nutzung des Sonderbefristungsrechts entgegenzuwirken, weil die durch die öffentliche Diskussion sichtbar geworden ist. Z.B. Mindestvertragslaufzeiten für Promovierende: Dass dreijährige Verträge für die Qualifikation überhaupt als Errungenschaft vorgezeigt werden können, ist nur möglich, weil die durchschnittliche Vertragslaufzeit zuvor deutlich unter den für eine wissenschaftliche Qualifikation ...

#2 -

emob | Mi., 19.02.2025 - 10:58
Das letzte Zitat, das #IchbinTina hervorhebt ist schon bemerkenswert. Eine Lösung für ein Problem, das es nicht gibt! Ich finde immer wieder bemerkenswert wie der naive Glaube in der Wissenschaft kultiviert wird, man hätte ein so einzigartige Arbeitsverhätltnisse vorliegen, für die man unbedingt alle möglichen Ausnahmen und Sonderregelungen benötigte. Als ob die Frage ob eine Idee unter der Dusche entsteht eine so einzigartige Form der Wertschöpfung sei, die in öffentlichen (!) Einrichtungen, also Hochschulen und außeruniversitären FE einer besonderen Behandlung bedürfe. Als ob solche arbeitsrechtlichen Fragen nicht überall schon weitesgehend geklärt wären.

#3 -

Timo | Mi., 19.02.2025 - 12:38
Es ist schon interessant, dass die Autorinnen so schreiben, als wäre haushaltspolitisch nichts passiert. Ein Blick in die Schweiz hilft, um die bundesdeutsche Zukunft zu erahnen. Dort empfiehlt eine Expertenkommission, dass sich der Bund auf seine Zuständigkeiten konzentriert. Ist es so abwägig, Ähnliches auch für uns zu prognostizieren? Zumal die Schaffung von Dauerstellen in Hochschulen keine genuine Aufgabe des Bundes ist. Die Länder selbst sind mit den Hochschulen zusammen zur Problemlösung aufgefordert.

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